Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Das relativiert #46 beträchtlich. Danke Euch für die Klarstellung(en), die die Diskussion mehr versachlichen, insbesondere weil die Verhältnisse für Nicht-Baden-Württemberger nicht so präsent sind, wer eigentlich wer ist ...

    Ich würde bei Abt. IV nicht gerade von Dilettantenabteilung reden, aber Cromwell ist für eine im Zweifel lieber zu deutliche Sprache ja durchaus bekannt. Die Frage nach der glücklichen Wahl für die Beschlussfertiger stellt sich aber trotzdem. Ich erinnere mich noch gut einer Servicekraft, die nach 20 Jahren Grundbuchdasein meinte, was ich junger Hüpfer denn erzählen wolle, sie kenne sich schon aus. Ergebnis meiner Beobachtungen war, dass das für die (reine!) Grundbuchordnung und Grundbuchverfügung in der ersten Zeit durchaus zutraf. Das hat aber von Anfang an mit schöner Regelmäßigkeit in verschiedener Stärke (bis hin zu völlig) ausgesetzt, sobald es um
    - Änderung der Teilungserklärung
    - Gesellschaftsrecht
    - internationales Privatrecht
    - Nacherbfolge und Testamentsvollstreckung
    - Zwangsvollstreckung
    - außergrundbuchliche Verfügungseinschränkungen
    und dergleichen mehr ging. Meistens setzte die Diskussion dann bereits an dem Punkt aus, wo denn eigentlich das Problem sei.

    Deswegen halte ich es durchaus für möglich, dass die Kollegen in den in Frage stehenden drei Monaten umfassend Grundbuchrecht vermittelt bekommen. Das war es dann aber auch. Die meisten Schwierigkeiten bestehen ja eben nicht dort, sondern in den Bereichen, wo sich das Grundbuch mit außergrundbuchlichen Dingen verknüpft. Aus dem gleichen Grunde würde ein Grundbuchkommentar, der sich diesen Dingen nicht widmete, nur wenig Marktchancen haben, obwohl damit exakt nur die GBO kommentiert würde. Ist ja nicht so, dass es diese Diskussionen in Verlegerkreisen gar nicht gäbe. Aber was würdet Ihr davon halten, wenn wir die Kommentierung der §§ 51, 52 GBO auf die reine Aussage der GBO beschränkten?

    Ferner wollen wir nicht vergessen, dass wir in den besagten drei Jahren Ausbildung gelernt haben (oder zumindest gelernt haben sollten), methodisch an Probleme heranzugehen, weil ja manchmal die Hauptfrage erst mal ist, wo denn das Problem überhaupt steckt.

    Ich halte es daher weiter für durchaus zweifelhaft, ob es gelingen kann, einem - sicher nicht dummen, denn Pfeifen wird man für diesen Aufstieg nicht aussuchen - mittleren Beamten in drei Monaten das Wissen und Gespür für das Erkennen und das Lösen von Problemen so nahe zu bringen, wie es erforderlich ist, wenn sich bereits aus diesem Forum ergibt, dass es auch bei - ebenfalls nicht dummen, sonst hätten sie ja die Ausbildungsvoraussetzungen schon nicht erlangt - Rechtspflegerkollegen mit drei Übungsjahren nicht durchweg gelingt.

    Zu guter Letzt frage ich mich, ob es nicht in der Sache klüger und für alle Beteiligten entspannender wäre (einzelne beantragende Notare vielleicht ausgenommen), wenn man den in Frage stehenden Kollegen einfach nur das ermöglichte, was man woanders "Aufstieg" nennt. Man bräuchte kein Spezialgesetz und hätte einen Haufen Folgeprobleme weniger, wenn ich allein mal an die eingeschränkte Verwendbarkeit der Bereichsrechtspfleger denke. Oder befürchtet man, die zukünftigen Grundbuchrechtspfleger würden die dreijährige Rechtspflegerausbildung nicht schaffen? Das wäre - ausgerechnet im Grundbuch - kein gutes Omen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Sehr starker Beitrag - ich sehe das auch sehr problematisch, da gerade der Grundbuchbereich derjenige ist an dem sehr viele Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten liegen. Warum nicht mehr "Aufsteiger" zugelassen werden, die dann zu vollständigen Rechtspflegern werden hat meines Erachtens ausschließlich fiskalische Gründe. Das auch der Justizbereich sparen muss ist vollkommen klar, nur bitte nicht im Bereich in dem weitreichende Entscheidungen getroffen werden.

