Hallo zusammen,
ich habe eine minderjährige (9 Jahre alt) Erbin. Die Halbschwester soll das Vermögen der MJ bis zum 25. Lebensjahr verwalten. Ein Vermögensverzeichnis reicht sie nicht ein. Ich habe nun nach langem warten und auch Gesprächen mit dem Vater der MJ Zwangsgeld festgesetzt, auch hier 0 Reaktion, demnächst ist wohl der GV dran.
Nun kam mir, dass mein Zwangsgeld mich womöglich ja auch nicht zum gewünschten Verzeichnis bringt und ich wohl eher die zweite Variante genommen hätte, nämlich ne zuständige Person das erstellen zu lassen und um zu sehen, ob hier tatsächlich auch (wie vorgeworfen) womöglich das Erbe ausgegeben wird.
Wie geht ihr bei sowas vor? Wenn ich nun das Verzeichnis erstellen lassen will wende ich mich dann tatsächlich an einen Notar, geht auch ein RA? Habt ihr sowas schonmal veranlasst?
Danke!