Urlaub für Minusstunden

  • Es geht doch schlicht und ergreifend darum, dass Rechtspfleger nun mal an Dienststunden gebunden sind. Durch Erfahrung, Einsatzbereitschaft und gute Organisation braucht der eine oder andere von uns trotz großem Pensums nicht die vorgegebene Zeit, um seine Arbeit zu schaffen. Dennoch ist nunmal so, dass die vorgegebenen Dienststunden -excl. durch Dienstvereinbarung möglicher Minusstunden- einzuhalten sind. Die meisten von uns haben doch trotz Unterbesetzung und grundsätzlich starker Arbeitsbelastung auch Zeiten, an denen man schon mal gerne sehr viel früher nach Hause gehen würde, weil man schon lange blank ist. Der Grundbuchguru sollte froh sein, dass er sein Pensum so gut im Griff hat und sich wirklich mal ein gutes Buch mitbringen, zumindest solange, bis es für alle Rechtspfleger freie Dienststunden gibt. Das sollte man nicht als Angriff auf die freie Persönlichkeitsentfaltung sehen, sondern als Einhaltung der Verpflichtung, seinem geliebten Arbeitgeber seine Arbeitskraft für die vorgebenen 41 Stunden zur Verfügung zu stellen.

  • Vielleicht könnte er auch, zumindest teilweise sein Pensum wechseln und die Rechtsantragstelle oder die Beratungshilfe übernehmen, dann wäre schonmal während der Publikumszeiten genug zu tun.

  • Der Grundbuchguru sollte froh sein, dass er sein Pensum so gut im Griff hat und sich wirklich mal ein gutes Buch mitbringen, zumindest solange, bis es für alle Rechtspfleger freie Dienststunden gibt. Das sollte man nicht als Angriff auf die freie Persönlichkeitsentfaltung sehen, sondern als Einhaltung der Verpflichtung, seinem geliebten Arbeitgeber seine Arbeitskraft für die vorgebenen 41 Stunden zur Verfügung zu stellen.

    Ich habe 42 Stunden zur Verfügung zu stellen ;)

    Und fürs Bücherlesen muss ich nicht am Gericht sitzen, zumal ich nicht gerade eine Leseratte bin.

    Auch wenn der Name trügt, mache ich mehr als nur Grundbuch. Habe auch ZV, Familie, Betreuung sowie in diesen Dezernaten die Rechtsantragsstelle. Daneben mache ich die Auslandszustellungen und - wie bereits erwähnt - verschiedene Verwaltungssachen, die gerade so anfallen.

    Dass ich als Beamter, ob schnell oder ob langsam arbeitend, meinem Land zum Dienste verpflichtet bin und mein Dienstherr es nicht anhand meiner Leistung, sondern anhand meiner Anwesenheit bemisst, steht ja auch außer Frage.

    Die eigentliche Frage war, ob eine Verrechnungspflicht des Beamten von Urlaubtagen mit Minusstunden besteht.

    Dass ich möglicherweise wegen Nichterfüllung meines Dienstes evtl. sogar disziplinarische Maßnahmen zu befürchten habe, weil mein Dienstherr als Maßstab die Arbeitsstunden ansetzt, steht ja auf einem ganz anderen Blatt.

    - Es lebe das Mischdezernat, das sorgt für Abwechslung :D -

  • Kann es denn sein, dass ein Grundbuchguru mit jahre- (jahrzehnte-?) langer Erfahrung genau aus diesem Grund schneller arbeiten kann und nicht ausgelastet ist?

    Ich bin seit 3 Jahren im Dienst und gelte übrigens als der strengste Rechtspfleger an meinem Gericht.

    - Es lebe das Mischdezernat, das sorgt für Abwechslung :D -

  • ... Dem TO stehen die vorgegebenen Zahlen zu ( im Grundbuch wohl die Eingänge ) . Warum sollte er freiwillig draufsatteln ? ...

    Wie kommst Du denn darauf? Mit PEBB§Y wird lediglich der Personalbedarf im Land ermittelt, gegebenenfalls noch auf die einzelnen Gerichte und bestenfalls auf Abteilungen runtergebrochen. Auf keinen Fall stellt PEBB§Y einen Pensenanspruch für einzelne Mitarbeiter dar.

