....ZU-Vertreter bestellen und von ihm genehmigen lassen...
Unabhängig von der Frage, ob die Bestellung eines ZU-Vertreters im Ausgangsfall überhaupt zulässig ist, darf er keinesfalls Verfahrenserklärungen abgeben. Tut er es dennoch, sind diese Erklärungen als Muster ohne Wert anzusehen.
Ebenso.
Ein Zustellungsvertreter ist lediglich zur Entgegennahme von Schriftstücken befugt. Er ist nicht berechtigt, im Namen des Vertretenen irgendwelche Erklärungen abzugeben.
ok, ok, ihr habt natürlich völlig Recht! Geht so nicht!
War doch aber man ´ne nette Idee...