Ein Grundstück wird verkauft und aufgelassen. Laut Feststellung in der Urkunde ist das Grundstück in Abt. II und III lastenfrei, was nicht zutrifft, da in Abt. III eine Grundschuld eingetragen ist.
Kann ich diesen Fehler einfach unberücksichtigt lassen und die beantragte Eigentumsänderung vollziehen oder sind die Beteiligten hierauf hinzuweisen und um evtl. Klarstellung zu bitten?