  • Ich habs jedenfalls bisher so verstanden und gehandhabt, dass sich die Belastungsverteilung im Hause und innerhalb einer Abteilung via Geschäftsverteilung an PEBB§Y orientieren und ggf. ( jährlich ? ) angepasst werden sollte.
    Grs. gebe ich Dir natürlich recht.

  • Kann es denn sein, dass ein Grundbuchguru mit jahre- (jahrzehnte-?) langer Erfahrung genau aus diesem Grund schneller arbeiten kann und nicht ausgelastet ist?

    Ich bin seit 3 Jahren im Dienst und gelte übrigens als der strengste Rechtspfleger an meinem Gericht.


    Dann gibt es ja trotzdem noch eine Abhilfe:
    Tägliche Lektüre aller BGH-Entscheidungen sowie der maßgeblichen Entscheidungen der anderen Bundesgerichte. BGH alleine kostet Dich im Schnitt etwas mehr als eine Stunde/Tag, die anderen Bundesgerichte erhöhen dies locker auf etwa das Doppelte. Da es bei Dir um 37 Minusstunden geht, die in mehr als einem Monat zusammengetragen wurden, ist alleine mit BGH (= 1 Stunde/Tag entspricht 5 Stunden/Woche, entspricht 20 Stunden/Monat) Dein Fehlbetrag ausgeglichen. Zugleich tust Du etwas für die von Dir geschuldete Fortbildung und kannst Deinen Kollegen/innen bei Bedarf als Auskunftsstelle dienen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Vielleicht wäre es auch eine Alternative, einen Teil der Arbeitszeit in Form der "alternierenden Telearbeit" (zu Hause) abzuleisten (wieviele Akten - in Deinem Fall dann ob überhaupt - man mit nach Hause nimmt, ist einem ja selbst überlassen...) Näheres im Mitarbeiterportal Hessenunter Personal/Arbeitszeit und Urlaub/Telearbeit.

  • Vielleicht wäre es auch eine Alternative, einen Teil der Arbeitszeit in Form der "alternierenden Telearbeit" (zu Hause) abzuleisten (wieviele Akten - in Deinem Fall dann ob überhaupt - man mit nach Hause nimmt, ist einem ja selbst überlassen...) Näheres im Mitarbeiterportal Hessenunter Personal/Arbeitszeit und Urlaub/Telearbeit.

    Auf die Idee bin ich dank eines Kollegen auch gekommen, dem es ähnlich wie mir erging, und hab den Antrag bereits gestellt, der schon seit 2 Monaten vor sich rumdümpelt. Jetzt hat man angedeutet, dass ich vielleicht versetzt werden kann, sodass deshalb die GL zum Ende meiner Amtszeit an der hiesigen Behörde die Verrechnung von Urlaub mit Minusstunden fordert.

    Daher ja meine Frage, ob dieser Anspruch seitens der GL bzw. des Landes besteht.

    - Es lebe das Mischdezernat, das sorgt für Abwechslung :D -

  • Vielleicht wäre es auch eine Alternative, einen Teil der Arbeitszeit in Form der "alternierenden Telearbeit" (zu Hause) abzuleisten (wieviele Akten - in Deinem Fall dann ob überhaupt - man mit nach Hause nimmt, ist einem ja selbst überlassen...) Näheres im Mitarbeiterportal Hessenunter Personal/Arbeitszeit und Urlaub/Telearbeit.

    Auf die Idee bin ich dank eines Kollegen auch gekommen, dem es ähnlich wie mir erging, und hab den Antrag bereits gestellt, der schon seit 2 Monaten vor sich rumdümpelt. Jetzt hat man angedeutet, dass ich vielleicht versetzt werden kann, sodass deshalb die GL zum Ende meiner Amtszeit an der hiesigen Behörde die Verrechnung von Urlaub mit Minusstunden fordert. Daher ja meine Frage, ob dieser Anspruch seitens der GL bzw. des Landes besteht.


    Nochmal: Nein! Aber Deine Minusstunden nimmst Du selbstverständlich mit.

