Wir hatten eine Teilungsversteigerung beantragt.
Wertgutachten wurde erstellt.
Im Laufe des Verfahrens wurde vom Schuldner gezahlt und der Versteigerungsantrag zurückgenommen.
Habe ich richtig in Erinnerung, dass die Gutachterkosten Auslagen sind und dann vom Antragsteller
(Finanzamt) gezahlt werden müssen?
Die Kostenfreiheit besteht, glaube ich, nur für die gesetrzlichen Gebühren.