Alles anzeigenIch kehre zum Ausgangsthema zurück:
Kern der Anfrage von Grundbuchguru ist doch sein Problem, dass er einerseits die ihm durch seinen Dienstherren vorgeschriebene Arbeitszeit nicht braucht, um sein Arbeitspensum zu erfüllen, andererseits nicht einfach rumsitzen möchte. Die in der Vergangenheit angefallenen Fehlstunden möchte der Dienstvorgesetzte nun durch Verrechnung mit Urlaub abgelten.
Ich sehe im Kern nur zwei ernstgemeinte Möglichkeiten zur Lösung des Problems:
a) Die Minusstunden werden mit Urlaub abgegolten
b) Grundbuchguru macht schnell ein paar Überstunden, damit die Minusstunden auch so wegfallenAls nicht ernstgemeinte Möglichkeit kommt noch hinzu:
c) Grundbuchguru zahlt einen Teil seines Gehalts zurück, der den Minusstunden entspricht.
...Nein! Kern der Anfrage war: Besteht ein Anspruch auf Verrechnung von Urlaub mit Minusstunden seitens der Verwaltung. Das Bestehen der Beamtenpflichten wird hier gar nicht in Abrede gestellt. Auch nicht, dass - sollten die Minusstunden nicht abgebaut werden - ein Disziplinarverfahren möglich ist. Nur einem solchen sähe ich gelassen entgegen, weil wenn die Mittelbehörde im Rahmen meiner Anhörung erfährt, dass da einer nur seine Zeit absitzt, hat die GL mögliche Stellenkürzung zu befürchten. Dieses Risiko wird man nicht eingehen.
Es soll auch GL geben, die kein Problem damit hätten.