Dezentrale Rechtsantragstelle

  • Die Dezentralisierung könnte auch damit zusammenhängen, dass im Pebb§y-Pensum von Zivil, Familie und Straf 7% für die Rechtsanträge in diesen Sachen enthalten sind.

  • Bei uns gibt es keine RAST, jeder nimmt in seinem Dezernat Anträge auf und mit "Pebb§y-Pensum" brauchen wir unserem GL erst gar nicht kommen. Anträge zählen hier nicht.

  • Da ich dazu auch eine Stellungnahme abgeben muss, möchte ich die Kollegen, die eine dezentrale RASt haben nochmal fragen, ob das wirklich so sinnvoll ist? :gruebel:
    Werden die Leute da nicht kreuz und quer im Haus rum geschickt? Z.B. in Gewaltschutzsachen ist die Abgrenzung zwischen C- und F-Abteilung manchmal nicht direkt klar.

  • Also wir haben keine vorgeschriebene Dezentralisierung, konnten jedoch bei der Verwaltung Gehör finden aus der Rechtsantragsstelle die Beratungshilfeangelegenheiten und die Zwangsvollstreckungssachen rauszunehmen.
    Wir finden das gut.

  • Wo zieht man denn die Grenze zwischen "zentral" und "dezentral"? :gruebel:

    Wir haben hier die Zuständigkeiten für RASt-C und RASt-F gesondert vergeben. Es kann aber durchaus sein, dass sich diese Zuständigkeiten in einer Person vereinigen.



    Wir haben eine zentrale RASt!
    Da wird man schon den Grundbuchauszug erteilen, Zeugengeld auszahlen,
    und überhaupt Hilfe in allen Lebenslagen gewähren... ;)

  • Da ich dazu auch eine Stellungnahme abgeben muss, möchte ich die Kollegen, die eine dezentrale RASt haben nochmal fragen, ob das wirklich so sinnvoll ist? :gruebel:
    Werden die Leute da nicht kreuz und quer im Haus rum geschickt? Z.B. in Gewaltschutzsachen ist die Abgrenzung zwischen C- und F-Abteilung manchmal nicht direkt klar.



    Wir haben eine "dezentrale RAST" und ich bin sehr zufrieden damit. Die REchtspfleger der jeweiligen Abteilung nehmen die Anträge auf, wie die interne Verteilung aussieht weiß ich nur für Familie und ZV: jeder Rpfl nimmt die Anträge in den Verfahren auf, für die er auch nach der Geschäftsverteilung zuständig ist.

    Macht meines Erachtens auch viel Sinn, denn so weiß ich, was ich mir bei der Antragsaufnahme gedacht habe und mir fehlen bei einer späteren Entscheidung nicht irgendwelche Datails auf die ich Wert lege bei Antragstellung. Außerdem geht's schneller: Ich nehme einen Antrag nach 850k ZPO auf, der Schuldner ist aus der Türe draußen und - wenn danach keiner mehr wartet - mache ich sofort die einstweilige Entscheidung und gebe sie an die Geschäftsstelle weiter.

    Dass der eine oder andere auch mal zu einer falschen Abteilung geschickt wird, bleibt sicherlich nicht aus, der Ärger hält sich aber in Grenzen, wenn man sich höflich entschuldigt.

    Oft macht man sich das Leben schwer, obwohl es gar nicht nötig wär. ;)

  • Ich finde es erstaunlich, ( um ehrlich zu sein eher erschreckend ) was alles offensichtlich der Rechtspfleger der Rechtsantragstelle an den einzelnen Gerichten so macht. Grundbuchauszüge erteilen, Kontofreigabeanträge aufnehmen, Zeugengeld etc. Alles Dinge, mit denen weder der Rechtspfleger noch der Beamte des gehobenen Dienstes eigentlich irgendetwas zu tun hat. Macht Ihr das alles freiwillig ?

  • Ich finde es erstaunlich, ( um ehrlich zu sein eher erschreckend ) was alles offensichtlich der Rechtspfleger der Rechtsantragstelle an den einzelnen Gerichten so macht. Grundbuchauszüge erteilen, Kontofreigabeanträge aufnehmen, Zeugengeld etc. Alles Dinge, mit denen weder der Rechtspfleger noch der Beamte des gehobenen Dienstes eigentlich irgendetwas zu tun hat. Macht Ihr das alles freiwillig ?



    Also Freigabeanträge sind wohl qualifiziert genug, um einen Rpfl für den Antrag zu beschäftigen.
    Die anderen genannten Sachen waren wohl im Post von Herrn Zwackelmann eher ironisch gemeint.

