Verwaltungsvollstreckung in einem anderen Bundesland

  • Tja, aber wer leistet dann die Amtshilfe? :gruebel:



    Ich hab das so verstanden, dass die nrw. Behörde ein Amtshilfeersuchen einer Behörde eines anderen Bundeslandes erhält und dann entsprechend Amthilfe leistet.
    Sonst würde der Kosten§ im Landesgestz ja keinen Sinn machen, oder?

  • Für die Sachpfändung ist das alles einsichtig. Aber jetzt soll also das NLBV z.B. an ein Hauptzollamt ein Vollstreckungsersuchen stellen? In dem Vollstreckungsersuchen muss das NLBV die Vollstreckbarkeit bescheinigen. Jetzt soll das Hauptzollamt dort seinen Briefkopf einfügen und seinerseits mit Berufung auf das NLBV ggü. dem Grundbuchamt die Vollstreckbarkeit bescheinigen??? :confused:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Für die Sachpfändung ist das alles einsichtig. Aber jetzt soll also das NLBV z.B. an ein Hauptzollamt ein Vollstreckungsersuchen stellen? In dem Vollstreckungsersuchen muss das NLBV die Vollstreckbarkeit bescheinigen. Jetzt soll das Hauptzollamt dort seinen Briefkopf einfügen und seinerseits mit Berufung auf das NLBV ggü. dem Grundbuchamt die Vollstreckbarkeit bescheinigen??? :confused:



    Ist das Hauptzollamt Vollstreckungsbehörde?

    Ich habe das im GBA bisher einmal gehabt:
    Finanzamt in unserem Landkreis ersucht um Eintragung einer ZwaSiHyp auf dem Grundstück des Schuldners zu Gunsten der Freien und Hansestadt B. auf Grund Amtshilfeersuchen des Finanzamts B.

    Ich würde sagen, da wird nie ein Briefkopf oder irgendwas eingefügt sondern lediglich um die Sache ersucht, die der Ersuchende bei der ersuchten Behörde angibt...

  • Nach meiner Kenntnis ist die Vollstreckung möglich, weil die ersuchende Behörde ersuchen darf (s. Beitrag von Ulf) und Zwangssicherungshypotheken in NRW eintragbare Rechte sind (vgl. auch #13 m. w. N.).

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...



  • Ich habe das im GBA bisher einmal gehabt:
    Finanzamt in unserem Landkreis ersucht um Eintragung einer ZwaSiHyp auf dem Grundstück des Schuldners zu Gunsten der Freien und Hansestadt B. auf Grund Amtshilfeersuchen des Finanzamts B.

    Ich würde sagen, da wird nie ein Briefkopf oder irgendwas eingefügt sondern lediglich um die Sache ersucht, die der Ersuchende bei der ersuchten Behörde angibt...

    Bei Finanzämtern ist das sehr erstaunlich, da Finanzämter aufgrund eines Bundesgesetzes Vollstreckungsbehörde sind.

    Was ich halt meine: Dem GBA muss einzig und allein die Vollstreckbarkeit der Forderungen bescheinigt werden, ansonsten ist das NLBV ja bloßer Gläubiger. Und die Vollstreckbarkeit kann ja schlechterdings keine andere Behörde als das NLBV selbst bescheinigen. Wenn sich eine Behörde an eine andere im Wege der Amtshilfe wendet, bescheinigt sie ja auch der ersuchten Behörde lediglich die Vollstreckbarkeit und schickt nicht alle Akten mit.

    Daher sehe ich es wie Andreas. Aber die alles klarstellende Begründung (das etwas unvernünftig ist, reicht bekanntlich in Rechtsdingen nicht) fehlt mir noch, vielleicht komm ich noch drauf.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ich meine mich zu erinnern, dass in der von nemo in #13 erwähnten Meikelfundstelle alles auf den Punkt gebracht wird. Schau mal nach, falls Du den Meikel hast. Du kannst eintragen.

  • Ich habe leider keinen Meikel und nun ein Ersuchen des Landes Brandenburg - Ladesjustizkasse - auf Eintragung einer Zwangshypothek für Gerichtskosten und Beitreibungskosten an einem hiesigen Grundstück (also Niedersachsen).

    Ich gehe im Moment davon aus, dass ich das Ersuchen ohne weiteres vollziehen kann. Ist jemand anderer Ansicht?

    Etwas mekrwürdig finde ich, dass ich das Recht für "das Land Brandenburg (Finanzverwaltung)" eintragen soll. Ist es in Brandenburg üblich, dass Gerichtskosten der Finanzverwaltung zugeordnet werden und dass diese Klammerzusätze mit eingetragen werden?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Unsere Landesjustizkasse ist nicht mehr selbständig. Sie ist nur noch Bestandteil der Landeshauptkasse und gehört damit nicht mehr zur Justiz sondern zur Finanzverwaltung. Das ist also für die Eintragung in Ordnung.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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