Corona - Aufhebung von ZV- Terminen?

  • …..


    Frist: 6 Monate

    Zusatz: (Da ich nicht Roland Kaiser bin, werde ich keinen Termin in der Stadthalle pp. abhalten)

    Du verweigerst also Gläubiger und Schuldner ihren Anspruch auf Rechtgewährung und dass sie eine offensichtlich gefragte Immobilie loswerden?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Puuuhhh... Davor graut es mir. Ich habe demnächst auch eine entsprechende Immobilie terminiert, wo jetzt wider Erwarten schon etliche Interessenten angerufen haben.

    Rein vorsorglich habe ich mir jetzt gleich nebenan einen größeren Saal geblockt, so dass wir im Ernstfall dorthin wechseln würden (mit entsprechender Beschilderung und Infos an die Wachtmeister natürlich), aber wenn der Saal auch nicht reichen würde... :gruebel: Müsste ich vermutlich auch von Amts wegen aufheben, würde aber dann zeitnah einen neuen Termin anberaumen in einem entsprechend großen Saal in einem anderen Gerichtsgebäude...

    Wie würdet ihr das handhaben? Oder reicht Mund-Nasenbedeckung, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann?

    Ich hätte Bedenken!

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Ob die Mund-Nase-Bedeckung reicht, sollte sich zuerst nach der geltenden Verordnungslage und Euren Hausregeln dazu beurteilen lassen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Puuuhhh... Davor graut es mir. Ich habe demnächst auch eine entsprechende Immobilie terminiert, wo jetzt wider Erwarten schon etliche Interessenten angerufen haben.

    Rein vorsorglich habe ich mir jetzt gleich nebenan einen größeren Saal geblockt, so dass wir im Ernstfall dorthin wechseln würden (mit entsprechender Beschilderung und Infos an die Wachtmeister natürlich), aber wenn der Saal auch nicht reichen würde... :gruebel: Müsste ich vermutlich auch von Amts wegen aufheben, würde aber dann zeitnah einen neuen Termin anberaumen in einem entsprechend großen Saal in einem anderen Gerichtsgebäude...

    Wie würdet ihr das handhaben? Oder reicht Mund-Nasenbedeckung, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann?

    Ich hätte Bedenken!

    Warum nimmst du nicht gleich den großen Saal im anderen Gebäude?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Puuuhhh... Davor graut es mir. Ich habe demnächst auch eine entsprechende Immobilie terminiert, wo jetzt wider Erwarten schon etliche Interessenten angerufen haben.

    Rein vorsorglich habe ich mir jetzt gleich nebenan einen größeren Saal geblockt, so dass wir im Ernstfall dorthin wechseln würden (mit entsprechender Beschilderung und Infos an die Wachtmeister natürlich), aber wenn der Saal auch nicht reichen würde... :gruebel: Müsste ich vermutlich auch von Amts wegen aufheben, würde aber dann zeitnah einen neuen Termin anberaumen in einem entsprechend großen Saal in einem anderen Gerichtsgebäude...

    Wie würdet ihr das handhaben? Oder reicht Mund-Nasenbedeckung, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann?

    Ich hätte Bedenken!

    Warum nimmst du nicht gleich den großen Saal im anderen Gebäude?

    Weil ich offen gestanden nicht damit gerechnet habe, dass sich überhaupt jemand dafür interessiert...

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

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    Frist: 6 Monate

    Zusatz: (Da ich nicht Roland Kaiser bin, werde ich keinen Termin in der Stadthalle pp. abhalten)

    Du verweigerst also Gläubiger und Schuldner ihren Anspruch auf Rechtgewährung und dass sie eine offensichtlich gefragte Immobilie loswerden?


    ICH verweigere hier überhaupt nichts....
    Die Landesregierung hat die "Eintragungspflicht" in Listen abgeschafft, weil unnötig, trotzdem 1,50 m Stuhlabstand im Gerichtssaal...…
    Warum soll ich außerhalb des Gerichts Termine abhalten?
    Ich arbeite im Amtsgericht und nicht in irgendeiner Stadthalle..
    Dann müssen die Parteien warten, bis andre "Saalbestimmungen" oder Abstandsegeln gelten.

