Urlaub für Minusstunden


  • Es soll auch GL geben, die kein Problem damit hätten.

  • ... Nein! Kern der Anfrage war: Besteht ein Anspruch auf Verrechnung von Urlaub mit Minusstunden seitens der Verwaltung...

    Gegenfrage, was gefällt dir z.B. an #39, 41 nicht? Ein Anspruch besteht nicht, egal wer das will.

    Ich habe nicht behauptet, dass mir #39+41 nicht gefielen =) Nur war hier ja der Sachverhalt anders gelagert. I.Ü., und da bitte ich um Entschuldigung, dass ich nicht konkret genug war, gilt für mich in Hessen HAZVO/HUrlVO, was abweichend von AzUVO in BaWü ist.

    In § 4 III HAZVO ist nur der Ausgleich von Zeitguthaben, nicht jedoch der Ausgleich von Fehlzeit geregelt.

    - Es lebe das Mischdezernat, das sorgt für Abwechslung :D -

  • Hm, wieso ist es ein Problem, wenn der Urlaub verrechnet werden soll? Schließlich hat man sich die Freizeit ja schon gegönnt, sonst wär man ja nicht viel zu tief im Minus, man hatte also schon seine Erholung. Da ist es doch legitim, wenn Urlaub verrechnet wird, insbesondere wenn man nicht bereit ist, (sinnlose) Überstunden zu machen. :gruebel:


    Das frage ich mich auch langsam.

    M.E. wäre dann der Zweck des Erholungsurlaubs verfehlt. Ich persönlich bin nicht erholt, wenn ich statt 8,5 Stunden am Tag nur 7,5 Stunden am Tag in der Behörde war. Ich bin nur wirklich an Tagen erholt, an denen ich die Behörde nicht sehen muss.

    Und meine Arbeitskraft habe ich ja grundsätzlich zur Verfügung gestellt. Sie wurde nur nicht vollständig seitens der Behörde in Anspruch genommen, sodass ich nach Erledigung der mir zugetragenen Arbeit ging.

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  • ....., sodass ich nach Erledigung der mir zugetragenen Arbeit ging.

    "Gehen" wäre danach nur mit der VAZ gegangen :) ( mal von den zulässigen Minusstunden abgesehen ).

    Kann mir aber selbst bei einer VAZ nicht vorstellen , dass man dauerhaft früher gehen kann.
    Von einzelnen Usern hier mal abgesehen........

  • Letzten Endes kennst nur du die handelnden Personen und kannst abschätzen, wie weit du gehen kannst (bzw. wie dreist du sein kannst). Pass jedoch auf, dass du nicht den point of no return erreichst, an dem die ganze Angelegenheit Fahrt aufnimmt und eine Eigendynamik entwickelt. Das wären dann u. U. teuer erkaufte vier Tage Urlaub. Ich kenne selbst so einen, der schlauer ist als alle anderen und der mit dem Diszi in der Akte das ganze vermeintlich faulere Volk beförderungsmäßig an sich vorbeirauschen sieht...

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Es käme darüber hinaus noch eine weitere Lösung in Betracht:

    Mitschleppen und warten, dass Ministerium und Mittelbehörde sich endlich darauf verständigen, dass die seit einigen Jahren in meinem Bundesland an bestimmten Behörden pilotierte VAZ zum 1.1.15 endlich landesweit eingeführt wird. Wo wir i.Ü. wieder beim Gleichbehandlungsgrundsatz aller Beamtinnen und Beamten in Hessen wären.


