Krankenschein viel zu spät bei Urlaub

  • Vielleicht ging es ja zum Polarkreis...:teufel:

    Also ich habs so verstanden, als ob für die ganzen 6 Wochen ne AU vorlag. Und das macht mich einfach wach..

  • Eine Tarifangestellte,die sich eine sechswöchige Kreuzfahrt leisten kann, kennt mit Sicherheit einen Arzt der sie für 6 Wochen arbeitsunfähig schreibt.:teufel:

    Ich gehe hier mal davon aus ,dass der Sachverhalt ...ähm...unvollständig bzw. holprig vorgetragen wurde.

    Kommt leider häufger vor,dass zunächst eine heftige Diskussion losgetreten wird und dann die Diskutierenden über den tatsächlichen Sachverhalt im Unklaren gelassen werden und rätseln dürfen.

  • Im Sachverhalt stand weder etwas von 6-wöchiger Krankheit noch von 6-wöchiger Kreuzfahrt.
    6 Wochen nachdem der Urlaub angerechnet wurde, wurde das unterschriebene Attest nachgereicht.

  • Außerdem meine ich gelesen zu haben, dass die liebe Kollegin beim Nachreichen des Attestes "braungebrannt" war... :D

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Und zumindest das Angebot eines BEM-Gesprächs wäre bei 6-wöchiger AU in NRW zwingend.

    Das ist eben auch der springende Punkt, den man als Verwaltung manchmal nicht direkt vor Augen hat. Oberste Pflicht der Verwaltung ist es bei einer solch langen AU, BEM zu prüfen und bei dem Betroffenen anzusprechen. Erst dann darf draufgehauen werden ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Krankschreibungs- und Urlaubszeitraum decken sich zu 100%. Ich denke dass man nicht zwei Monate später erst einen gültigen Krankenschein vorlegen kann. Ohne ärztliche Unterschrift ist er nunmal nicht formgültig. Mangels Erreichbarkeit der Mitarbeiterin konnten wir auch nicht eher auf den Formmangel hinweisen.


    Urlaubszeit und AU-Zeit decken sich zu 100%

  • Und daher würde ich halt wach, Gründe: s.o.

    Und irgendwer hat hier eingeworfen, wie sich eine Justizbeschäftigte das leisten kann. Und auch da habsch nochmal gegrübelt (bin ja böse Verwaltung): Ich würde mir da u.U. auch angucken, was sie so macht, insbesondere wenn da Geld im Spiel sein sollte und ich nicht wüsste, woher das Geld anders geflossen sein kann. Und ja, ich würde je nach Pensum zumindest misstrauisch werden.

    Versucht mal, mich nun zu hauen..:teufel:

  • Ein gesundes Misstrauen ist ja nicht verwerflich und je nach Lage des Falles auch mal angebracht.

    Aber es gibt eben auch Grenzen bzw. Punkte, wo man sich eben entscheiden muss, offen - und ggf. konfrontativ - mit dem Mitarbeiter zu reden oder weitere Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Amtsarzt), statt sich auf andere Punkte zurückzuziehen, die das eigentliche Problem gegenüber (ggf. auch mit) dem Mitarbeiter verschleiern.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Mich macht extrem stutzig, dass ein Bereitschaftsarzt, der die Patienten, die sonntags zu ihm als Notfall kommen - und die er in der Regel nicht kennt -, gleich für 6 Wochen arbeitsunfähig schreibt. Normalerweise macht der Bereitschaftsarzt die Erstversorgung und am nächsten Tag muss man zu seinem Hausarzt.

    Und welche Krankheit kann sonntags so plötzlich auftreten, dass der Bereitschaftsarzt gleich so lange arbeitsunfähig schreibt/schreiben muss und sich die Zeiten genau decken:gruebel:

  • Eine Nachfrage fände ich nicht schlimm. Aber den Generalverdacht finde ich daneben.

