Hallo zusammen,
bei mir wurde gestern ein Pfändungs- und Überweisungsantrag elektronisch mittels EGVP eingereicht. Dabei fehlt jedoch die elektronisch qualifizierte Signatur. Auf meine Zwischenverfügung hin hat er mir die erste Seite des Antrags im Original unterschrieben eingereicht.
Meine Frage ist jetzt, was mit dem Titel ist. Alle Anlagen wurden ebenfalls zusammen mit dem Antrag mittels EGVP eingereicht. Mangels Signatur kann ich den Titel, der mir somit ja nicht im Original vorliegt, nicht annehmen und muss ihn zusätzlich im Original verlangen oder reicht die Versicherung des Gläubigers aus (die im Übrigen auch nicht unterschrieben ist!)?
Mit freundlichen Grüßen