Hallo, ich habe einen Betreuer, welcher das Auto des Betroffenen verkaufen möchte. Sein Aufgabenkreis umfasst nicht die Vermögenssorge, da er eine Bankvollmacht hat. Nach Rücksprache mit der zuständigen Richterin, ob der Aufgabenkreis zu erweitern wäre, meinte diese, der Betreuer solle das mit der Vollmacht versuchen. Ich habe nicht wirklich etwas hierzu gefunden und tue mir schwer, dem Betreuer das so zu schreiben. Die Wohnung soll nun auch gekündigt werden, hier hat er aber den Aufgabenkreis für die Wohnungsangelegenheiten bereits. Außer etwas Geld auf einem Konto sind sonst auch keine Vermögenswerte vorhanden.
Kann mir vielleicht jemand sagen, ob man ihm das schreiben kann, dass er zunächst mit der Vollmacht versuchen solle, das Auto zu verkaufen?