    Bin auch schon mit AU in Urlaub gefahren. Warum? Ganz einfach um mein Kind glücklich zu machen. Die Woche war lange gebucht, wir fuhren mit Freunden und deren Tochter in deren Autos mit. Ich hatte einen kaputten Knöchel (Woche zuvor die Treppe runter gefallen). Damit war für mich der Spaß zwar im Eimer, denn ich saß den ganzen Tag mit hoch gelegtem Bein in der Baude rum (und hab natürlich 3 Kg zugenommen) aber mein Kind war happy, denn sie konnte mit ihrer Freundin und deren Eltern Ski fahren und ja, abends saßen wir gemütlich in der Pension zusammen und ich hatte durchaus gute Zeiten, obwohl ich immer jemand brauchte, der mich von a nach b fährt. Fazit: Kein Urlaub für mich, da ich 90% von dem worauf ich mich gefreut hatte nicht machen konnte und Schmerzen hatte, aber Urlaub fürs Kind, der sonst ausgefallen wäre, denn allein hätte ich sie nicht ins Ausland mitfahren lassen, zumal wir in einer anderen Pension wohnten als unsere Freunde. Ich habe sowas von kein schlechtes Gewissen, dass ich die Tage nicht vom Urlaub genommen habe.

    Allerdings hatte ich in der Verwaltung Bescheid gegeben und musste eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen, dass keine Bedenken gegen die Fahrt bestehen. (Fand ich bei dem Krankheitsbild übertrieben, aber ok, war ja außer Kosten kein Problem). Und gerade bei solchen Verletzungen steht eigentlich fest, dass nicht kurzfristig wieder Arbeitsfähigkeit vorliegt.

    Man sollte also erst mal abklären, weshalb die Frau die Reise gemacht hat und das Eingangsposting klingt nach Generalverdacht.

    Es gibt durchaus nicht nur entweder/ oder.

    LG Nicky

  • Mich macht extrem stutzig, dass ein Bereitschaftsarzt, der die Patienten, die sonntags zu ihm als Notfall kommen - und die er in der Regel nicht kennt -, gleich für 6 Wochen arbeitsunfähig schreibt. Normalerweise macht der Bereitschaftsarzt die Erstversorgung und am nächsten Tag muss man zu seinem Hausarzt.

    Und welche Krankheit kann sonntags so plötzlich auftreten, dass der Bereitschaftsarzt gleich so lange arbeitsunfähig schreibt/schreiben muss und sich die Zeiten genau decken:gruebel:

    Jeder zweite Poster geht hier von einem völlig falschen Sachverhalt aus .:lupe: Der Themenstarter hat doch nirgendwo geschrieben, dass die Krankschreibung 6 Wochen betragen hat. Auch nicht, dass die Kreuzfahrt 6 Wochen gedauert hat. Über die Dauer der Krankschreibung und des Urlaubes ist doch tatsächlich nichts bekannt, aber Hauptsache: erst mal draufhauen! :box:


  • Und irgendwer hat hier eingeworfen, wie sich eine Justizbeschäftigte das leisten kann. Und auch da habsch nochmal gegrübelt (bin ja böse Verwaltung): Ich würde mir da u.U. auch angucken, was sie so macht, insbesondere wenn da Geld im Spiel sein sollte und ich nicht wüsste, woher das Geld anders geflossen sein kann. Und ja, ich würde je nach Pensum zumindest misstrauisch werden.

    D.h., wovor ich meinen Urlaub antrete, sollte ich besser meiner bösen Verwaltung einen Nachweis einreichen, woher das Geld hierfür gekommen ist und dass ich mir die Reise auch tatsächlich zusammengespart habe, um nicht von vornherein unter Verdacht zu stehen, das Geld aus illegalen Tätigkeiten erzielt zu haben und der Verwaltung Grübelei zu ersparen???:haewiejet

  • Die Themenstarterin hat doch mitgeteilt, dass sich Reisezeit und AU zu 100% decken, sh. #90.

    Ja, aber nicht, dass Reisezeit und AU 6 Wochen betragen haben.
    Bzgl. der 6 Wochen s. #1 Nach über 6 Wochen reichte die Beschäftigte nun nochmals einen Krankenschein mit ärztlicher Unterschrift ein

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