Prüft ihr denn bei Beginn des Verfahrens die Verwalterbestellung? Wir verlassen uns hier nämlich immer nur auf die Mitteilung der Gläubigerin bzw. des Grundbuchamtes und ggf. Sachverständigen und stellen diesem für die WEG zu.
Da von den Grundbuchämtern hier ein WEG-Verwalter so gut wie nie mitgeteilt werden kann und ich es für unverhältnismäßig halte, an alle WE-Eigentümer zuzustellen (zumindest bei sehr großen Objekten), verlasse ich mich inzwischen auch auf die Angaben im Gutachten. Nachweise zu fordern habe ich mir abgewöhnt.
Ich suche noch eine zitierfähige Ansicht, die bestätigt, dass die anderen WE-Eigentümer keine grundbuchersichtlichen Beteiligten sind. (Ich meine, es kann nicht sein, dass ich einen Termin aufheben muss, wenn ich an den WEG-Verwalter zugestellt habe und der mir kurz vor knapp mitteilt, dass er es nicht mehr ist - da könnt ich doch platzen!)