Kommt ja selten vor, aber wir haben hier mal ein Verfahren (nat. Person) mit 100% Quote. Es bleibt sogar noch was übrig, was ja gem § 199 an den Schuldner ausbezahlt werden müsste.
Wie sieht es denn mit den § 39-Gläubigern aus? Die müssten doch jetzt zur Forderungsanmeldung aufgefordert werden (§ 174 Abs. 3). Geschieht das automatisch oder ist das eine Ermessensentscheidung des Insolvenzgerichts? Oder muss der Verwalter das ganze beim Gericht 'anregen'?.
Grüße