In der Justiz war zu der Zeit eher die Frage, ob man die Endstufe im mittleren Dienst mit 60 überhaupt noch erreichen könnte.
Hierzulande (Sachsen) stellt sich die Frage der "Endstufe" eigentlich überhaupt nicht. Es geht eher um die "kleinen Freuden" wie A10 oder A11, denn A12 und A13 sind durch das "Beförderungskonzept" an abstruse Bedingungen geknüpft. Mir sind hier Fälle mit 20 Jahren A9 bekannt.
Beförderungssperren waren vor einigen Jahren noch Disziplinarmaßnahmen. Heute sind sie eher der Regelfall, auch wenn man sich nichts zuschulden kommen läßt...