Zusammenarbeit mit Notaren - was ist wichtig?

  • Ich betrachte die Prüfung von Urkundsentwurfen auch als Ausnahme, aber eben auch als durchaus sinnvolle Möglichkeit, Fehlentwicklungen und auch mir selbst Zusatzarbeit und sinnlose Debatten zu vermeiden.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Zur Ausgangsfrage:

    Ich halte die Kommunikation zwischen Rechtspfleger und Notariat für äußerst wichtig. Auf meinen Anschreiben befindet sich grundsätzlich der Hinweis: "Sachbearbeiterin Frau............, erreichbar..............(mit Durchwahl)". Sollte mir tatsächlich mal ein Fehler unterlaufen, freue ich mich sehr darüber, wenn mich der zuständige Rechtspfleger direkt anruft und wir telefonisch kurz klären können, woran es hapert. Zwischenverfügungen sind dann gar nicht erforderlich, weil das Besprochene direkt und unverzüglich von mir erledigt wird.

    Grüße von der
    Notariatsfee

  • Das freut mich auch immer, wenn mein Anruf nicht umsonst ist.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Eine "Unsitte" mancher Notariate möchte ich noch benennen :

    Den Parteien die Durchwahlnummer des Rechtspflegers weitergeben, damit die da mal nach ihrer Sache nachfragen können ( "...was das Grundbuchamt mit seiner ZWV will, kann ich Ihnen auch nicht sagen, rufen Sie doch mal selber an..." ).

    Die Durchwahlnummer ist nur für Dich und mich.

  • Generell ist der Notar natürlich in der Pflicht, im Rahmen seiner Vollzugsvollmacht auch Zwischenverfügungen zu erklären. Jeder Sachbearbeiter sollte aber willens und in der Lage zu sein, seine Sachbearbeitung auch den wirklichen Menschen da draußen zu erklären. Zur Not auch mit Hinweis darauf, was denn Aufgabe des Notars ist und dass der das Antragshindernis auch hätte erkennen können und müssen.

  • Also - nur um von #26 und #27 nicht falsch verstanden zu werden - :

    Ich kenne meine ZWV nicht alle auswendig. Was nützt der Partei daher meine Durchwahlnummer, ohne dass ich die Akte habe.
    Die dürfte für eine vernünftige Auskunft am Telefon wohl erforderlich sein.
    Deshalb bekommt bei uns keiner den Sachbearbeiter ans Telefon ohne nicht vorher mit der Geschäftsstelle verbunden worden zu sein.
    Das mit den Durchwahlnummern muß aber jede Behörde für sich selbst entscheiden.

    Meine ZWV erkläre ich einer Partei auch sehr gerne.
    Letztlich war das auch nicht der Punkt.

    Die Anrufe, auf die ich verzichten kann sind solche, wo der Notar meint
    - wenn die Partei beim Amt mal selber Druck macht, geht alles viel schneller
    - wenn der Rechtspfleger seine ZWV der Partei gegenüber selbst rechtfertigen muß, läßt er vielleicht fünfe mal gerade sein
    - der Rechtspfleger kann ja der Partei mal einen Grundkurs im bürgerlichen Recht geben, die Funktion des Grundbuchs erklären, u.s.w.

    Ich frage da doch mal offen :
    Jeder kennt die notariellen Testamente, wo dem A das Haus A und dem B das Haus B vermacht wurde.
    Ich habe die Leute ständig am Telefon, weil ich A+B in Erbengemeinschaft bei beiden Objekten eingetragen habe.
    "Der Notar hat gesagt, dass Grundbuchamt hat falsch eingetragen..." kann ich mir dann immer anhören, "...der Notar hat das damals extra so gemacht, damit wir keine Erbauseinandersetzung wegen der Häuser betreiben müssen..."
    Auf solche Anrufe kann ich gut verzichten, vor allem wenn die Grundbuchberichtigung für die Erben noch durch den Urkundsnotar selbst betrieben wird.

  • Es gibt ein nettes kleines Büchlein "Vermeidbare Fehler im Notariat" von Weingärtner. Sehr empfehlenswert. Sollte standardmäßig in jedes Notariat gehören. Sehr gut ist auch noch das "Handbuch für Notarfachangestellte" von Zimmer, Kersten, Krause.

