Weiß jemand, welche Auswirkungen es hätte, würde der Verkehrswert eines Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren mit 0 € bewertet?
Vielen Dank
Weiß jemand, welche Auswirkungen es hätte, würde der Verkehrswert eines Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren mit 0 € bewertet?
Vielen Dank
Dass man im Vorfeld besser nicht zu große Pläne mit dem erwarteten Versteigerungserlös schmiedet....
Bei uns würde das gar nicht gehen, da das Programm den Wert 0 nicht anerkennt.
Das du keine Sicherheitsleistung verlangen kannst... Hier wird bei "solchen" Objekten wenigstens 1 € als Wert festgesetzt... (ob das jetzt so einen großen Unterschied macht )
... (ob das jetzt so einen großen Unterschied macht )
Der Unterschied ist der zwischen einer Schenkung und einem Kauf.
Das du keine Sicherheitsleistung verlangen kannst... Hier wird bei "solchen" Objekten wenigstens 1 € als Wert festgesetzt... (ob das jetzt so einen großen Unterschied macht )
Bestätigter LZB-Scheck über 10 Cent
Aber grundsätzlich wäre es möglich, ein solches Verfahren tatsächlich durchzuführen?
Keine 5/10-Grenze.
Keine 7/10-Grenze.
Zuschlag definitiv auf ein Gebot über dem Verkehrswert.
Das du keine Sicherheitsleistung verlangen kannst... Hier wird bei "solchen" Objekten wenigstens 1 € als Wert festgesetzt... (ob das jetzt so einen großen Unterschied macht )
Bestätigter LZB-Scheck über 10 Cent
Vgl. dazu und auch zur Festsetzung eines Verkehrswerts auf einen symbolischen Euro:
BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - V ZB 130/11
Eine Wertfestsetzung auf 0 Euro halte ich für falsch.
warum gibt man nicht einfach das Eigentum auf oder verschenkt das Grundstück? Dann spart man sich wenigstens die Verfahrenskosten
warum gibt man nicht einfach das Eigentum auf oder verschenkt das Grundstück? Dann spart man sich wenigstens die Verfahrenskosten
Normalerweise ist es nicht der Eigentümer, der die ZV betreibt.
Im der oben genannten Entscheidung (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - V ZB 130/11) wurden für das "wertlose" Grundstück Gebote von € 110.000 (und mehr, aber über deren Wirksamkeit wurde gestritten) abgegeben.
Eine Wertfestsetzung auf 0 Euro halte ich für falsch.
Dem schließe ich mich an.
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