Hallo,
ich habe hier ein ähnliche Problem mit verschiedenen Ansichten in der ich mal fachmännischen Rat bräuchte.
Es geht nicht um den Abgleich der Tabelle mit dem Schlussverzeichnis, sondern um folgendes Problem:
Die Forderungsanmeldungen (etwa 250) erfolgten zu DM-Zeiten. Nach damaliger Gerichtspraxis wurden die Originaltabellenblätter an den Verwalter gesandt, der wiederum diese z. T. an die Gläubiger versandt hat . Nach entsprechender Abforderung hat der Verwalter Zweitschriften der Originaltabellenblätter zur Akte gereicht. Jetzt werden zu diversen Forderungen Berichtigungen angezeigt, die berichtigten Tabellenblätter weisen jetzt allerdings Euro-Beträge aus. Meine Kollegin hat die zuständige SE beauftragt, die korrekte Umrechnung der Forderungen in Euro auf dem berichtigten Tabellenblatt zu prüfen und sodann das berichtigte Tabellenblatt mit dem Original zu verbinden. Diese ist - nach Rücksprache mit den übrigen SE`en - der Meinung, dass das wohl nicht unbedingt Aufgabe der SE ist und ich kann diese Ansicht durchaus teilen.
Nun meine Frage: Muss sie oder muss sie nicht?