  • Ist da eigentlich geregelt, wie es mit diesen Bereichtsrechtspflegern weitergehen soll? Wie werden die denn besoldet? Was ist, wenn sie nichtmehr beim GBA sind?

    Dazu habe ich auf der Tagung an der Evangelischen Akademie in Bad Boll vom 20. bis 22. November 2013 mehr gehört: Auf der Podiumsdiskussion, die sich eigentlich um die Justizhaushalte angesichts der demografischen Entwicklung drehte, griff der BDR-Bundesvorsitzende Wolfgang Lämmer das Thema "Aufgabenkritik" auf und prangerte in diesem Zusammenhang die "Grundbuchführer"-Idee Baden-Württembergs an. Der Entscheider (!) beim Grundbuchgericht (!) brauche ein dreijähriges wissenschaftliches Studium. Anders sei die Qualität des deutschen Grundbuchs nicht zu erhalten.

    Darauf ging die Ministerialdirigentin Limperg vom baden-württembergischen Justizministerium ein.
    Wenn ich alles recht vernommen und behalten habe, argumentierte Frau Limperg so:

    Man brauche für die Notariatsreform jeden Mann und jede Frau. Man werde sehr genau auf die Qualifikation achten. Es seien nur solche Beamten des mittleren Dienstes im Blick, die bereits heute in diesen Feldern beschäftigt sind und also schon viel Erfahrung mit dem Grundbuch haben.
    Die Grundbuchführer seien erfahrene Kollegen, die seit vielen Jahren ihrer Tätigkeit nachgehen.
    Im Übrigen habe es ja mit dem Lehrgang nicht sein Bewenden, sie müssten danach auch eine Prüfung ablegen.
    Das Grundbuchrecht nehme im Rechtspflegerstudium nur ca. 3 Monate Theorie in Anspruch. Sollte sich herausstellen, dass drei Monate nicht reichen, könnte man ja über einen vierten Monat nachdenken. Die Praxisabschnitte seien für Grundbuchführer entbehrlich, denn praktische Erfahrung bringen die Kolleginnen und Kollegen ja schon mit.
    Die Grundbuchführer sollen nach ihrem Lehrgang für den Rest ihres Berufslebens ausschließlich im Grundbuchbereich tätig werden. Man werde sie dort aussterben lassen. [Der Begriff Aussterben ist wörtlich gefallen und wurde wegen der Unruhe im Publikum dann relativiert.]
    Die Situation in Baden-Württemberg zufolge der Notariatsreform sei so einmalig und außergewöhnlich, dass es keinen anderen Weg gebe als den Einsatz von "Bereichsrechtspflegern".
    Niemand habe die Absicht*, diesen Weg auch auf andere Bereiche zu übertragen oder aus anderer Problemlage heraus zu wiederholen. Es gehe nur um 20 oder 30 schon jetzt namentlich bekannte Personen.
    Man werde 100 (für die Zahl verbürge ich mich jetzt nicht) weitere Rechtspflegeranwärter in Schwetzingen ausbilden lassen. Die Fachhochschule stoße damit an ihrer Kapazitätsgrenzen.

    Nachdem zu wohl jeder ihrer Thesen heftige und grundlegende Kritik auch aus dem Publikum gekommen war, ergänzte sie ihre Worte noch um die Aussage, dass alle in der Justiz den Plan zielführend finden und es allein die Rechtspfleger seien, die dieser Idee ablehnend gegenüberstehen.
    [Zwischenruf aus dem Publikum: 'Warum wohl?']