    Zur ZV-Hoch Zeit 2011-2014 mussten die Parteien oft auch Ein ganzes Jahr warten bis ein Termin frei war.... vergessen????

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

  • Wir mieten einen Saal an, der unter Einhaltung der Abstandsregelung fünfzig Personen faßt. Treten da zwischen der Spider Murphy Gang und Roland Kaiser auf. Die Räumlichkeiten dort gefallen mir besser als unser Sitzungssaal. Könnte man vor mir aus so beibehalten. Hätte auch keine Lust, ständig Termine vor mir herzuschieben. Die Gerichte im Umkreis machen es ähnlich.

  • In großen Insolvenzverfahren gab es - und wird es weiterhin geben - auch ohne Corona-Kontext Gläubigerversammlungen in angemieteten externen Räumlichkeiten. Da käme niemand auf die Idee zu sagen, "ich mache keine Sitzung in der Konzerthalle/Messehalle/Stadthalle/whatever".

    Für Strafsachen habe ich auch schon diverse Berichte gelesen, in denen verschiedenste Ausweichorte als Sitzungssaal benutzt wurden.

  • Nein. Das lag damals aber nicht an der Unlust des Rechtspflegers.

    Doch du verweigerst das. Wer denn sonst?

    Weil es angebracht ist.

    Bis 2023? 2024? Oder doch nur bis 2022?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)



  • Ist nicht böse gemeint.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • …." Falls man zu dem Ergebnis käme, dass im Sitzungssaal § 13 CoronaSchVO zur Anwendung kommen könnte, d.h. bei Maskenpflicht (s. aber auch Erlass des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen) und Vergabe von Sitzplätzen der Mindestabstand nicht eingehalten werden müsste, wäre zu klären, wie darauf hingewiesen (in der amtlichen Bekanntmachung der Terminbestimmung?) und wie die Umsetzung der Vorschrift in der Praxis erfolgen würde. Wie würde man mit Änderungen der Verordnung etc. umgehen?

    Gibt es dazu schon Erfahrungen/Meinungen?"

    Ja, Maskenpflicht im Terminssaal und Mindestabstand auf 1m reduzieren und zudem Eintragung in Anwesenheitslisten. Dann könnten viele Termine im eigenen Gericht stattfinden ohne dass wir in auswärtige "Schützenhallen, Kulturhäuser, Foren pp." ausweichen müßten……

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

  • Bevor ich die Schutzmaßnahmen reduziere, tage ich lieber außerhalb. Gerade Abstand ist doch neben der Maske der beste Schutz.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • …." Falls man zu dem Ergebnis käme, dass im Sitzungssaal § 13 CoronaSchVO zur Anwendung kommen könnte, d.h. bei Maskenpflicht (s. aber auch Erlass des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen) und Vergabe von Sitzplätzen der Mindestabstand nicht eingehalten werden müsste, wäre zu klären, wie darauf hingewiesen (in der amtlichen Bekanntmachung der Terminbestimmung?) und wie die Umsetzung der Vorschrift in der Praxis erfolgen würde. Wie würde man mit Änderungen der Verordnung etc. umgehen?

    Gibt es dazu schon Erfahrungen/Meinungen?"

    Ja, Maskenpflicht im Terminssaal und Mindestabstand auf 1m reduzieren und zudem Eintragung in Anwesenheitslisten. Dann könnten viele Termine im eigenen Gericht stattfinden ohne dass wir in auswärtige "Schützenhallen, Kulturhäuser, Foren pp." ausweichen müßten……


    Als ich kürzlich einen zu vollen Sitzungssaal hatte, wurde ich von der Verwaltung genau auf diesen § 13 hingewiesen.
    Was also bedeuten würde, dass bei " Rückverfolgbarkeit" wohl kein Termin mehr wegen Corona aufgehoben werden kann.