    Was die Lauferei von Pontius zu Pilatus angeht:
    Bei uns wurde vor Jahren die zentrale RAST eingerichtet, damit die Leute gerade nicht durchs Haus irren (sicher auch abhängig von der Größe des Gerichts).
    Bis auf Erbscheinsanträge und manche Kleinigkeiten werden dort auch für alle Sachgebiete Anträge aufgenommen.

  • Es kann ja Gott sei Dank jeder Kollege es so halten, wie er es für richtig hält; aber an der Mehrzahl der Gerichte, an denen ich bisher tätig war, wurden Kontofreigabeanträge von der Geschäftsstelle augenommen und das ohne Probleme. Sofern denn der Rechtspfleger die Anträge aufnimmt, sollte er meines Erachtens heirüber auf jeden Fall nicht selbst entscheiden, da jeder Antrag im Ergebnis zielgerichtet aufgenommen wird. Innerhalb eines streitigen Zivilverfahrens halte ich es aus grundsätzlichen Erwägungen für sehr bedenklich, wenn die aufnehmende Person dann über den von ihr aufgenommenen Antrag selbst entscheidet.
    Ich weiß aber, dass dies ein unendliches Thema ist.

  • Anträge auf Kontenfreigabe wurden zu meiner Zeit immer zur Rechtsantragstelle (Rechtspfleger) geschickt. Das hatte sich leider so eingebürgert. Die haben die Leute sogar dann zu mir geschickt, wenn der Bürger nur fragen wollte, wo das Klo ist:cool:

    Das war aber möglicherweise einer bedauerlichen örtlichen Tradition geschuldet. Ich weiß z. B., dass zur selben Zeit die Geschäftsstellen woanders in NRW viel mehr selbstständig gemacht haben.

  • Erstmal ist es grundsätzlich so, dass Anträge zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.
    Das ist und bleibt der B&K-Dienst.
    Eine RAST sieht das GVG nicht vor.

    Aufgrund der Geschäftsstellenordnung ( JMBl. NW v. 15.3.2006 ) findet sich ein Aufgabenvorbehalt des gehoben Justizdienstes für die „Rechtsantragstelle“ in § 5 für Verwaltungsgerichte und Finanzgerichte.

    Also erstmal ist die RAST –so sie denn existent ist- sowieso Aufgabe des B&K-Dienstes !
    Dann kann man sich im Rahmen von § 24 RPflG auseinandersetzen.

    Nützlicherweise bestimmt aber die Verwaltung einen Beamten des gehobenen Dienstes zum UdG der RAST. Dann gibt’s keinen Ärger.

    An unserem kleinen Gericht handhaben wir das so wie es das GVG auch vorsieht.
    Es gibt keine RAST.
    Der UdG protokolliert Anträge, und der RPflG in seinem Pensum „schwierige“ Sachen, wobei klar ist, dass z.B. § 850k ZPO-Anträge und dergleichen der UdG macht.
    ( Über Schwierigkeitsgrade kann man sich immer streiten, aber entscheiden, ob eine Sache „schwierig“ ist macht der Rechtspfleger und nicht der UdG ! )

    Durch die Einführung einer zentralen RAST, die dann mit Rechtspflegern besetzt wird, nimmt man dem UdG nur das Denken ab. Die Beamten des mD sind sehr gut ausgebildet und können eine Menge, wenn man sie nur läßt...

  • Bei uns gibt es auch keine zentrale RASt. Jeder Rpfl. nimmt die in seinem Dezernat anfallenden Anträge selbst auf, was sich hier auch bewährt hat. So weiß man wenigstens, was man aufnehmen soll und hat Ahnung von der Materie.

  • Ob man eine RAST organisiert oder nicht, bleibt letztlich Geschmackssache jeder Behörde selbst.
    Man kann sich nicht grundsätzlich für oder gegen eine RAST entscheiden, aber aufgrund der Bandbreite der auftretenden Rechtsproblemen bietet sich eine dezentrale Organisation bei den zuständigen Abteilungen eher an.

    Eine andere Frage ist, und dass lese ich hier aus einigen Beiträgen heraus, wie diese dann personell zu besetzen ist.

    Letztlich sollte es im Ergebnis nicht so sein, dass aufgrund mangelnder fachlicher Qualifikation des B&K-Dienstes deren Arbeit vom Beamten des gehobenen Dienstes erledigt wird.
    Für die Protokollierung einer Klage wegen falscher Nebenkostenabrechnung wäre ja z.B. der Richter am Besten geeignet

    Also - back to the roots -
    UdG ist der B&K-Dienst. Und die RAST ja wohl kein "Spontanservice", der einen Rechtsanwaltsbesuch ersetzen soll.

