Weil dann zwei KfB zugunsten, meinetwegen des Klägers, in der Welt sind.
Nein, jede Partei hat einen KFB. Der Beklagte bekommt jetzt einen Beschluss über 1/4 seiner nachträglichen Anmeldung. Sofern er den Betrag aus dem anderen KFB bereits gezahlt hat, holt er sich die "Überzahlung" damit zurück. Andernfalls kann eine Seite die Aufrechnung erklären oder beide vollstrecken gleichzeitig. Das muss Dich aber nicht interessieren.