viel Bargeld beim Betreuer

  • anlässlich einer Rechnungslegung habe ich festgestellt, dass ein bisher recht oft "auffälliger" Berufsbetreuer einen Bargeldbestand in Höhe von über 1000,- € zu Hause hortet. D. Betreute bezieht lediglich Sozialhilfe ca 300,- €/Monat. Miete usw. wird vom Amt direkt an die Vertragspartner gezahlt. Es wird fast täglich an den Betreuten Bargeld ausgezahlt, aber nicht der vollständige Monatsbetrag, so dass nun diese "Ansparung" erfolgte.
    Wenn ich dürfte, würde ich mich auf den Weg machen und die Bargeldkasse beim Betreuer kontrollieren. Ich glaube nicht, dass das Geld dort zu Hause liegt.
    Der Betreuer hat weit über 40 Betreuungen, ich mag mir nicht vorstellen, wieviel Geld von den Betreueten da zu Hause rumliegt .... oder auch nicht :eek:.
    Warum eigentlich können Berufsbetreuer nicht überprüft werden???

    Ich kann jetzt also nur verlangen, dass der Betreuer das Geld umgehend aufs Konto einzahlt.
    Oder habt Ihr noch eine andere Idee ?

  • Ich frage immer nach, warum Beträge beim Betreuer verwahrt werden. Ist bei uns selten und dann auch immer so um die 100 / 150 €. Diese Beträge werden meist für Apothekenrechnungen etc. genutzt.
    Zinseinkünfte dürften bei Sozialhilfeempfängern durch das Sozialamt eingezogen werden, dennoch bitte ich immer, den nicht benötigten Betrag auf ein Konto des Betroffenen einzuzahlen und die Einzahlung nachzuweisen.

    Nicht, dass ich den Betreuern etwas unterstellen will, aber Ihr wisst, wie das mit Pferden und Apotheken so ist.

    Ggfs. informiere ich die Betreuungsstelle, wenn nach mehrmaliger Aufforderung nichts kommt.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Du könntest den Betreuer zB laden und erklären lassen, warum er das so macht (je nachdem wie komisch Dir das Ganze vorkommt kannst Du ja auch anklingen lassen, dass es einen merkwürdigen Nachgeschmack hinterlässt, wenn er 40*1000,00 EUR ohne Not bei sich rumliegen hat...)

    Und wenn Du wirklich glaubst, dass der Herr in die eigene Tasche wirtschaftet würde ich tatsächlich überlegen die Bargeldkasse zu kontrollieren - warum solltest Du das nicht dürfen?

  • § 1805 BGB der Vormund darf das Geld nicht für sich verwenden, wie will er das denn trennen? § 1806 BGB Der Vormund hat das zum Vermögen gehörende Geld verzinslich anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist. Du sagtest, dass er das Geld nicht komplett benötigt. Gib ihm auf ein Sparbuch anzulegen. Diese Einnahmen muss er dann bei der RL nachweisen.


  • Wenn ich dürfte, würde ich mich auf den Weg machen und die Bargeldkasse beim Betreuer kontrollieren. Ich glaube nicht, dass das Geld dort zu Hause liegt.
    Der Betreuer hat weit über 40 Betreuungen, ich mag mir nicht vorstellen, wieviel Geld von den Betreueten da zu Hause rumliegt .... oder auch nicht :eek:.



    Wenn ich dich recht verstehe vermutest Du, der Betreuer könnte das Geld nicht zu Hause rumfliegen haben, sondern auf einem Konto auf seinem Namen, damit es ihm Zinsen bringt? Oder es zunächst für sich selbst zu verbrauchen, quasi als laufender Kontokorrent?
    Ins Unreine gedacht: wenn Du aktuell mehrere RL hast aus denen du ersehen kannst, dass der Betreuer nicht unerhebliche Geldbeträge bei sich zu Hause haben müsste, dann mach Dich doch auf und überprüfe gleichzeit alle diese Barkassen bei ihm zu Hause. Wer soll dich denn hindern? Falls er sich weigert dich reinzulassen, kannst du natürlich im Moment nichts machen, aber einen Versuch wäre es doch vielleicht wert.

    Ich denke, man könnte ihm auch vielleicht die Führung von Barkassen grundsätzlich untersagen. Wenn er das tatsächlich in ähnlicher Größenordnung in seinen 40 Verfahren macht, kommen da ja Beträge zusammen, deren Lagerung zu Hause in keiner Weise mehr zu verantworten ist - selbst wenn man mal völlige Redlichkeit des Betreuers unterstellt.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Aber rein nach dem Gesetz dürfen wir nur das "Papier", sprich RL prüfen. Eine direkte Prüfung ist manchmal wünschenswert, aber ich denke auch ganz schön heiß!!!
    Hierzu würden mich weitere Meinungen außerordentlich interessieren.

