Guten Tag zusammen,
hat irgendwer eine Idee woraus ich herleiten kann, dass es nicht gegen irgendwelche dienstrechtlichen oder datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt, wenn
ich Akteninhalt aus Strafakten anonymisiert vervielfältige/verwende, um es zu Ausbildungszwecken von Jufas/Rpfl.-Anwärtern ect. zu verwenden?
Ich habe mir mehrere Tage den Kopf zerbrochen und komme einfach nicht weiter.
Hintergrund ist, dass sich eine Richterin verbeten hat, Inhalt "ihrer" Akten zu kopieren (!trotz Anonymisierung).
Vielleicht hat ja einer von euch einen Recherchetipp.