    Ansonsten, wenn ich Rechtspfleger/innen die Brocken vorschmeiße nach dem Motto Friss oder Stirb, muss ich mich über eine Retourkutsche nicht wundern. Ich will was von denen, nicht die von mir.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Als kleine "Unsitte" empfinde ich:

    Obwohl auf meinen Schreiben deutlich mein Name, Anwesenheitszeiten und Durchwahl stehen, kommt es dennoch vor, daß in meiner Abwesenheit der Notar selbst angerufen wird. Dieser hat die Sache lediglich beurkundet und kann nichts zu den Einzelheiten sagen. Das weiß zugegebenermaßen der Rechtspfleger nicht.

    Am nächsten Tag erfahre ich dann von diesem Anruf, kann meinerseits beim Rechtspfleger anrufen und mir teilweise etwas verärgert anhören: "Das habe ich doch mit dem Notar gestern alles besprochen".

  • :gruebel:
    Tja,

    auf meinen ZWV stehen auch Name, Durchwahlnummer und Sprechzeiten meiner Grundbuchführerin, dennoch würde ein Notariat die Zwischenverfügungen nicht mit der besprechen.

    Gleiches nehme ich natürlich für Notarurkunden grundsätzlich auch an.
    In der Regel dürfte aber bekannt sein, wer in den Notariaten der "bessere Ansprechpartner ist".

  • ADieser hat die Sache lediglich beurkundet und kann nichts zu den Einzelheiten sagen.



    Ach so:gruebel:?!
    Das erklärt natürlich so manches.


    Also, der Notar beurkundet etwas unbekanntes ???:teufel:
    Dann würde ich mir einen anderen suchen.



    Also ich hatte schon mehrmals, auch bei großen Kaufvertragsbeurkundungen und Kaufpreisen im 8-stelligen Bereich den Eindruck, dass der Notar nur das von den Parteien Ausgehandelte runterliest und sich schon 20 Minuten später nicht mehr daran erinnern kann, was da en Detail beurkundet wurde.

    Warum manche (vor allem institutionelle) Verkäufer auf solche Notare bestehen ist mir ein Rätsel.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Es gibt ja neben der Urkunde auch noch einiges andere an Sachen zum Vorgang, so z. B. Erklärungen anderer Beteiligter oder diverse Bescheinigungen... das ist im Geschäftsablauf primär nicht Sache des Notars selbst. Ich habe Notariatsfee so verstanden, dass es um solche Dinge geht.

    Warum manche (vor allem institutionelle) Verkäufer auf solche Notare bestehen ist mir ein Rätsel.


    Das wiederum wundert mich nicht. Es soll ja schnell und unbürokratisch gehen. Ein Notar, der die Parteien (v. a. Käufer) auch gegen ihren Willen ihrer Rechte belehrt, obwohl sie ja vorher schon lang breit vom Verkäufer darüber belehrt worden sind, hält da nur auf.

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  • Andreas: Ja, Du hast Du mich richtig verstanden. ;)

    Zum einen geht es um diese Dinge und zum anderen um den sich an die Beurkundung anschließenden Vollzug. M.E. stellte es ein Armutszeugnis für eine Angestellte dar, wäre diese nicht nach etlichen Jahren Berufserfahrung in der Lage, den kompletten Vollzug sämtlicher Beurkundungsvorgänge selbständig zu betreuen. Wohl kaum ein Notar mit umfangreichem Notariat wird in der Lage sein, sich um alles selbst zu kümmern bzw. jederzeit den Stand aller Angelegenheiten im Kopf zu haben und dann auch noch ohne Akte Auskunft geben zu können.

  • Das sicher nicht, aber wenn er dann mit dem Gericht gesprochen hat, sollte er in der Lage sein, seine Mitarbeiter über den inhalt des Gesprächs und getroffene Absprachen zu informieren. Ansonsten sollte er konsequent an seine Leute verweisen. Dann passiert sowas nicht mehr.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Bei Faxen in GB-Sachen kann es doch eigentlich nur um Fristverlängerungsanträge gehen. Da ist es mit persönlich egal, wer die wie unterschreibt. Bin schon froh, wenn überhaupt innerhalb der Frist irgendwie reagiert wird.

    Ulf

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