Ich habe eine vermögende Betreute. Ihr Vermögen besteht jedoch lediglich aus einem Anteil einer Erbengemeinschaft.
Das Vermögen der Erbengemeinschaft besteht wiederum lediglich aus einem Grundstück, welches von der Betreuten bewohnt wird.
Der Betreuten wird daher durch das Landratsamt darlehensweise Grundsicherung gewährt. Diese Darlehensverträge sind betreuungsgerichtlich zu genehmigen.
Die Betreute ist vorab anzuhören und die Genehmigung an diese zuzustellen.
Das Grundstück liegt sehr abgelegen. Ein richtiger Weg führt dort nicht hin. Ein Briefkasten existiert nicht.
Die Betreuerin hat regelmäßig versucht einen Briefkasten anzubringen, welcher dann wieder von der Betreuten entfernt wurde.
Die Poststücke kommen immer von der Post zurück, mit dem Vermerk, dass nicht zugestellt werden konnte.
Selbiges Problem besteht bei der Betreuervergütung, welche alle drei Monate abgerechnet wird.
Derzeit lasse ich alles durch die Gerichtsvollzieherin zustellen. Die Zustellung erfolgt dann durch Niederlegung in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Meine Betreute kann vor Ort nämlich nicht angetroffen werden. Sobald eine fremde Person das Grundstück betritt, rennt diese wortwörtlich in den nahegelegenen Wald.
Eine Ersatzzustellung an die Betreuerin scheidet aus, da diese Antragstellerin ist.
Die Betreute lässt lediglich den Kontakt zu einer Mitarbeiter des Sozialdienstes zu, welche einmal die Woche bei der Betreuten vorbei schaut.
Besteht hier die Möglichkeit, dass die Betreuerin dieser Mitarbeiter Zustellvollmacht erteilt?
Oder gibt es andere Möglichkeiten? Oder ist tatsächlich jedes Mal die Gerichtsvollzieherin zu beauftragen?
Für sonstige Anregungen bin ich auch sehr dankbar!