Verschieben unbearbeiteter Akten bei Pensen- und Sachbearbeiterwechsel

  • ....... wird wohl eine Nachfrage in beim GL erforderlich sein......

    sollte er dich (an deine Menschlichkeit oder was auch immer appellierend) "bitten", die Akten trotz Unzuständigkeit zu bearbeiten, achte darauf, dass du dafür an anderer Stelle entlastet wirst.

    Warum sollst nur du die Versäumnisse kompensieren müssen?

  • Schreib bitte trotzdem mal genau wie der Geschäftsverteilungsplan bei euch ausieht. Ich versteh es nämlich auch nicht.
    Wie lautet genau die Regelung für die Akten die du jetzt bearbeiten musst bist und für welche Akten ist er zuständig.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Da Gespräche mit dem bisherigen Kollegen nicht gefruchtet haben und Gespräche mit der Verwaltung vermutlich auch nicht fruchten, weil nicht auszuschließen ist, dass diese lieber den Weg des geringsten Widerstand geht und sich nicht mit dem "alten" Kollegen anlegen will, bleibt nur die harte Gangart.

    Also weder sich selbst in die Ecke noch fremdbestimmt in die Ecke stellen lassen, sondern den schwarzen Peter zurückspielen.


    Verfügung:

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    [tr][td]

    1.

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    Vermerk:

    Diese Akte wurde am 03.04.2014 Herrn Unkollegen vorlegt.
    Eine daraufhin erfolgte Bearbeitung kann ich der Akte nicht entnehmen.

    Da ich erst ab dem 01.07.2014 dieses Dezernat bearbeite, bin ich der Auffassung, für die bisherige Bearbeitung dieser Akte nicht zuständig zu sein.

    Auch zur Vermeidung von Befangenheitsanträgen mangels Zuständigkeit ist diese Akte daher dem vorherigen Sachbearbeiter zur Erledigung vorzulegen.

    [/td][/tr][tr][td]

    2.

    [/td][td]

    Ablichtung dieser Verfügung der Verwaltung im Hause zur Kenntnis.

    Im Übrigen weise ich darauf hin, dass mir Herr Unkollege seit meinem Dienstantritt peu á peu weitere diverse Akten seines bisherigen Dezernats unbearbeitet zukommen lässt.

    Außerdem rege ich zur Vermeidung solcher Fälle eine klarstellende Fassung des Geschäftsverteilungsplans an.

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    3.

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    Herrn Unkollegen zur Bearbeitung der Akte anlässlich der Aktenvorlage vom 03.04.2014 und Wiedervorlage der Akte.

    [/td][/tr]


    [/TABLE]


    Und falls wider

    4 Mal editiert, zuletzt von Enno (2. Juli 2014 um 10:15) aus folgendem Grund: Das "und falls wider" gehört nicht mehr dazu.

  • Was soll sie denn noch konkreter vortragen?


    Wie bereits ausgeführt, sind m.E. die beiden von mir genannten Fälle zu unterscheiden.
    Insofern wäre es - zumindest für mich - für die Beurteilung des Problems durchaus interessant zu wissen, ob die TO das ehemalige Referat des Kollegen übernommen hat und dieser nunmehr ein anderes Referat bearbeitet oder ob sie ein paar Buchstaben von ihm übernommen hat und er grundsätzlich noch "sein" altes Referat hat.


    Der Kollege hat ein paar Buchstaben seines Referates an mich abgegeben.

    Bis zu meinem Dienstantritt hierhin hat er die Buchstaben F-Sch bearbeitet, davon bearbeite ich nun die Buchstaben L-Sch. Und die GV lautet nunmehr:

    Die GV wird nach Dienstantritt der Rechtspflegerin ..... ab dem 01.01.2014 wie folgt neu gefasst:
    Herr .....: Betreuungssachen mit den Buchstaben F-K
    Frau .....: Betreuungssachen mit den Buchstaben L-Sch

    Eine Regelungen zur Bearbeitung von Altakten ist und wurde auch in der Vergangenheit nicht (zumindest nicht in der GV) getroffen.

  • kann ja nicht richtig sein.
    wenn ja lass ich all meine akten bis zu meiner pension hier liegen :teufel:.


    Diese Idee hatten auch schon andere.

    Aber in solchen Fällen ist man als "Rechtsnachfolger" leider machtlos.
    Da bleibt im Notfall nur die Verteilung des Schrotts auf mehrere Schultern.

