Abgleich Tabelle mit Schlussverzeichnis?

  • Hallo,
    ich habe hier ein ähnliche Problem mit verschiedenen Ansichten in der ich mal fachmännischen Rat bräuchte.

    Es geht nicht um den Abgleich der Tabelle mit dem Schlussverzeichnis, sondern um folgendes Problem:

    Die Forderungsanmeldungen (etwa 250) erfolgten zu DM-Zeiten. Nach damaliger Gerichtspraxis wurden die Originaltabellenblätter an den Verwalter gesandt, der wiederum diese z. T. an die Gläubiger versandt hat :mad:. Nach entsprechender Abforderung hat der Verwalter Zweitschriften der Originaltabellenblätter zur Akte gereicht. Jetzt werden zu diversen Forderungen Berichtigungen angezeigt, die berichtigten Tabellenblätter weisen jetzt allerdings Euro-Beträge aus. Meine Kollegin hat die zuständige SE beauftragt, die korrekte Umrechnung der Forderungen in Euro auf dem berichtigten Tabellenblatt zu prüfen und sodann das berichtigte Tabellenblatt mit dem Original zu verbinden. Diese ist - nach Rücksprache mit den übrigen SE`en - der Meinung, dass das wohl nicht unbedingt Aufgabe der SE ist und ich kann diese Ansicht durchaus teilen.

    Nun meine Frage: Muss sie oder muss sie nicht?:gruebel:

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
    (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Tabellenberichtigung ist meines Wissens Aufgabe der Geschäftsstelle, obwohl wir das hier anders handhaben. Davon ausgehend müsste sie also. Aber rein praktisch würde ich die Arbeit hier wohl teilen. Rechtpfleger prüft Umrechnungen in Euro, Geschäftsstelle verbindet. Werden ja nicht gleich alle 250 Forderungsanmeldungen sein ;)

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Ich bin auch der Meinung, dass für die Führung, sprich die Überprüfung der Tabelle auf Richtigkeit der Rpfl zuständig ist und für das Verbinden der UdG. Finde derzeit aber leider keine Kommentarstelle.

    Sollte sich die Geschäftsstelle weigern, vielleicht mal mit der Prügelstrafe drohen, hilft bei uns immer. :teufel:

  • Hallo,
    ich habe hier ein ähnliche Problem mit verschiedenen Ansichten in der ich mal fachmännischen Rat bräuchte.

    Es geht nicht um den Abgleich der Tabelle mit dem Schlussverzeichnis, sondern um folgendes Problem:

    Die Forderungsanmeldungen (etwa 250) erfolgten zu DM-Zeiten. Nach damaliger Gerichtspraxis wurden die Originaltabellenblätter an den Verwalter gesandt, der wiederum diese z. T. an die Gläubiger versandt hat :mad:. Nach entsprechender Abforderung hat der Verwalter Zweitschriften der Originaltabellenblätter zur Akte gereicht. Jetzt werden zu diversen Forderungen Berichtigungen angezeigt, die berichtigten Tabellenblätter weisen jetzt allerdings Euro-Beträge aus. Meine Kollegin hat die zuständige SE beauftragt, die korrekte Umrechnung der Forderungen in Euro auf dem berichtigten Tabellenblatt zu prüfen und sodann das berichtigte Tabellenblatt mit dem Original zu verbinden. Diese ist - nach Rücksprache mit den übrigen SE`en - der Meinung, dass das wohl nicht unbedingt Aufgabe der SE ist und ich kann diese Ansicht durchaus teilen.

    Nun meine Frage: Muss sie oder muss sie nicht?:gruebel:


    Wohl schon: § 15a Abs. 5 AktO.

  • DANKE schon mal!

    Nur zur Klarstellung, es geht nicht um das Verbinden der Tabellenblätter. Das ist unstreitig SE.
    Vielmehr geht es um die Prüfung der korrekten Umrechnung DM in Euro. Ich stehe da auf Seiten der SE und denke, dass muss ich als Rpfl. machen. Ist aber nur ein Bauchgefühl.

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
    (Antoine de Saint-Exupéry)

  • § 88 GAbRZwIns legt die Zuständigkeit für den UdG fest.

    Also DAS hast Du Dir doch ausgedacht ;)...

    Warum sollte er ?

    "(2) 1Nachträgliche Änderungen der Tabelle werden vom Urkundsbeamten eingetragen (vgl. § 15a Abs. 5 AktO). 2Die Änderungen werden dem Insolvenzverwalter, dem betroffenen Gläubiger und - soweit erforderlich - auch dem Schuldner durch den Urkundsbeamten mitgeteilt."

  • DANKE schon mal!

    Nur zur Klarstellung, es geht nicht um das Verbinden der Tabellenblätter. Das ist unstreitig SE.
    Vielmehr geht es um die Prüfung der korrekten Umrechnung DM in Euro. Ich stehe da auf Seiten der SE und denke, dass muss ich als Rpfl. machen. Ist aber nur ein Bauchgefühl.

