Bei der gewöhnlichen Sicherheitsleistung waren es doch immer 10 % vom Verkehrswert, selbst wenn das Gebot darunter blieb. Grund: sonst müsste bei jedem neuen Gebot wieder über die (nun höhere, nach oben durch 10 % begrenzte) Sicherheitsleistung entschieden werden.
War das so?
Ich bleibe dabei: Da die Sicherheitsleistung "nur" die Erfüllung des Gebots sicherstellen soll, kann sie doch nicht höher als dieses sein.
Angenommen, der Gläubiger hat bei einem Verkehrswert von 200.000 EUR eine Forderung in Höhe von 500.000 EUR.
Schuldner bietet 200.000 EUR. Soll er dann 500.000 EUR Sicherheit leisten?
Die er dann (wann eigentlich deiner Meinung nach?) wieder zurückbekommt?