    Ich will dir ja deine Illusionen nicht rauben, aber ich habe läuten hören, dass sich die landesweite Einführung der VAZ weiter verzögert. Und zum Thema Gleichbehandlung: Auch mit VAZ musst du 42 Stunden arbeiten, sie werden lediglich nicht mehr dokumentiert. Wenn du also wie bisher offenbar auch meinst, keine 42 Stunden an der Arbeit verbringen zu müssen und es fällt auf, bist du die VAZ schneller los als du sie hattest. Genau das, was du dir von der VAZ erwartest, ist nämlich der Grund, weshalb es immer wieder Bedenkenträger gibt. Offenbar zu Recht :mad:

    Und zum eigentlichen Thema: Verrechnen mit Urlaub kenne ich bisher nur auf freiwilliger Basis.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Letzten Endes kennst nur du die handelnden Personen und kannst abschätzen, wie weit du gehen kannst (bzw. wie dreist du sein kannst). Pass jedoch auf, dass du nicht den point of no return erreichst, an dem die ganze Angelegenheit Fahrt aufnimmt und eine Eigendynamik entwickelt. Das wären dann u. U. teuer erkaufte vier Tage Urlaub. Ich kenne selbst so einen, der schlauer ist als alle anderen und der mit dem Diszi in der Akte das ganze vermeintlich faulere Volk beförderungsmäßig an sich vorbeirauschen sieht...


    Danke für den Tipp. Da ich jedoch nicht vorhabe, dauerhaft im öffentlichen Dienst zu bleiben, weil mir das Bewerten nach Arbeitsstunden und nicht nach Leistung nicht gefällt, ist mir das einerlei. Kein Wunder, dass Beamte solch einen schlechten Ruf haben, wenn man ihnen so viele Wochenarbeitsstunden aufdrückt, dass sie die Zeit irgendwann einmal nur noch mit Kaffeetrinken und Schwätzchen halten "abarbeiten" können.

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  • Letzten Endes kennst nur du die handelnden Personen und kannst abschätzen, wie weit du gehen kannst (bzw. wie dreist du sein kannst). Pass jedoch auf, dass du nicht den point of no return erreichst, an dem die ganze Angelegenheit Fahrt aufnimmt und eine Eigendynamik entwickelt. Das wären dann u. U. teuer erkaufte vier Tage Urlaub. Ich kenne selbst so einen, der schlauer ist als alle anderen und der mit dem Diszi in der Akte das ganze vermeintlich faulere Volk beförderungsmäßig an sich vorbeirauschen sieht...


    Danke für den Tipp. Da ich jedoch nicht vorhabe, dauerhaft im öffentlichen Dienst zu bleiben, weil mir das Bewerten nach Arbeitsstunden und nicht nach Leistung nicht gefällt, ist mir das einerlei. Kein Wunder, dass Beamte solch einen schlechten Ruf haben, wenn man ihnen so viele Wochenarbeitsstunden aufdrückt, dass sie die Zeit irgendwann einmal nur noch mit Kaffeetrinken und Schwätzchen halten "abarbeiten" können.

    Ich bleibe regelmäßig 10 Stunden hier (die Pause verbringe ich meist an der frischen Luft, zähle sie also nicht dazu), aber nicht, um die Zeit abzusitzen, sondern weil die Arbeit anders nicht zu bewältigen ist. Du scheinst im Paradies zu arbeiten. Wo auch immer das ist. Da möchte ich auch hin...

  • Letzten Endes kennst nur du die handelnden Personen und kannst abschätzen, wie weit du gehen kannst (bzw. wie dreist du sein kannst). Pass jedoch auf, dass du nicht den point of no return erreichst, an dem die ganze Angelegenheit Fahrt aufnimmt und eine Eigendynamik entwickelt. Das wären dann u. U. teuer erkaufte vier Tage Urlaub. Ich kenne selbst so einen, der schlauer ist als alle anderen und der mit dem Diszi in der Akte das ganze vermeintlich faulere Volk beförderungsmäßig an sich vorbeirauschen sieht...


    Danke für den Tipp. Da ich jedoch nicht vorhabe, dauerhaft im öffentlichen Dienst zu bleiben, weil mir das Bewerten nach Arbeitsstunden und nicht nach Leistung nicht gefällt, ist mir das einerlei. Kein Wunder, dass Beamte solch einen schlechten Ruf haben, wenn man ihnen so viele Wochenarbeitsstunden aufdrückt, dass sie die Zeit irgendwann einmal nur noch mit Kaffeetrinken und Schwätzchen halten "abarbeiten" können.