  • Hier werden die Anträge dezentral von den UdG in den jeweiligen Abteilungen aufgenommen.

    Vorteil:
    - Qualität der Anträge ist gut, da die Fachkunde im jeweiligen Sachgebiet vorhanden ist.
    - Der in der Regel unbeliebte Publikumsverkehr wird auf viele Schultern verteilt.
    - Kürzere Wartezeiten, da sich im Haus das Publikum auf viele Stellen verteilen kann.

    Ablauf:
    Die Bürger werden am Eingang von dem Wachtmeister zu den jeweiligen Geschäftsstellen geschickt, wo von den dortigen UdG die meisten Anträge aufgenommen werden.
    Sollte tatsächlich mal der Rpfl. zuständig sein ( nicht bei § 850 k ZPO; dafür ist der mittl. Dienst / Angest. ausgebildet worden! ), so kann es eigentlich nur bei Gewaltschutzsachen mal dazu kommen, daß der rechtsuchende Bürger nocheinmal zu einem anderen Bearbeiter laufen muß, da die Zuständigkeit zwischen C- und F-Abt. manchmal erst nach längerem Vortrag des Bürgers ermittelt werden kann. Ich denke, daß diese Fälle aber zu vernachlässigen sind. Außerdem steht es dem Rpfl frei, den begonnenen Antrag für die "Nachbarabteilung" im Hause auch bis zum Ende aufzunehmen, wenn er sich in beiden Bereichen ausreichend auskennt.

  • Werden ja viele Argumente für Beides gebracht. Sehe die Sache zumindest bei uns eher kritisch, da dies ja jetzt schon schwierig ist. Es wird vieles zu mir geschickt oder verbunden, egal ob sie hier richtig sind oder nicht.
    Naja, mal abwarten was von oben jetzt beschlossen wird.

  • Bei uns ist eine Teilzentralisierung Realität:
    Grundbuch und Nachlass machen ihre Sachen selbst, eine Kollegin beackert die Vollstreckungs-RASt, die Beratungshilfe ist Berufung meiner Kollegin und ische mache die "Rest"-RASt. Was sich aber überwiegend auf C und F beschränkt.
    Achja ganz neu und mein "Steckenpferd" -> DDR-Opferrente-Anträge grrrrrr...

    Alles allein zu machen wäre heutzutage schon mengenmäßig eine Ochsentour.

  • Wenn man das unter dem Aspekt Bürgerfreundlichkeit und Transparenz sieht, ist eine zentrale Rechtsantragstelle sinnvoll; es gibt dann für den Bürger genau eine Anlaufstelle.

    Die meisten Kollegen sind auch dafür, der Grund wurde schon genannt: Man muss sich mit dem schwierigen Publikum nicht selbst herumärgern sondern sagt einfach: Na, dann gehen sie mal zur Rechtsantragstelle, da werden sie geholfen. Und schon ist man den Menschen mit der Plastiktüte voll versiffter Schreiben in der Hand, der eine merkwürdige unbekannte Sprache spricht und sehr individuelle Vorstellungen von Körperpflege hat wieder los.

    Problematisch ist nur die Geschäftsverteilung: Bis auf wenige Ausnahmen ist nämlich die Rechtsantragstelle das Pensum, welches dem jüngsten und unerfahrensten Kollegen auf's Auge gedrückt wird. Vielen Kollegen steht nur bei dem Gedanken daran das Wort "Panik" in den Augen geschrieben.

  • Ohhhhhhh, ein Mensch - ein Rechtspfleger -, der Rainald Grebe kennt!!!

    Ich liebe diesen Mann und zitiere und - ich gestehe - singe oft und unvermittelt Lieder dieses begnadeten Künstlers... :yes:

    Wie unwichtig erscheint die zentrale oder dezentrale RAST! Unsere Stellungnahme war eher zu Gunsten der dezentralen RAST, natürlich haben sich Kollegen, die von Mehrarbeit betroffen wären, negativ geäußert, die anderen, die eh nix zu befürchten haben, fanden es gut!

    Wie wäre es, einfach dieses "zu Protokoll der Geschäftsstelle" im Gesetz zu streichen? Stammt das nicht aus den Anfangszeiten des BGB und ist überholt? Nun begebe ich mich, wie Robinson Crusoe auf meine Insel...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!