  • na ja dann musst du in den sauren Apfel beissen. Da bist du zuständig.Hol dir die Akten aus dem Zimmer mach Aktenvermerke, arbeite die Akten der Reihe nach ab und schimpfe lautstark auf den Saustall wo du da gelandet bist. :teufel::D
    Und ob man die Akten liegen lassen kann hängt von der Zeit ab die man noch bis zur Pension hat.:teufel:

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • na ja dann musst du in den sauren Apfel beissen. Da bist du zuständig.Hol dir die Akten aus dem Zimmer mach Aktenvermerke, arbeite die Akten der Reihe nach ab und schimpfe lautstark auf den Saustall wo du da gelandet bist. :teufel::D
    Und ob man die Akten liegen lassen kann hängt von der Zeit ab die man noch bis zur Pension hat.:teufel:

    Wieso das denn. Im Geschäftsverteilungsplan steht, dass sie ab 1.1.2014 zuständig ist,aber nichts davon ,dass sie auch für die bis dahin noch unbearbeiteten Akten zuständig sein soll.

    Ich denke das ist noch regelungsbedürftig ( wie bereits oben jemand schrieb ,ist es erbärmlich ,dass so etwas noch ausdrücklich geregelt werden muss).
    Bei längerer Krankheit oder generellem Engpass kann man es noch verstehen ,aber nicht bei schlichter Untätigkeit.

  • na ja dann musst du in den sauren Apfel beissen. Da bist du zuständig.Hol dir die Akten aus dem Zimmer mach Aktenvermerke, arbeite die Akten der Reihe nach ab und schimpfe lautstark auf den Saustall wo du da gelandet bist. :teufel::D
    Und ob man die Akten liegen lassen kann hängt von der Zeit ab die man noch bis zur Pension hat.:teufel:


    Das mag im wilden Osten gelten.
    Im wilden Westen muss man aber nicht die Arschbacken zusammenkneifen.:D

    Und Schimpfen sollte man auch nicht, sondern dann auch Manns genug sein und die Schnauze halten, wenn man schon nicht den Mut aufbringt, sich zu wehren, wie es sich gehört.


    Und wenn ich in Pension gänge, würde ich keine Akten liegen lassen, sondern laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaange Fristen verfügen.:teufel:

  • [

    Eine Regelungen zur Bearbeitung von Altakten ist und wurde auch in der Vergangenheit nicht (zumindest nicht in der GV) getroffen.

    Dann ist der nette Kollege auf jeden Fall noch für die Bearbeitung anlässlich der davor erfolgten Aktenvorlage zuständig.

    Ansonsten soll "er" bei der Verwaltung vorstellig werden und sich darüber beschweren, dass keiner seine Arbeit macht.

  • Na aber wenn im Geschäftsverteilungsplan steht das sie jetzt für den Betreuten mit Anfangsbuchstaben L zuständig ist und da liegen Akten die zu bearbeiten sind , sit eben nicht der Kollege zuständig sondern sie.
    Die Regelung das das nur für den Eingang ab 01.01. gilt, der müsste meines Erachtens ausdrücklich mit drin stehen.
    Fehlt der, dann gilt es für alle unbeabeiteten Akten.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • na ja dann musst du in den sauren Apfel beissen. Da bist du zuständig...

    echt? Sehe ich anders.
    Sollte der GL das auch so wie claudia sehen, würde ich mir das schriftlich geben lassen und eine Liste führen über die Akten.

    Zum "Bild" würde passen, dass nicht nur die Schlussrechnungslegungen nicht geprüft wurden, sondern auch Prüfvermerke über vorangegangene Rechnungslegungen fehlen.....

  • Hallo liebe Kollegen,

    ich habe hier ein großes und zunehmendes Problem.
    ...
    Bei zwei Akten habe ich dieses Spiel ja noch mitgemacht. Aber nun bekomme ich heute wieder eine dicke Akte mit noch dickerem Ordner zur Prüfung der RL, die vor mehr als 1 Jahr (weit vor meiner Versetzung hierher) eingegangen ist.

    ...

    Das Bild das ich bisher habe ist eher verschwommen.

    Bei drei doofen Akten von einem großen Problem zu sprechen befremdet mich.
    Bisher wurden zum Umfang des Problem noch keine weiteren Angaben gemacht oder hab ich da was überlesen?


  • Der Kollege hat ein paar Buchstaben seines Referates an mich abgegeben.
    <...>


    Danke für die Klarstellung. Ich würde es demnach wie claudia sehen:

    na ja dann musst du in den sauren Apfel beissen. Da bist du zuständig.Hol dir die Akten aus dem Zimmer mach Aktenvermerke, arbeite die Akten der Reihe nach ab und schimpfe lautstark auf den Saustall wo du da gelandet bist. :teufel::D


    Ist zwar nicht schön, aber ... sowas wundert mich auch nicht wirklich.


    Wieso das denn. Im Geschäftsverteilungsplan steht, dass sie ab 1.1.2014 zuständig ist,aber nichts davon ,dass sie auch für die bis dahin noch unbearbeiteten Akten zuständig sein soll.


