Schönen guten Tag!
Die ehrenamtliche Betreuerin beantragt Auslagenersatz. Sie macht detailiert Kopiekosten geltend und verlangt für 637 gefertigte Kopien 0,25 Euro pro Stück. Die Anzahl der Kopien zweifle ich nicht an, aber kann eine ehrenamtliche Betreuerin 0,25 Euro pro Stück verlangen oder hier analog §§136,152 KostO?
Kopiequittungen hat sie keine ich vermute sie hat zu Hause einen Tischkopierer.
Grüße
Döner