Guten Morgen zusammen,
ich hoffe, hier hatte jemand schon einmal so einen Fall und kann mir behilflich sein J
Folgender Sachverhalt:
Sämtliche bekannten Angehörigen haben das Erbe ausgeschlagenoder die Annahme angefochten.
Die Angehörigen sehen sich jedoch alle nicht in der Lage dieBestattungskosten zu tragen.
Eine dieser Beteiligten hat nun auf Anraten der Stadtverwaltungdie Feststellung des Fiskalerbrechts beantragt. Auf einem Konto der Erblasserinsei ein Guthaben und dieses sei vorrangig für die Bestattungskosten einzusetzen.
Sobald also nun das Fiskalerbrecht festgestellt sei, könnedie Antragstellerin die Auszahlung des Guthabens zu Gunsten derBestattungskosten bei der Bezirksregierung beantragen.
Ist das tatsächlich der übliche Weg? Ist die Antragstellerin, die bereits das Erbe ausgeschlagen hat, überhaupt antragsberechtigt?
Vielen Dank im Voraus und noch einen ruhigen Tag!