    Fragt sich nur, wer diese Rückverfolgbarkeit organisiert ( Nummerierung der Plätze, auszufüllende Listen für die Teilnehmer, genug Kulis für alle, u.s.w. ).
    Vom zusätzlichen Zeitaufwand im Termin ganz zu schweigen.
    Da wir Rpfl. für die Abhaltung des Termins verantwortlich sind, müssten wir m.E. entsprechende organisatorische Maßnahmen bei der Verwaltung einfordern.
    In meinem Fall kam außer ein paar klugen Worten allerdings nicht viel, sodass ich mir beim nächsten Mal tatsächlich überlegen werde, den Termin aufzuheben. :mad:

  • Bevor ich die Schutzmaßnahmen reduziere, tage ich lieber außerhalb. Gerade Abstand ist doch neben der Maske der beste Schutz.

    Hört sich irgendwie gut an.
    Woher weißt du aber vorher, dass die Plätze am AG nicht ausreichen ?
    Oder willst du sämtliche Termine außerhalb, in angemieteten Räumen, durchführen ?
    Nein danke, da lege ich keinen Wert drauf.

  • Bevor ich die Schutzmaßnahmen reduziere, tage ich lieber außerhalb. Gerade Abstand ist doch neben der Maske der beste Schutz.

    Hört sich irgendwie gut an.
    Woher weißt du aber vorher, dass die Plätze am AG nicht ausreichen ?
    Oder willst du sämtliche Termine außerhalb, in angemieteten Räumen, durchführen ?
    Nein danke, da lege ich keinen Wert drauf.

    Warum legst du drauf keinen Wert? Was stört dich da?

    Weil ich weiß, wie groß unsere Säle sind und weiß, wie unsere Termine bisher besucht waren.

    Ja, fast alle. Rücksprachen mit den Gläubigern und Antragstellern lieferten eindeutige Antworten.

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  • Eine Resonanz bei den Banken kann man doch realistischerweise erst ein paar Wochen vor dem Termin abfragen, also nach Terminierung.
    Dann ist ein Ausweichen in einen externen Saal wohl nicht mehr möglich.
    Bleibt tatsächlich nur, alle Termine gleich in einen externen ( angemieteten ) Saal zu legen.
    Ich kann mir tatsächlich nicht vorstellen, dass das bei einer nennenswerten Anzahl von Amtsgerichten so läuft.:gruebel:

  • Auch wir halten momentan ALLE unsere Versteigerungstermine in einem auswärtigen Saal ab.

    Unsere Sääle im Gericht sind einfach zu häufig zu klein.

    Bin da ganz bei Araya
    Es spricht nichts nennenswertes dagegen.

    Das nervigste war die Saalsuche.

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Eine Resonanz bei den Banken kann man doch realistischerweise erst ein paar Wochen vor dem Termin abfragen, also nach Terminierung.
    Dann ist ein Ausweichen in einen externen Saal wohl nicht mehr möglich.
    Bleibt tatsächlich nur, alle Termine gleich in einen externen ( angemieteten ) Saal zu legen.
    Ich kann mir tatsächlich nicht vorstellen, dass das bei einer nennenswerten Anzahl von Amtsgerichten so läuft.:gruebel:

    Ich frage nicht nach der Resonanz. Ich kläre ab, ob Einverständnis mit der auswärtigen Terminierung besteht. Immerhin ist das mit ungewohnt hohen Kosten verbunden. Bei einer Villa im Mio-Bereich ist das was anderes als bei einer Wohnung für 50.000. Die Restforderung der Bank spielt ja auch eine Rolle. Ist die nur noch 20.000 Euro, sind die Kosten auch bei 50.000 Wert kein Problem.

    An den Schuldner denke ich natürlich auch. Je länger es dauert, desto mehr laufen Schulden auf. Zumal die Zukunft ungewiss ist. Lieber jetzt höhere Kosten als nächstes Jahr weit niedrigere Zuschlagsergebnisse.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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