  • [quote=omawetterwax;436596Wenn ich dich recht verstehe vermutest Du, der Betreuer könnte das Geld nicht zu Hause rumfliegen haben, sondern auf einem Konto auf seinem Namen, damit es ihm Zinsen bringt? Oder es zunächst für sich selbst zu verbrauchen, quasi als laufender Kontokorrent? [COLOR=blue]das letztere vermute ich mit ziemlicher Gewissheit[/COLOR]
    Ins Unreine gedacht: wenn Du aktuell mehrere RL hast aus denen du ersehen kannst, dass der Betreuer nicht unerhebliche Geldbeträge bei sich zu Hause haben müsste, dann mach Dich doch auf und überprüfe gleichzeit alle diese Barkassen bei ihm zu Hause. Wer soll dich denn hindern? Ich hatte bisher geglaubt, dass ich das nicht darf, selbst wenn das möglich wäre, würde
    mich dieser Betreuer wohl nicht reinlassen.

    Falls er sich weigert dich reinzulassen, kannst du natürlich im Moment nichts machen, aber einen Versuch wäre es doch vielleicht wert.

    Ich denke, man könnte ihm auch vielleicht die Führung von Barkassen grundsätzlich untersagen. Wenn er das tatsächlich in ähnlicher Größenordnung in seinen 40 Verfahren macht, kommen da ja Beträge zusammen, deren Lagerung zu Hause in keiner Weise mehr zu verantworten ist - selbst wenn man mal völlige Redlichkeit des Betreuers unterstellt.
    Ich muss mir erst einmal einen Überlick über die gesamten anderen Verfahren beschaffen und das kostet natürlich Zeit, die man eigentlich nicht hat....
    Aber das letzte- die Untersagung der Führung von Barkassen ist auch eine gute Idee[/quote]

    herzlichen Dank erst einmal für eure Vorschläge, ich werde später berichten, was weiter passiert ist

  • Ich schreibe in solchen Fällen (hab ich auch schon 1 bis 2 mal gehabt) immer raus, dass die Betreuer verpflichtet sind, Betreutengelder einer verzinslichen Anlage zuzuführen und sie mir dieses innerhalb einer Frist nachzuweisen haben.

    Dann hast du die Möglichkeit, sollte der Betreuer nicht reagieren, Zwangsgelder zu verhängen, da er ja einer Anweisung des Gerichts nicht nachkommt.

    Dieses Vorgehen geht auch bei Berufsbetreuern, denn Betreutengelde bar zuhause geht gar nicht.

  • Ich schreibe in solchen Fällen (hab ich auch schon 1 bis 2 mal gehabt) immer raus, dass die Betreuer verpflichtet sind, Betreutengelder einer verzinslichen Anlage zuzuführen und sie mir dieses innerhalb einer Frist nachzuweisen haben.

    Dann hast du die Möglichkeit, sollte der Betreuer nicht reagieren, Zwangsgelder zu verhängen, da er ja einer Anweisung des Gerichts nicht nachkommt.

    Dieses Vorgehen geht auch bei Berufsbetreuern, denn Betreutengelde bar zuhause geht gar nicht.




    So würde ich es auch handhaben.

    Die generelle Untersagung der Führung einer Bargeldkasse ist m. E. nicht sinnvoll bzw. möglich, da zu weit eingreifend in die Tätigkeit des Betreuers. Man kann nur im Einzelfall die Einzahlung eines zu großen Bargeldbestandes auf ein Konto des Betreuten verlangen.

    Wenn ich die Führung einer Bargeldkasse verbieten wöllte, müsste ich dies konsequenterweise bei allen Berufsbetreuern machen. Selbst wenn diese je Fall nur 100,- EUR Bargeld bereithalten, kommen doch bei 40 bis 50 Betreuungen je Berufsbetreuer auch Summen zusammen, die ein vernünftig denkender Mensch wohl nicht zu Hause lagern würde (wenn es das eigene Geld wäre).

    Ob eine Prüfung bei dem konkreten Berufsbetreuer etwas bringt? :gruebel: Im Zweifel zeigt er dann halt 1.000,- EUR vor. Ob die aber vom betreffenden Betreuten sind, sieht man den Geldscheinen ja nicht an.

  • Ein anderer Gedanke:
    Ich finde es merkwürdig, dass der Betreuer dem Betreuten fast täglich Gelder ausgezahlt haben will. Hat er den Betreuten zur Geldübergabe aufgesucht? Oder ist der Betreute in sein Büro gekommen?
    Beide Alternativen erscheinen mir nur glaubwürdig, wenn beide quasi Tür an Tür wohnen. Als Berufsbetreuer mit mehr als 40 Betreuungen hat er für tägliche Besuche beim Betreuten sicherlich keine Zeit. Und dem Betreuten abzuverlangen, sich täglich Geld beim Betreuer abholen zu müssen, halte ich für unzumutbar.
    Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, in dem ich den Betreuer mit meinen Bedenken in einem Gespräch konfrontiert habe. Der Betreuer war äußerst entrüstet und hat mir angeboten, auf der Stelle in sein Büro zu fahren, um den Barbestand zu kontrollieren. Ich ärgere mich bis heute, dass ich dieses Angebot nicht angenommen habe, denn ich bin überzeugt davon, dass es ein Bluff war und das Geld nicht zu finden gewesen wäre.