    Ich bleibe regelmäßig 10 Stunden hier (die Pause verbringe ich meist an der frischen Luft, zähle sie also nicht dazu), aber nicht, um die Zeit abzusitzen, sondern weil die Arbeit anders nicht zu bewältigen ist. Du scheinst im Paradies zu arbeiten. Wo auch immer das ist. Da möchte ich auch hin...

    Kannst gerne hier anfangen. Es gibt noch einige Kolleginnen und Kollegen, die hier weg wollen ;)

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  • Der Personalrat jedenfalls meint, eine Verrechnung von Urlaub mit Arbeitszeit sei nicht möglich, da weder in der Dienstvereinbarung geregelt noch gesetzlich möglich.

    Zurzeit bleibe ich täglich 10,5 Stunden am Gericht. Abzgl. 30 Min. Zwangspause mache ich damit ca. 1,5 Std. am Tag gut. Das ist die Lösungsmöglichkeit die ich derzeit anbiete.

    Da hat dein PR aber eine falsche Auskunft gegeben. Natürlich ist das möglich, aber halt nur auf freiwilliger Basis, eine Verpflichtung gibt's nicht. ;)

    Wenn du jeden Tag 1,5 Stunden Plus machst, hat sich die Sache doch eh ratzfatz erledigt, weil du doch nur unter die erlaubten -20 kommen musst. Und wenn deine Verwaltung jetzt sieht, dass du deine Minusstunden rasant abbaust, gibt's eh keinen Grund mehr, irgendwas zu verrechnen.

  • Ich bleibe regelmäßig 10 Stunden hier (die Pause verbringe ich meist an der frischen Luft, zähle sie also nicht dazu), aber nicht, um die Zeit abzusitzen, sondern weil die Arbeit anders nicht zu bewältigen ist. Du scheinst im Paradies zu arbeiten. Wo auch immer das ist. Da möchte ich auch hin...

    Ich auch...

    @TO: Aufgrund Deiner Signatur gehe ich davon aus, dass Du an einem mittleren/kleineren Gericht gelandet bist. Vielleicht wäre es eine Alternative an ein größeres Gericht zu wechseln? In der "richtigen" Abteilung stellt sich das Problem vielleicht nicht mehr...

  • ALso die Taktik "Abwarten bis VAz kommt" geht leider nicht auf.
    Weil meistens wird das so gemacht (haben mir jetzt schon mehrere erzählt) das bei der Umstellung Minusstunden abgebaut werden müßen aber Plusstunden verfallen!:eek:
    Was anderes hätte man von der Verwaltung auch nicht erwartet:daumenrun
    Auf jeden Fall bist du ja schonmal auf gutem Wreg wenn du jeden Tag 1,5 Stunden abbaust.
    Würde das jetzt durchziehen und dann hat sich das sowieso erledigt.
    Achso wegen Unterlastung: Mach doch noch Ergänzungspflegschaften, Verfahrensbeistand, Zwangsverwaltungen oder sowas nebenher, das kann man auch geschickt im Büro machen ;)
    henry

  • @TO: Aufgrund Deiner Signatur gehe ich davon aus, dass Du an einem mittleren/kleineren Gericht gelandet bist. Vielleicht wäre es eine Alternative an ein größeres Gericht zu wechseln? In der "richtigen" Abteilung stellt sich das Problem vielleicht nicht mehr...

    Jo; in Nordbaden gibts auch Großgerichte ( = nicht meins ) , bei denen Kostenfestsetzungsanträge seit 1 1/2 Jahren auf Halde liegen.

  • Letzten Endes kennst nur du die handelnden Personen und kannst abschätzen, wie weit du gehen kannst (bzw. wie dreist du sein kannst). Pass jedoch auf, dass du nicht den point of no return erreichst, an dem die ganze Angelegenheit Fahrt aufnimmt und eine Eigendynamik entwickelt. Das wären dann u. U. teuer erkaufte vier Tage Urlaub. Ich kenne selbst so einen, der schlauer ist als alle anderen und der mit dem Diszi in der Akte das ganze vermeintlich faulere Volk beförderungsmäßig an sich vorbeirauschen sieht...


