Reform Vormundschaftsrecht

  • Danke;).

    Imerhin wird jetzt in dem eingebrachten Entwurf nicht mehr starr , sondern nur noch grs. auf einen monatlichen Besuch des Vormundes gesetzgeberisch gedrängt.
    Wohlgemerkt nur für den Vomrund/Pfleger !

    Für den Betreuer soll aber § 1908 b BGB dahingehend geändert werden, dass fehlender persönlicher Kontakt zum Betreuten nunmehr ein ( geregelter ) Entlassungsgrund sein soll.
    Außerdem muss künftig gem. § 1840 BGB in den Berichten der Betreuer/Vormünder/Pfleger der persönliche Kontakt dargelegt werden.

    Was macht man denn , wenn man das schon mehr als 15 Jahre ohne Gesetzgeber praktiziert ?;):confused:

  • Der Gesetzgeber beschließt hier Dinge, die in der gerichtlichen Praxis längst selbstverständlich sind, anstatt diejenigen zu beschließen, die dringend notwendig wären.


    War das schon mal anders? :gruebel: :teufel:

  • Hier mal wieder ein Update:

    hib - heute im bundestag Nr. 066
    Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

    Fr, 18. Februar 2011 Redaktionsschluss: 12:30 Uhr
    1.Anhörung zu geplanten Änderungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht  
    1. Anhörung zu geplanten Änderungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht
    Rechtsausschuss
    Berlin: (hib/BOB/STO) Um die geplanten Änderungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht geht in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses, die am kommenden Mittwoch, 23. Februar, stattfindet. In der Anhörung geht es um zwei Gesetzentwürfe: Die Bundesregierung will die Notwendigkeit eines ausreichenden persönlichen Kontakts eines Vormunds zu seinem Mündel (minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht) ausdrücklich gesetzlich verankern, um so dessen Pflege und Erziehung wirksamer gewährleisten zu können. Diesem Ziel diene auch die ausdrückliche Klarstellung, dass die Aufsichtspflicht des Familiengerichts über die Tätigkeit des Vormunds dessen persönlichen Kontakt zu dem Mündel umfasst, schreibt die Bundesregierung in einem entsprechenden Gesetzentwurf (17/3617).
    Eine Begrenzung der Amtsvormundschaft auf 40 Fälle pro Person hält die SPD-Fraktion für notwendig. In einem Antrag (17/2411) erinnert sie an den Fall des Kindes Kevin, das im Jahr 2006 zu Tode kam. Der zuständige Amtsvormund in Bremen habe zu diesem Zeitpunkt 200 Mündel betreut.
    Acht Sachverständige sind geladen: Joachim Beinkinstadt vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.; Professorin Birgit Hoffmann von der Hochschule Mannheim (Fakultät für Sozialwesen); Thomas Meysen, Vorsitzender des Fachausschusses ”Organisations-, Finanzierungs- und Rechtsfragen“ der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe aus Berlin; Bernd Mix vom Stadtjugendamt Osnabrück; Helmut Schindler, Justitiar und Abteilungsleiter der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg; Professorin Hildegund Sünderhauf-Kravets von der Evangelische Hochschule Nürnberg (Fakultät für Sozialwissenschaften); Professorin Barbara Veit von der Universität Göttingen als Vertreterin des Deutschen Familiengerichtstags und Honorarprofessor Reinhard Wiesner von der Freien Universität Berlin (Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie).
    Die Sitzung beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300. Interessenten sind willkommen. Eine vorherige Anmeldung unter rechtsausschuss@bundestag.de ist erforderlich.
    ...

  • So !
    Jetzt ist es amtlich :
    http://www.bmj.de/DE/Home/home_node.html

    Es bleibt abzuwarten, ob der Bundespräsident das Gesetz unterschreibt.
    Mir unverständlich, warum die Regierung von einem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz ohne Mitwirkung des Bundesrates ausgeht , obwohl Länder und Kommunen durch die Fallzahlenbegrenzung ( auf 50 Mündel beim Amtsvormund ) massiv betroffen sind.

  • Unser Jugendamt hat schon die Hoffnung damit verbunden, dann wohl ein halbe Planstelle mehr zu bekommen.

    :) Dann brauche ich auf die Berichte und Vermögensverzeichnisse vom Jugendamt als Vormund dann sicher nur noch 3-4 statt derzeit 5-6 Monate zu warten und nur noch 3-4 mal statt derzeit 4-5 mal mahnen.
    Diese Gesetzesänderung wird höchste Zeit, ob sie ausreichend ist, kann ich heute auch noch nicht beurteilen.

  • Das seltsame ist , dass die monatl. Besuchspflicht des Vormundes bereits ab Verkündung gelten soll, aber die Fallzahlenbegrenzunng erst ein Jahr später :gruebel:.

    Wie soll ich denn ( als Jugendamt ) mit dem jetzigen Personal regelmäßig monatlich besuchen können.:eek:

  • Na ja, wenigstens trifft das Ganze nicht meinen Gerichtsbezirk, da sich bei mir jede Menge Berufsvormünder u. -pfleger tummeln.
    "Mein" Jugendamt hat solche Sorgen nicht.

    In anderen Gerichtsbezirken wird sp. nächstes Jahr ein "Heulen und Zähneklappern" ;)beginnen , wenn die Jugendämter ihre Entlassung beantragen u. Berufsvormünder vorschlagen, weil sie das Personal für die Fallzahlenbegrenzung nicht zusammenbekommen.

  • ...

    ..., wenn die Jugendämter ihre Entlassung beantragen u. Berufsvormünder vorschlagen, weil sie das Personal für die Fallzahlenbegrenzung nicht zusammenbekommen.



    ... und entziehen sich so ihrer eigentlichen Verantwortung oder sehe ich das falsch?
    Die Kosten trägt das Mündel bzw. der Steuerzahler, wenn das Mündelvermögen für die Berufsbetreuervergütung nicht ausreicht. :(

    ... und dann kommen die Justiz-Controller und beanstanden, dass zuviel an Auslagen in Rechtssachen -sprich Betreuervergütungen- ausgezahlt werden.

  • Klarv geht das zu Lasten der Justizkasse, da mehr als 90 % Mündel mittellos sind.

    Da kann ein Controller aber noch so viel beanstanden wie er will.
    Kindeswohl geht fiskalischen Interessen vor.

  • Im Endeffekt muss das Jugendamt dann doch nur mit den neuen Zahlen ihren Personalbedarf neu durchrechnen und ggf. auch mal jemanden einstellen, es werden ja jedes Jahr auch für die Sozialverwaltung genug Leute ausgebildet, die gar nicht alle übernommen werden. Bloß gut, dass es bei uns keine Berufsvormünder bzw. -pfleger gibt, auf die man das abwälzen könnte. Wegen der ganzen Abrechnungen ist es ja auch für uns leichter mit dem Jugendamt als einem Berufsvormund.

  • Wie wahr , wie wahr.

    Obwohl ,ich habe Berufsvormünder , die nur einmal im Jahr abrechnen.
    Man muss sich halt durch die Aufstellungen zum Zeitaufwand durchkämpfen.

    Der Bundesrat wird übrigens am 27.05.2011 entscheiden , ob er den Vermittlungsausschuss anruft ( oder nicht).

  • Es wird wohl nach meinen Spionen in Berlin darauf hinauslaufen, dass der Bundesrat den Vermittlungsaussschuss bzgl. der Vormundschaftsrechtsreform am 27.05.2011 anrufen wird.

    Ihr braucht Eure Berichtsvordrucke für die Vormünder wegen der Kontaktpflicht noch nicht ändern !;)

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