Weder mit dem Datum noch mit dem Az. finde ich diese Entscheidung in der BGH-Entscheidungsdatenbank.
§ 29 III GBO - Siegel oder Stempel?
-
-
Das ist nur das Aktenzeichen. Das wär dann doch etwas zu schnell gegangen. Geh eigentlich davon aus, dass München aufgehoben wird. Der BGH ist jetzt eher nicht für eine strenge Linie in Grundbuchsachen bekannt.
-
sieht man ja an dem Fehlurteil inSachen Gemeinderatsbeschluss BGH, Urteil vom 18. November 2016 -
-
Ne im Ernst:
"Ein lediglich drucktechnisch erzeugtes Behördensiegel genügt den im Grundbuchverfahren geltenden Formanforderungen des § 29 Abs. 3 GBO für ein Behördenersuchen nicht. Erforderlich ist vielmehr eine individuelle Siegelung mit einem Prägesiegel oder Farbdruckstempel.
BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - V ZB 88/16 - OLG München AG Passau"bzw.
"Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Dezember 2016 durch [...] beschlossen:
Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München - 34. Zivilsenat - vom 24.05.2016 wird zurückgewiesen."Witzigerweise wird auch bemängelt, dass der pauschale Aufdruck "Bayern Amtsgericht" im Drucksiegel gar keinen Hinweis auf die ausstellende Behörde gibt.
-
Ich frage mich, weshalb diese zentrale Entscheidung bislang noch nicht veröffentlicht wurde. In keinem der einschlägigen Rechtsprechungsportale ist Entsprechendes zu finden, auch nicht auf der Homepage des BGH.
-
fake news?;)
Sonst müsste ich ja die Akte schon wieder haben. -
Also ich hab auch den vollständigen Text gestern per Mail bekommen. Das stimmt schon
-
Ich frage mich, weshalb diese zentrale Entscheidung bislang noch nicht veröffentlicht wurde. In keinem der einschlägigen Rechtsprechungsportale ist Entsprechendes zu finden, auch nicht auf der Homepage des BGH.
Kann schon sein dass sie durchgesickert ist. Ich bekomme seit zwei, drei Wochen Löschungsbewilligungen des FA für Sicherungshypotheken mit einem schönen blauen Farbdrucksiegel neben dem aufgedruckten Siegel. (Hieraus kann man übrigens erkennen, dass die bisherigen Löschungsbewilligungen vom GBA stets klaglos - wenn auch zu unrecht - akzeptiert wurden.) -
Also ich hab auch den vollständigen Text gestern per Mail bekommen. Das stimmt schon
Hoffentlich von einem vertrauenswürdigen Absender
-
Der BGH führt übrigens sehr schön aus, dass du eigentlich die maschinellen Siegel generell vergessen kannst, ausser im Bereich der maschinellen Verfahren wie z.B. Mahnverfahren. Alles andere, einfache Ausfertigungen, vollstreckbare Ausfertigungen aller möglichen gerichtlichen Entscheidungen händisch siegeln!
-
Das bestätigt ja dann meine oben https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…452#post1022452 geäußerte Ansicht. Vielleicht scannst Du die Entscheidung mal ein ?
-
Hab sie auch, allerdings mit Klarnamen. Wird aber vermutlich in Kürze veröffentlicht. Ist dann OLG München vom 20.01.2017 Az. 34 Wx 413/17 wieder obsolet?
-
Die Entscheidung kommt schön langsam rum
Aber schon interessant, dass sie scheinbar nicht veröffentlichungswürdig istSoll sie doch mal einer, der nicht bei der Justiz beschäftigt ist an OpenJur schicken
-
Hab sie auch, allerdings mit Klarnamen. Wird aber vermutlich in Kürze veröffentlicht. Ist dann OLG München vom 20.01.2017 Az. 34 Wx 413/17 wieder obsolet?
Der BGH sieht ein generelles Erfordernis der Beidrückung eines Siegels. Da wird nicht zwischen behördeninternen und externen Anträgen unterschieden. Außerdem bezeichnet der BGH es als zweifelhaft, dass das Computersiegel mit "Bayern Amtsgericht" überhaupt den Anforderungen der vom OLG München zitierten AVWpG entspricht.
Das OLG München hatte wohl auch keine Ahnung von der BGH Entscheidung. Da bin ich ja gespannt, ob eure Versteigerer der Geschäftsstelle weiterhin verbieten, die Ersuchen ordentlich zu siegeln. -
Will sich denn niemand erbarmen und die Entscheidung des BGH hier anonymisiert einstellen?
Das ginge ggf. auch mittels Schwärzung der persönlichen Daten und als angehängte Datei. -
Offenbar weiß keiner, wie etwas eingescannt wird:D
-
Vielleicht liegt es daran, dass es im RpflG nicht als Aufgabe vorgesehen ist.;)
-
Offenbar weiß keiner, wie etwas eingescannt wird:D
Wir haben keinen Scanner.... Kann eine pdf - Datei senden, falls du sie noch nicht hast.
-
Nur zu. Ich denke aber, dass eine anonymisierte Veröffentlichung im Interesse aller User wäre.
-
Hat keiner eine Vollversion von einem PDF-Programm, mit dem man die auch Dinger bearbeiten (schwärzen) kann?
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!