Die Antragstellerin (ASt) macht die Kosten für einen Pkw-Stellplatz am Arbeitsort geltend. Üblicherweise gehören Parkplatzgebühren zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten und sind nicht zu berücksichtigen.
Aber trifft dies auch auf einen Parkplatz auf Arbeit zu? Die Arbeitsstelle ist in einem Einkaufszentrum auf der grünen Wiese, welches ohne Auto nur schwer zu erreichen ist. Sicherlich stehen ausreichend Kundenparklätze zur Verfügung. Ich gehen aber davon aus, dass diese von Beschäftigten nicht genutzt werden dürfen. Hierzu und zum Fehlen alternativer Parkplätze würde ich die ASt noch befragen.
Vorausgesetzt, es stehen keine kostenlosen Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Wären die Kosten für den Parkplatz auf Arbeit neben der Pauschale von 5,20 €/km berücksichtigungsfähig? Ich tendiere zu ja, würde aber gern eure Meinung hören.