Hallo Kollegen!
Ich habe eine von einem anderen Gericht im Rahmen derRechtshilfe aufgenommene Erbausschlagungserklärung vor mir liegen und binverärgert!
Die Erbausschlagung ist verspätet erklärt worden, die 6Wochen ab Kenntnis waren bereits verstrichen. Vielmehr hätte das Gericht eineAnfechtungserklärung aufnehmen müssen!
Und jetzt?
Außerdem ist es unklar, um wen es sich bei der ausschlagendenPerson handelt. Rein vom Geburtsdatum her könnte es eine Schwester desErblassers sein. Aber ist der Schwester die Erbschaft tatsächlich angefallen? Schönwäre ja auch gewesen, wenn das aufnehmende Gericht mal noch nachgefragt hätte, wasmit den Eltern des Erblassers ist, bzw. generelle Angaben zu denFamilienverhältnissen des Erblassers (Verheiratet, Kinder) Bei dem Erblasserhandelt es sich um einen noch jüngeren ausländischen Bürger. DerErbausschlagungserklärung liegt keine Sterbeurkunde bei und auch keine Angabezum Sterbeort. Neben Geburts- und Sterbedatum erfahre ich noch die letzteWohnanschrift, die in meinem AG-Bezirk gewesen sein soll. Ein Grund für dieErbausschlagung wurde ebenfalls nicht angegeben.
Wenn ich mir überlege, wieviel Arbeit ich mir immer mitden Erbausschlagungen mache –natürlich auch für andere Gerichte- gerade wenn dieLeute als Erstberufene zu mir kommen, quetsche ich aus denen alle Infos raus,damit das zuständige Nachlassgericht ordentlich weiter arbeiten/ermitteln kann.
Grüße Döner