ZitatWir haben eine Sicherungshypothek auf das Grundstück der Inso-Schuldnerin eintragen lassen (09.03.10 Eintragungsdatum). Am 15.09.10 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Danach erfolgte die Eintragung vor der Insolvenzeröffnung.
Die Rechtsfolge des § 88 InsO ist im übrigen eine ganz andere als die von Dir dargestellte.