Hallo ihr Lieben
es wurde ein Pfüb erlassen und eine Kontopfändung ausgesprochen. Mit gepfändet wurde die Anordnung, dass das Sparbuch an den Gläubiger herauszugeben ist.
Nunmehr beantragt der Gläubiger die Ergänzung des Pfübs dahingehend, dass ein bestimmtes Sparbuch (Nr. ist angegeben) herauszugeben ist.
Ich sehe ehrlich gesagt keine Notwendigkeit darin und da wir nur auf Notbetrieb laufen, bin ich gerade am überlegen ob ich diese Ergänzung überhaupt vornehmen muss. In meinen vielen Jahren in der M-Abt. hat das noch keiner gefordert. Wisst ihr warum es da plötzlich Probleme geben könnte?