Es geht nicht um die die klar kommen und wirkliche nur die Hilfe bei Ämtern und Behörden brauchen, wo aber aus oben genannten Gründen die VS mit angeordnet wurde. Es geht auch nicht und um die, die gar nicht klar kommen mit ihrem Geld. Es geht um die, die zwar geschäftsfähig sind laut Gutachten aber nicht klar kommen, die wieder lernen sollen nach Erkrankung oder als Jugendliche mit den Problemen umzugehen.
Es sind Einzelfälle gewesen, wo man im Gespräch eine Lösung suchen musste. Das war eben eine Lösung für dem Moment. Nicht jeder Betreute war dazu bereit, da die Einsicht in die vlt. momentane Unfähigkeit oder Hilfsbedürftigkeit nicht da war. Da war dann eben am Ersten auch der Letzte und weil immer weiter Schulden gemacht wurden blieb irgend wann nur der Einwilligungsvorbehalt.
Es gibt aber auch die Fälle die sehr wohl könnten, sich aber hinstellen und sagen wozu habe ich einen Betreuer, der alles regelt, die wollen gar nicht selber über ihr Giro verfügen. Die wollen gar nichts machen, stellen aber immer Forderungen.
Es ist schon damals schwierig gewesen das eigentliche Ansinnen, Hilfe zur Selbsthilfe, in jedem Einzelfall unter den gesetzlichen Hut zu bringen.
Grundsätzlich sehe ich das aber wie Puco, wenn es angeordnet wurde muss ich als Rpfl. prüfen können, wie genau und umfangreich, das wird wohl weit auseinander gehen in der Praxis der Gerichte.