Ich habe einen Kaufvertrag vorliegen mit einem Kaufpreis von unter 2.500 Euro.
Gemäß § 3 Nr. 1 GrEStG fällt beim Grundstückskaufvertrag keine Grunderwerbsteuer an, wenn die Gegenleistung weniger als 2.500 Euro beträgt.
Ist dem Grundbuchamt mit dem Umschreibungsantrag dennoch eine UB vorzulegen oder ist diese mit Rücksicht auf die obige Gesetzesvorschrift entbehrlich?