    *[Nein, sie sagte nicht wörtlich: Niemand hat die Absicht, einen Maurer zu vernichten." An dieser Stelle konnte nur ich der Versuchung nicht widerstehen, meine Ungläubigkeit zu politischen Willensbekundungen deutlich zu machen.]


    Einmal editiert, zuletzt von ElStra (24. November 2013 um 10:43) aus folgendem Grund: So lange verbessert, bis es falsch war.

  • Ohne Worte... :pff:

  • Dass die Beschlussfertiger bislang in den Rathäusern tätig waren, ist mir neu:

    (..Zur Erledigung dieser Aufgabe waren in den Rathäusern neben Grundbuchbeamten, die in der Regel Landesbedienstete waren, kommunale Ratschreiber und sogenannte Beschlussfertiger tätig…“).

    http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_11/2013_505/01.html
    und

    http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/…andesdienst.php

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Ohne Worte... :pff:



    Dem kann ich mich nur anschließen.. Mehr als mit dem Kopf zu schütteln kann man da echt nicht.

    Da sieht man, wie beschränkt der Blick auf die Sicht der Dinge ist. "Die Rechtspfleger haben an der Fachhochschule auch nur drei Monate Grundbuchtheorie". Aber das die Tätigkeit auf dem Grundbuch weitaus mehr Rechtsgebiete umfasst ist an der Stelle anscheinend nicht klar.
    Was ist bspw. mit Gesellschaftsrecht? Vollstreckungsrecht? Usw...

    Bei uns im Amt gibt es auch eine Angestellte die das Grundbuch liebt und eigentlich alles kann und super macht. Nur sobald es etwas anspruchsvoller wird und andere Rechtsgebiete betroffen sind liegt der Vertrag zur Prüfung auf meinem Tisch.

  • Bei uns im Amt sind es sogar 8 Beschlussfertiger, die als Bereichsrechtspfleger in Frage kämen (arbeiten alle schon mehr als 10 oder teilweise 20 Jahre im Grundbuchbereich).

    Keiner davon würde allerdings freiwillig den Job des Rechtspflegers übernehmen wollen.:daumenrau

    Auch in den umliegenden Städten/Gemeinden/oder staatlichen Grundbuchämtern würde kein Ratschreiber/Beschlussfertiger den Job machen wollen (habe extra mal nachgefragt)

    Ich frage mich wirklich, ob irgendjemand schon einmal auf die Idee gekommen ist, die in Frage kommenden Personen zu fragen, ob sie so etwas überhaupt wollen.
    Wenn nämlich nur 2 oder 3 Personen letztlich bereit sind als Bereichsrechtspfleger tätig zu werden, dann lohnt sich doch der ganze Aufwand überhaupt nicht, oder?!

  • Gem MD Limperg vgl. #52 brauche man aber für die Reform jeden Mann und jede Maus.
    Von da her wird der Gesetzesentwurf auch für nur wenige "Leutz" durchgefochten.

    Man hat halt nicht früh genug ausreichend Anwärter eingestellzt bzw. mit rel. hohen Abbrecherzahlen nicht gerechnet.

  • Bei uns im Amt sind es sogar 8 Beschlussfertiger, die als Bereichsrechtspfleger in Frage kämen (arbeiten alle schon mehr als 10 oder teilweise 20 Jahre im Grundbuchbereich).

    Keiner davon würde allerdings freiwillig den Job des Rechtspflegers übernehmen wollen.:daumenrau

    Auch in den umliegenden Städten/Gemeinden/oder staatlichen Grundbuchämtern würde kein Ratschreiber/Beschlussfertiger den Job machen wollen (habe extra mal nachgefragt)

    Ich frage mich wirklich, ob irgendjemand schon einmal auf die Idee gekommen ist, die in Frage kommenden Personen zu fragen, ob sie so etwas überhaupt wollen.
    Wenn nämlich nur 2 oder 3 Personen letztlich bereit sind als Bereichsrechtspfleger tätig zu werden, dann lohnt sich doch der ganze Aufwand überhaupt nicht, oder?!