    Mal ehrlich - egal wer offiziell zuständig ist - das macht man zusammen! Ich finde solche kleinlichen Streitigkeiten total überflüssig und belastend fürs Betriebsklima.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • § 88 GAbRZwIns legt die Zuständigkeit für den UdG fest.

    Also DAS hast Du Dir doch ausgedacht ;)...

    :wechlach:

    Nein, diese Geschäftsanweisung gibt es tatsächlich.


    Ich hab das auch erst mal gegooglet. Ob sich wohl Euer Ministerium da mal wirklich was geleistet und einen studierten Experten für Abkürzungsfragen eingestellt hat...;)?


    DANKE schon mal!

    Nur zur Klarstellung, es geht nicht um das Verbinden der Tabellenblätter. Das ist unstreitig SE.
    Vielmehr geht es um die Prüfung der korrekten Umrechnung DM in Euro. Ich stehe da auf Seiten der SE und denke, dass muss ich als Rpfl. machen. Ist aber nur ein Bauchgefühl.

    Mal ehrlich - egal wer offiziell zuständig ist - das macht man zusammen! Ich finde solche kleinlichen Streitigkeiten total überflüssig und belastend fürs Betriebsklima.


    Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Flapsig gesagt hat dieser Thread schon mehr Zeit gekostet als der Abgleich der Forderungen...;)

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Hallo,
    ich habe hier ein ähnliche Problem mit verschiedenen Ansichten in der ich mal fachmännischen Rat bräuchte.

    Es geht nicht um den Abgleich der Tabelle mit dem Schlussverzeichnis, sondern um folgendes Problem:

    Die Forderungsanmeldungen (etwa 250) erfolgten zu DM-Zeiten. Nach damaliger Gerichtspraxis wurden die Originaltabellenblätter an den Verwalter gesandt, der wiederum diese z. T. an die Gläubiger versandt hat :mad:. Nach entsprechender Abforderung hat der Verwalter Zweitschriften der Originaltabellenblätter zur Akte gereicht. Jetzt werden zu diversen Forderungen Berichtigungen angezeigt, die berichtigten Tabellenblätter weisen jetzt allerdings Euro-Beträge aus. Meine Kollegin hat die zuständige SE beauftragt, die korrekte Umrechnung der Forderungen in Euro auf dem berichtigten Tabellenblatt zu prüfen und sodann das berichtigte Tabellenblatt mit dem Original zu verbinden. Diese ist - nach Rücksprache mit den übrigen SE`en - der Meinung, dass das wohl nicht unbedingt Aufgabe der SE ist und ich kann diese Ansicht durchaus teilen.

    Nun meine Frage: Muss sie oder muss sie nicht?:gruebel:

    Ich frage mich, wieso Ihr diesen Aufwand betreiben wollt?
    Schickt Ihr die Tabellenblätter nach Forderungsberichtigung (der bereits geprüften Forderungen) an die entsprechenden Gläubiger?
    Reicht es nicht aus erst tätig zu werden, wenn der Antrag auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung aus der Tabelle nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens eingeht? In diesem Fall hättest du dann auch nicht mehr das Problem, weil dann der Rechtspfleger die endgültige Tabelle mit € bereits geprüft hat (zumind. bei uns).

  • Nein, wir schicken nichts weg. I. d. R. übertragen wird die Information des Bestreitens der Forderung an den Verwalter.

    Es geht hier darum, dass Forderungen zunächst vorläufig bestritten, bestritten oder f. d. Ausfall festgestellt sind und im Nachhinein vom Verwalter anerkannt werden.

    Die SE weigert sich auch nicht, die Tabellenblätter zu verbinden. Vielmehr macht es natürlich jede Menge Aufwand die Vielzahl von berichtigten Tabellenblättern dahingehend zu prüfen, ob die jetzt angegebenen Euro-Beträge mit den ursprünglichen DM-Beträgen übereinstimmen (ich mache das üblicherweise stichprobenartig selbst). Leider haben der zuständ. Rechtspfleger und SE ein schwieriges "Verhältnis". Daher ist ein Miteinander nur begrenzt möglich - leider!

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
    (Antoine de Saint-Exupéry)

  • 1. Ihr übertragt das auf den IV? Im Gesetz steht, dass das Insolvenzgericht zuständig ist, § 179 Abs. III. Vom Übertragungsrecht steht da nichts. :gruebel:

    2. Bei uns wird im Rahmen der Schlussrechnungsprüfung die Tabelle mit den Prüfungsergebnissen vom PT und nPT abgeglichen. Eine eventuelle Umrechnung von DM in € würde in diesem Zusammenhang der Rpfl. prüfen. Sodann vergleiche ich die geprüfte endgültige Tabelle mit dem Schlussverzeichnis. Die Tabellenauszüge werden bei uns mit Prüfungsstichtag und manchmal bei Verfahrensbeendigung (keine RSB, juristische Person) eingereicht. Die GS hat also bei Verfahrensabschluss eine Tabelle und kann ohne weitere Umrechnungen einen vollstreckbaren Tabellenauszug erteilen.
    Wieso macht Ihr Euch vor Verfahrensaufhebung die Arbeit? Hört sich so an, als ob Ihr alle 250 Tabellenauszüge durchsehen wollt.