  • Ich glaube so sicher wie Du Dir bist würde ich es drauf ankommen lassen: hinfahren und erklären die Barkasse prüfen zu wollen. Wenn er sich weigert trotz gut Zuredens ("wenn Sie nichts zu verbergen haben ist die ganze Sache innerhalb weniger Minuten geklärt"... es ist doch auch in Ihrem Interesse, wenn klar ist, dass sie alles ordnungsgemäß handhaben"...) würde ich darüber einen ausführlichen Aktenvermerk machen und die Sache dem Richter vorlegen. Mag der entscheiden, ob ein Betreuer der ohne vernünftigen Grund über längere Zeit unerklärlich viel Bargeld bei sich hortet und sich auf Nachfrage weigert dies vorzuzeigen weiterhin Betreuer bleiben (und auch weiterhin als Berufsbetreuer bestellt werden) soll

  • Ich kling mich mal hier an:Jahresbericht und Rechnungslegung ergeben:Betreuer leitet 1000,- € (aus Rückzahlung Mietkaution) auf Konto der Tochter des Betreuten, da Betreuter selbst eine Kontopfändung hat. Ok. oder nicht ?

  • Nein! Gar nicht ok!
    :mad:
    Gelder des Betreuten sind auf den Namen des Betreuten anzulegen und ggfs. auch für die Begleichung von Verbindlichkeiten einzusetzen.
    Vllt. kann der Betreuer mit dem Gläubiger einen Vergleich schließen, dass ein Betrag von X EUR gezahlt wird und der Gläubiger verzichtet auf den Rest.
    Dann bleibt dem Betreuten vllt. noch ein Taschengeld.

    Aber so nicht.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Ich möchte mich mit meiner Frage hier mal dran hängen.

    Ich habe eine Vielzahl an Fällen bei denen die Betroffenen ein P- Konto haben. In allen Fällen verwalten die Betreuer zw. 1000 und 1400 Euro Bargeld.

    Bei der Rechnungslegungsprüfung fordere ich sie dann immer den Bargeldbestand entsprechend der Bargeldübergaben zu reduzieren. Oft bekomme ich als Antwort auf welchem Wege dies am besten im Sinne des Betroffenen ist. Auf dem Konto seinen Pfändungen und dann wäre das Geld ja weg. Wie löst ihr das? Leider handelt es sich hier nicht um wenige Ausnahmen.

  • Moby

    Den betreffenden Betreuern muss man m. E. eindriglich verdeutlichen, dass die Betreuung nicht vor der Begleichung aufgelaufener Verbindlichkeiten schützen soll. Sofern der Betroffene Gelder besitzt, die er nicht für den Lebensunterhalt benötigt, darf er diese auch gern für Teilzahlungen an Gläubiger einsetzen.

    Ohne das jetzt geprüft zu haben:

    Es könnte auch sein, dass sich Betreuer beim geschilderten Vorgehen der Vollstreckungsvereitelung strafbar machen.

  • Geld in Barkasse, damits nicht weggepfändet werden kann? Das ist ja eine charmante Idee. Geht der Betreuer davon aus, dass er das dem Gerichtsvollzieher verschweigen darf? Auf Ideen kommen die Leute…

  • Gehört in die Kategorie "das geerbte Haus soll verkauft werden, aber der Kaufpreisanteil meines Betreuten bitte auf das Konto der Schwester, und ohne Erbschein, sonst kommen die Gläubiger" :rolleyes:

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Dient es denn überhaupt dem Wohl des Betreuten, wenn der Betreuer als weiter Zinsen auflaufen lässt anstatt die Schulden zu begleichen (oder ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung zu beantragen)?

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Ich denke mal, das ganze dient praktischen Überlegungen. Es handelt sich ja oft um Sozialhilfeempfänger, die entweder gern mal was trinken, Drogen nehmen oder bei Gelderhalt selbiges gleich auf den Kopp hauen. Da aber auch Betreute mal ein neues Bett oder Waschmaschine brauchen, die Beträge aber wegen Pfändungen nicht auf dem Konto angespart werden können, behelfen sich die Betreuer dann mit den Barkassen. Das ist eigentlich nach § 1840 BGB nicht zulässig, war vorher auch schon eine rechtliche Grauzone und ich guck mir als Rpfl im Einzelfall an, ob ich das durchwinke oder meckere.

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