Hallo ins Rund,
ich habe Verfahrenskostenhilfe aufgehoben. Weit nach Zustellung des Aufhebungsbeschlusses hat die Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und auch diverse Einkommensunterlagen vorgelegt. Das OLG hat den Wiedereinsetzungsantrag zurückgewiesen und hat mir die Akte unter Aufhebung meiner Vorlageverfügung wieder vorlegen lassen. Die Schreiben der Partei werden vom OLG so ausgelegt, dass diese als Gegenvorstellung (u.a. LAG Hamm, 5 Ta 473/17) zu behandeln seien.
Ich habe mal mit den vorliegenden Unterlagen gerechnet und komme nicht auf eine Ratenzahlung. Das Einkommen ist zu niedrig.
Wie ist das Verfahren zur Gegenvorstellung jetzt weiter zu bearbeiten? Wenn ich der Gegenvorstellung stattgebe, dann müsste ich eigentlich meinen Aufhebungsbeschluss wieder aufheben und die Rechnung vom Kostenbeamten löschen lassen.
Gruß Grottenolm