Erbe A wurde vor 10 Jahren aufgrund Erbschein im Grundbuch samt TV-Vermerk eingetragen.
Vor 3 Jahren legte das Nachlaßgericht eine Beschlussausfertigung vor, wonach der Erbschein als unrichtig eingezogen wird. Begründung im Beschluss: "Der Testamentsvollstrecker ist verstorben und die Testamentsvollstreckung damit beendet"
Jetzt verkauft der Erbe das Grundstück, beantragt die Eintragung einer Vormerkung und Löschung des TV-Vermerks mit Bezugnahme auf den Beschluss des Nachlaßgerichts.
Es ist doch nicht die TV beendet mit dem Tod, sondern nur das Amt?
Ob Ersatz bestimmt wurde kann ich nicht sagen, weil mit die Akten nicht vorliegen.
Muss ich mich auf den o.g. Beschluss einfach verlassen (mich stört v.a. das Wort "damit", dass darauf hinweist, dass das Nachlaßgericht sich keine Gedanken über einen Ersatz gemacht hat), oder einen Erbschein ohne TV-Anordnung, bzw. TV-Zeugnis mit Beendigungsvermerk?