    Genau das ist das was ich mir die ganze Zeit auch denke. Hat irgendjemand die Beschlussfertiger gefragt!! Vorallem haben bei uns einige gesagt, bei gleichem Gehalt auch noch die Verantwortung übernehmen zu müssen. Nein danke!

  • Ich habe die Diskussion bisher nur neugierig verfolgt, aber als einer der Bereichsrechtspfleger der neuen Bundesländer werfe ich mal die Frage ein, ob es denn nicht auf den Menschen ankommt der die neuen Aufgaben erledigen muss. Auch ich hatte keine grundbuchrechtliche Ausbildung, bin sogar erst am 1.09.1989 in den Liegenschaftsdienst der DDR übernommen worden. Nach der Wende habe ich eine 3 monatige Grundbuchausbildung in Bad Münstereifel genossen, später noch erfolgreich das Modul Zwangvollstreckungsrecht. Ich bin auch nur für diese beiden Module zugelassen. Alles was mir zu einem guten Grundbuchrechtspfleger gefehlt hat, habe ich mir durch intensives Selbststudium, Besuch von zahlreichen Weiterbildungsmaßnahmen und die Hilfe von netten Kollegen, alles Vollrechtspfleger, angeeignet. Heute darf ich sogar Anwärter in der praktischen Arbeit des Grundbuches ausbilden. Ich frage mich deshalb, warum soll ein Bereichsrechtspfleger eben nur für seinen Bereich schlechter sein, als ein Vollrechtspfleger, der sein Diplom mit Ach und Krach geschaft hat? Sicher wird es am Anfang holprig zu gehen, aber das geht es ja auch, wenn ein Vollrechtspfleger neu anfängt. Ich denke, da sich die Bereichsrechtspfleger mit der Zeit, so wie bei mir, schon aus Altersgründen, nach und nach verabschieden, sollte man ihnen nicht von vornherein alle Fähigkeiten absprechen. Wer sich in die neue Aufgabe intensiv einarbeitet und stets bereit ist hinzuzulernen, der wird die Aufgaben auch bewältigen, ohne das er einen Diplomabschluß hat. Die Arbeit die anliegt muss gemacht werden, also sollte man auch auf die Menschen zurückgreifen, die dazu in der Lage sind. Standesdünkel sind hier, so glaube ich, nicht angebracht. Wichtig ist allerdings das man von den Leitungsebenen auf die Menschen zugeht, sie für diese Aufgaben gewinnt und sie, auf welchem Wege auch immer, motiviert. An- und Abordnungen sind da wenig hilfreich.


  • Vorallem haben bei uns einige gesagt, bei gleichem Gehalt auch noch die Verantwortung übernehmen zu müssen. Nein danke!

    Das wäre meine nächste Frage: Wie werden die Bereichtsrechtspfleger besoldungstechnisch denn eingeordnet?

  • Man könnte eine Abteilung IV des Grundbuchs schaffen, in welcher nur Eintragungen erfolgen, die im hier diskutierten Kontext von Nichtrechtspflegern vorgenommen werden. Für diese "Dilettantenabteilung" könnte man auch den Gutglaubensschutz suspendieren.

    Die Idee find ich Klasse. Das schlag ich gleich meinem Wahlkreisabgeordneten vor, der sich im Übrigen nur marginal für die Bedenken gegen die Bereichsrechtspfleger interssiert und nach Rücksprache mit seinen Kollegen dann "so wie es am Besten ist" abstimmen will.

    Zitat

    Bei der ganzen Diskussion sollte man nicht außer acht lassen/vergessen, daß die Ratschreiber in Baden-Württemberg auch eine drei-jährige Ausbildung für den gehobenen Dienst (u.a. neben Verwaltungsrecht auch Sachenrecht) genossen haben. Viele der Ratschreiber haben eine 20 bis 30-jährige Praxiserfahrung auf einem Grundbuchamt.