    Danke für den Tipp. Da ich jedoch nicht vorhabe, dauerhaft im öffentlichen Dienst zu bleiben, weil mir das Bewerten nach Arbeitsstunden und nicht nach Leistung nicht gefällt, ist mir das einerlei. Kein Wunder, dass Beamte solch einen schlechten Ruf haben, wenn man ihnen so viele Wochenarbeitsstunden aufdrückt, dass sie die Zeit irgendwann einmal nur noch mit Kaffeetrinken und Schwätzchen halten "abarbeiten" können.


    Bei euch scheinen schon "paradiesische" Zustände zu herrschen. Wir sind hier froh, die Arbeit in der normalen Zeit bewältigen zu können.

  • Käme einer von Euch (Verwaltung oder Mitarbeiter) auf die Idee, aus zuviel Plusstunden Urlaub zu kreieren? Ich meine richtigen Urlaub, nicht ganze Gleittage.

    Es gibt Arbeitszeitverordnungen, da ist die Zahl der Gleittage (z.B.) auf 12 Tage im Jahr beschränkt. Es ist aber möglich, so viel Mehrarbeitszeit anzuhäufen, dass zum Abbau 12 Tage nicht reichen. Könnte man daraus jetzt Urlaub kreieren, dann wäre die Beschränkung auf 12 Tage pro Jahr sinnlos.

    Was in die eine Richtung geht, müsste ja wohl auch in die andere Richtung gehen.

  • Käme einer von Euch (Verwaltung oder Mitarbeiter) auf die Idee, aus zuviel Plusstunden Urlaub zu kreieren? Ich meine richtigen Urlaub, nicht ganze Gleittage.

    Es gibt Leute, die kommen auf die Idee, dass man aus Masse Energie machen kann und umgekehrt...

    Im Ernst: Eigentlich lässt die Diskussion doch keinen Raum mehr für neue Beiträge.
    Irgendwie führt das doch nicht weiter: Der Thread-Reanimateur hat seine Einstellung, für die viele kein Verständnis haben, von der er aber sicher nicht wegkommt. Alle anderen haben ihre Meinung.

  • Klar geht das - alles schon erlebt. Das wird natürlich nur in absoluten Ausnahmesituationen und auch eher inoffiziell gemacht, aber gemacht wird's.

    Der TS will aber wissen, was auf der Grundlage von Vorschriften zulässig ist. Er will ja gerade nicht den inoffiziellen Weg beschreiten, sondern pocht auf seinen Urlaub als solchen. Was wäre eigentlich, wenn der TS gar keinen Urlaub mehr hätte, aber spätestens zum 31.12.2014 versetzt werden soll?

  • Klar geht das - alles schon erlebt. Das wird natürlich nur in absoluten Ausnahmesituationen und auch eher inoffiziell gemacht, aber gemacht wird's.

    Der TS will aber wissen, was auf der Grundlage von Vorschriften zulässig ist. Er will ja gerade nicht den inoffiziellen Weg beschreiten, sondern pocht auf seinen Urlaub als solchen. Was wäre eigentlich, wenn der TS gar keinen Urlaub mehr hätte, aber spätestens zum 31.12.2014 versetzt werden soll?

    Du hast aber nicht danach gefragt, ob das zulässig wäre, sondern ob jemand auf so eine Idee käme - und ja, auf die Idee kamen schon einige. ;)

    Wenn kein Urlaub mehr da wäre, den man auf freiwilliger Basis verrechnen könnte, gäbe es nur noch die Möglichkeit, dass der TS entweder freiwillig Überstunden macht, oder es angeordnet wird. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob Überstunden angeordnet werden würden, wenn gar keine Arbeit da ist. Also würde dann wahrscheinlich nur noch das Diszi bleiben, um den TS an seine Pflicht zur Einhaltung der Arbeitszeiten zu erinnern.

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