Guten Morgen ins Forum,
vorweg, sollte meine Frage hier schon einmal ähnlich behandelt worden sein, bitteich um Mitteilung. Ich habe leider nichts gefunden .
Sachverhalt:
Beklagter hat ratenfreie PKH.Überprüfungsverfahren ist eingeleitet. In dem Formular gibt er im Abschnitt G folgendes an (wobei ich Rechtsschreibfehlerbewusst übernommen habe)
Kraftfahrzeuge: 2 ferraris + 1 Lamborgini
Bargeld: ja, mehrere Millionen €, nur ichweis nicht mehr wo ich diese eingebuddelt habe J.
Rentenversicherungen: „ 1 ist sicher, unsere Rente“ N.Blühm
Der Beklagte ist 1963 geboren,gelernter Friseur. Und auch nach Aktenlage wohl voll geschäftsfähig. Im Grundeweiß ich, dass er hier das Gericht verarscht (sorry für den Ausdruck).
Ich würde die PKH gerne aufheben,sehe aber nicht unbedingt § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO als gegeben an. Einen weiterenAufhebungsgrund sehe ich nicht. Es gibt ja noch die Möglichkeit derEinmalzahlung nach § 120a Abs. 2 ZPO. Er könnte ja einen Ferrari verkaufen.
Meine Frage ist nun folgende. WürdetIhr ihm die „Verarsche“ durchgehen lassen, oder ggf. Einmalzahlung anordnen.Ich tendiere zur Einmalzahlung, wobei ich davon ausgehe, dass ich im Beschwerdeverfahrenaufgehoben werde.
Vielen Dank für eine Antwort.