    Das Ersetzt natürlich fundierte Kenntnisse im Handels-, Register-, Vollstreckungs-, Familien- und Betreuungsrecht. Von internationalem Gesellschaftsrecht mal ganz zu schweigen.

  • Gem MD Limperg vgl. #52 brauche man aber für die Reform jeden Mann und jede Maus.

    Was befürchten lässt, dass man bei der Frage der Qualifikation beide Hühneraugen zudrücken und auch über einen weiteren Monat fachwissenschaftlichen Studiums nicht mehr "nachdenken" wird.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)


  • Man brauche für die Notariatsreform jeden Mann und jede Frau.

    Die große Gefahr ist doch auch, dass sich das ganze Spiel wiederholt, wenn hier die Nachlasssachen bei den Amtsgerichten eingegliedert werden. Auch dort braucht man schnell viel zusätzliches Personal, welches man z.B. in Baden nicht aus Bezirksnotaren und Notarvertretern rekrutieren kann (die auch in Württemberg nur noch in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen, weil dort auch noch die Betreuungssachen bei den AGs einzugliedern sind bzw. teilweise der Bedarf an den zentralen GBÄ zu decken sein wird). Die Alternative sind auch dort wieder Bereichsrechtspfleger. Besonders, wenn bei den Nachlassachen tatsächlich von der Öffnungsklausel in § 19 RPflG Gebrauch gemacht wird.

  • Wenn man sich die Vita von Frau Limperg betrachtet, wird man nicht davon ausgehen können, dass sie sich vom Grundbuchrecht und den damit verbundenen rechtlichen Anforderungen auch nur ansatzweise eine Vorstellung machen kann. Dies mag ihre abwegigen Einlassungen erklären, die dadurch aber nicht weniger abwegig werden.

    Weshalb hat man Frau Limperg nicht einen einwöchigen Selbstversuch beim Grundbuchamt ans Herz gelegt? Die Selbsterkenntnis, dass man dabei - selbst als Volljurist - grandios scheitern kann, hätte automatisch die weitere Erkenntnis nach sich gezogen, dass es einen von Ahnungslosen verbreiteten Irrglauben darstellt, man könne sich die erforderlichen Kenntnisse in einem dreimonatigen Crashkurs aneignen.

  • Als ich einmal einen Rechtsanwalt darauf hingewiesen habe, dass sein Antrag unrichtig ist, habe ich zur Antwort erhalten: Einen Volljuristen braucht man nicht zu belehren !.

    Da hat er recht. Das macht das Oberlandesgericht.

    Zitat

    Volljuristen sind beratungs- und belehrungsresistent.

    Ich möchte ungern alle über einen Kamm scheren. Wie in jeder Berufsgruppe gibt es solche und solche.

    Es gibt auch beratungsresistente Rechtspfleger ... mit einer solchen hatte ein Kollege von mir letztens zu tun ...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Was mich einmal interessieren würde:

    Hat man eigentlich (seitens der Landesregierung) mal zusammen mit der Fachhochschule in Schwetzingen die Realisierbarkeit eruiert?

    Letztlich liegt doch die Verantwortung erst mal bei denen, um hier ausgebildete Leute "zu liefern".
    ( oder wo soll der 3- Monats- Lehrgang sonst stattfinden ? VHS ?)

    Haben sich vielleicht dort Verantwortliche weit aus dem Fenster gelehnt und gesagt:

    "Kein Problem, schon bald bieten wir auch "Rechtspflege to go" bzw. "Rechtspflege light" an ?
    Darf´s vielleicht noch ein Schüsschen Erb- und Handelsrecht sein ?
    Oder eine Prise Zwangsvollstreckung ?"

    Der Verwaltungsleiter der FH ist meines Wissens selber im BDR engagiert.....
    Vielleicht kommt ja von dort auch noch sowas wie "Widerstand" bzw. werden zumindest mal Einwände zu bedenken gegeben ?
    ( oder das ist schon längst durch bzw. fand nie statt und man fügt sich....)

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