Hallo,
ich habe eine Akte in der die Kindesmutter zunächst die Erbschaft für ihre beiden Tochter ausgeschlagen hat. Sie hat dann die Genehmigung verspätet eingereicht. Als ihr dies bewusst wurde hat sie die Annahme der Erbschaft angefochten. Und zwar mit der Begründung, dass sie davon ausgegangen sei, dass das Familiengericht die Genehmigung weiterleitet. Die Anfechtung erfolgt wegen eines Irrtums über den Lauf der Frist und wegen der Fristversäumung. Weiterhin habe sie die Belehrung über die Fristhemmung (die sie bei der Ausschlagung unterschrieben hat) nicht verstanden.
Kenntnis über den Anfechtungsgrund hat sie durch ein Schreiben vom 11.06.2014 erlangt. Ich dachte zunächst die Frist sei wieder abgelaufen. Jetzt wurde mitgeteilt, dass das Schreiben am 12.06.2014 bei der Kindesmutter eingegangen ist, somit ist die Frist wieder gewahrt.
Grundsätzlich gehe ich davon aus, das kein wirksamer Anfechtungsgrund vorliegt. Leider habe ich noch keine neue Juris-Kennung und konnte noch keine Entscheidungen suchen.
Kennt jemand zufällig eine Entscheidung zu diesem Thema?
Für ein weiteres Kind wurde eventuell auch verspätet ausgeschlagen.
Ich habe das alles geprüft, da ich eigentlich Fiskalerbrecht feststellen wollte.
Wie würdet ihr weiter verfahren? Müsste ich der Kindesmutter und den Gläubigern mitteilen, dass noch immer davon ausgegangen wird, dass die Anfechtung nicht wirksam ist oder würdet ihr den Gläubigern mitteilen, dass die Möglichkeit besteht einen Erbscheinantrag zu stellen?
Liebe Grüße
Ani