    Im GVP steht, dass Sie für Betreuungsverfahren mit den Buchstaben L-Sch zuständig ist. Da steht nix von "die ab 01.01.2014 eingegangen sind". Betreuungen sind "Bestandsverfahren".

    Na aber wenn im Geschäftsverteilungsplan steht das sie jetzt für den Betreuten mit Anfangsbuchstaben L zuständig ist und da liegen Akten die zu bearbeiten sind , sit eben nicht der Kollege zuständig sondern sie.
    Die Regelung das das nur für den Eingang ab 01.01. gilt, der müsste meines Erachtens ausdrücklich mit drin stehen.
    Fehlt der, dann gilt es für alle unbeabeiteten Akten.


    Eben. So sehe ich das auch.

    Und nur am Rande:


    Das mag im wilden Osten gelten.
    Im wilden Westen muss man aber nicht die Arschbacken zusammenkneifen.:D


    Es ist doch immer wieder schön zu sehen, dass die Ost-West-Klischees wohl niemals aussterben.

    Und so traurig es ist: Als Dienstanfänger würde ich da keine "dicken Backen" machen. Ich würde in den Akten vermerken, wann mir die zum ersten mal vorgelegt wurden und die Verwaltung entsprechend informieren.
    Den Vorschlag von Enno aus Beitrag #43 halte ich für völlig daneben und wenig zielführend. Abstrakt betrachtet mag er zutreffend sein, konkret macht er die Gesamtsituation nur noch schlimmer und sorgt für zusätzlichen Ärger.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Na aber wenn im Geschäftsverteilungsplan steht das sie jetzt für den Betreuten mit Anfangsbuchstaben L zuständig ist und da liegen Akten die zu bearbeiten sind , sit eben nicht der Kollege zuständig sondern sie.
    Die Regelung das das nur für den Eingang ab 01.01. gilt, der müsste meines Erachtens ausdrücklich mit drin stehen.
    Fehlt der, dann gilt es für alle unbeabeiteten Akten.

    Ich denke, dann müsste man auch mal darüber nachdenken, ob hier jemand pflichtwidrig seine Arbeitspflichten verletzt oder vielleicht auch vergessen hat, eine Überlastungsanzeige zu schreiben.

    Das von quinnys gezeichnete Bild erinnert mich an meine Anfangszeit, als man mir am 1. Oktober zeigte, wo "meine" Akten von August und September liegen.

    Und nachdem ich diese unter gleichzeitigem Kauen ganzer Bäume voll saurer Äpfel erledigt hatte, verriet man mir, wo die Akten ab Mai lagen.

    Da ich schon damals Zeit hatte, um 2 Stunden aus dem Fenster zu gucken und auch Äpfel gerne mag, war es für mich keine Herkulesaufgabe.
    So dass man immer Abwägen sollte, ob man ´nen großen Hermann daraus macht oder nicht.

    Im vorliegenden Fall würde ich schon mal den Aufstand proben.
    Allein um dem netten Kollegen (und vmtl. auch der Verwaltung) die Grenzen aufzuzeigen.

  • Das man sich beschweren kann, das man meckern kann, das das ne Riesensauerei ist hab ich doch gar nicht abgestritten. :D
    Nur was man eben nicht kann , ist mit Erfolg die Akten zurückschicken und auf dieZuständigkeit des Kollegen verweisen.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Wenn man so einen unkollegialen Kollegen hat, hätte ich keine Probleme damit, ihm gegenüber auch etwas unfreundlicher zu sein. Konkret würde das für mich bedeuten, dass ich jede alte unbearbeitete Akte des Kollegen mit einem entsprechenden Vermerk versehen und der Verwaltung z.K. und ggf. weiteren Veranlassung vorlegen würde. Schließlich hat der Dienstherr eine Fürsorgepflicht und sollte deshalb darüber informiert werden, wenn ein Kollege anscheinend seine Arbeit in den letzten Jahren nicht geschafft hat. Da muss ja geguckt werden woran es liegt... Man sorgt sich halt um den Kollegen und informiert deshalb die Verwaltung :teufel:

  • Die Regelung das das nur für den Eingang ab 01.01. gilt, der müsste meines Erachtens ausdrücklich mit drin stehen.
    Fehlt der, dann gilt es für alle unbeabeiteten Akten.

    Das dürfte eine Sache der Interpretation bzw.der Lesart sein.

    Und die GV lautet nunmehr:
    Die GV wird nach Dienstantritt der Rechtspflegerin ..... ab dem 01.01.2014 wie folgt neu gefasst

    heißt für mich, das für alle Neuvorlagen ab dem 1.1.14 die neue Sachbearbeiterin zuständig ist. Liegen dem bisherigen Sachbearbeiter Akten vor diesem Zeitpunkt vor, hat er diese gefälligst auch selber zu bearbeiten.:mad:

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