  • 1. Ihr übertragt das auf den IV? Im Gesetz steht, dass das Insolvenzgericht zuständig ist, § 179 Abs. III. Vom Übertragungsrecht steht da nichts. :gruebel:


    Das ist hier aber auch usus. Wobei "natürlich" das Insolvenzgericht auf die von dem Verwalter erstellten Auszügen den Stempel aufdrückt und diese Tabellenblätter dann dem IV zur Zustellung gem. § 8 III InsO übergeben werden....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Eigentlich finde ich auch, dass sich da unnötige Arbeit gemacht werden will.

    Wo ist das Problem, auf einer alten DM-Tabelle jetzt die nachträgliche Forderungsfeststellung in EUR einzutragen.

    Und dass der Re später beim SV keinen Prüfungsabgleich mit der Tabelle vornehmen muss, also vorliegend auch nichts prüfend umrechnen muss in €, ist doch eigentlich auch geklärt.

  • Nochmal zum Umrechnungsproblem von Antje zurück:

    Ist es möglich, dass Ihr Euch den Tabellenstand als Excel-Datei geben lasst? Dann ließe sich die Umrechnung nämlich mit einem Zeitaufwand von ca. 20 Minuten erledigen:

    In der Originaldatei ist die DM-Tabelle dann Blatt 1. Dieses Blatt wird in ein neues Blatt 2 kopiert und dort sämtliche DM-Werte gelöscht. Im ersten jetzt leeren (Ex-)DM-Feld kommt nun eine Formel rein, die sinngemäß lautet
    = Runden((erstes DM-Feld des Originals (siehe unten) :1,95583);2)

    von oben: genaue Schreibweise des Bezugs habe ich jetzt nicht drauf, müsste ich nachschauen, aber wenn man als Formel eingibt "=Runden((", dann wird der Cursor freigegeben in den Markierungsmodus; nun wechselt man auf das Originalblatt, dort in das betreffende erste DM-Feld und betätigt die Return-Taste, dann setzt Excel hier in die Formel den richtigen Bezug ein. Anschließend muss man nur noch die Formel fertigstellen durch Eingabe von ":1,95583);2)" und das wieder mit Return bestätigen. Excel holt sich jetzt aus dem DM-Blatt den ersten Wert und rechnet den auf Euro um, dann wird auf zwei Komma-Stellen gerundet.

    Die so erstellte Formel muss man jetzt nur noch kopieren, an die 249 anderen benötigten Stellen. Beim Kopieren sorgt Excel automatisch dafür, dass jeweils der richtige Ausgangswert übernommen wird. Excel merkt sich bei der beschriebenen Vorgensweise nämlich folgendes: Nimm den Wert, der auf dem ersten Blatt an genau der gleichen Stelle steht, an der auf dem zweiten Blatt die Formel eingetragen wurde.

    Wenn Unklarheiten bestehen, dann PN an mich, ich baue dann mal ein kurzes Arbeitsblatt auf, aus dem man näheres sehen kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • = Runden((erstes DM-Feld des Originals (siehe unten) :1,95583);2)

    von oben: genaue Schreibweise des Bezugs habe ich jetzt nicht drauf,

    Ich bin gerade irre geworden, weil der Versuch, das mit ":1,95583" nachzubauen immer eine Fehlermeldung brachte, bis ich ":" gegen "/" getauscht habe. :D

    Neues Blatt für die Umrechnung finde ich zu kompliziert. In einer freien Spalte auf Blatt 1 im obersten Feld eingeben (unter der Annahme, dass die DM-Beträge in Spalte A stehen)

    Code
    =RUNDEN((A1/1,95583);2)


    Dies 249 x kopieren, fertig. DM- und €-Beträge nebeneinander erscheint mir übersichtlicher, wenn DM- und €-Tabellenblätter parallel durchgegangen werden.

  • Sorry für den Fehler mit ":" statt "/" (ich habe das nur schnell runtergespult ohne am Rechner zu sitzen)

    Die Gestaltung mit der Verdoppelung des Blattes hatte ich vorgeschlagen, weil dann alles gleich wieder an der Stelle steht, an der vorher die DM-Beträge standen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • hm, ich steh jetzt intellektuell auf dem Schlauch. Wieso gibt es eine Insolvenztabelle und dann noch eine andere und es sind Blätter zu verbinden ?

    Meine Konkurstabelle weist z.B. aus, 10.000 DM bestritten, nunmehr teilt der Verwalter die Feststellung i.H.v. 3,75 EUR mit. Da kommt ein Stempel in die Tabelle und gut ist; was ist da mit wem zu verbinden ?

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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