  • Vielleicht wäre es auch eine Alternative, einen Teil der Arbeitszeit in Form der "alternierenden Telearbeit" (zu Hause) abzuleisten (wieviele Akten - in Deinem Fall dann ob überhaupt - man mit nach Hause nimmt, ist einem ja selbst überlassen...) Näheres im Mitarbeiterportal Hessenunter Personal/Arbeitszeit und Urlaub/Telearbeit.

    Auf die Idee bin ich dank eines Kollegen auch gekommen, dem es ähnlich wie mir erging, und hab den Antrag bereits gestellt, der schon seit 2 Monaten vor sich rumdümpelt. Jetzt hat man angedeutet, dass ich vielleicht versetzt werden kann, sodass deshalb die GL zum Ende meiner Amtszeit an der hiesigen Behörde die Verrechnung von Urlaub mit Minusstunden fordert.

    Daher ja meine Frage, ob dieser Anspruch seitens der GL bzw. des Landes besteht.

    Ach, deshalb. Da soll das übernehmende Gericht nicht sehen, dass das geduldet wurde. Heißt ja sonst, sie kann sich nicht durchsetzen oder bei Euch gibt es zu wenig zu tun.:D

    Ist immer Mist, wenn etwas nur mündlich abgesprochen wird und dann die Leute wechseln. Ist ja schön und gut, wenn Deine vorherige GL nichts unternehmen wollte - vielleicht nett gemeint, aber durch das Aufschieben müssen die Minusstunden jetzt schnell weg und da wird die Lösung mit dem Urlaub aus dem Hut gezaubert.
    Wie Mitwisser - eine Pflicht sehe ich hier für Dich nicht.
    Aber überleg Dir, wie gern Du versetzt werden möchtest - nicht, dass es dann daran scheitert.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Du brauchst eindeutig VAZ!
    Kenn das nur zugut nix mehr zu tun zu haben und gehe dann wegen VAZ nach Hause.
    Wäre es nciht eine Möglichkeit den anderen Rechtspflegern etwas abzunehmen und jetzt jeden Tag eine Stunde länger zu bleiben? Vielleicht sind die sogar bereit dafür etwas locker zu machen (Cash).
    Ansonsten mache halt deine Steuererklärung im Büro oder solchen Papierkram.
    Aufrechnen gegen Urlaub darf die Verwaltung aber auf keinen Fall!:daumenrun
    Wäre ja noch schöner.
    henry

    Einmal editiert, zuletzt von henry (9. September 2014 um 23:53)

  • Du brauchst eindeutig VAZ!
    Wäre es nciht eine Möglichkeit den anderen Rechtspflegern etwas abzunehmen und jetzt jeden Tag eine Stunde länger zu bleiben?
    Vielleicht sind die sogar bereit dafür etwas locker zu machen (Cash).

    Das lässt mich erneut ( ! ) an Deiner Berufsgesinnung zweifeln :eek:.
    Vor einiger Zeit hattest Du schon mal was gegen Cash im Zusammenhang mit Kollegen angeboten ( mir fällts nur nicht mehr ein ) .:nzfass:

  • Du brauchst eindeutig VAZ!
    Wäre es nciht eine Möglichkeit den anderen Rechtspflegern etwas abzunehmen und jetzt jeden Tag eine Stunde länger zu bleiben?
    Vielleicht sind die sogar bereit dafür etwas locker zu machen (Cash).

    Das lässt mich erneut ( ! ) an Deiner Berufsgesinnung zweifeln :eek:.
    Vor einiger Zeit hattest Du schon mal was gegen Cash im Zusammenhang mit Kollegen angeboten ( mir fällts nur nicht mehr ein ) .:nzfass:


    Ging es da nicht um die Sprechzeitenregelung im Rahmen der VAZ? Also wer anwesend sein muss? :gruebel:

  • Ich habe bisher nix mit Cash gemacht.:confused:
    Sprechzeitenregelung funktioniert hier auch ohne weil jeder mal den andern vertritt und alle das gleiche Interesse haben.
    Nur warum soll Grundbuchguru den anderen was abnehmen ohne eigenen Anreiz zu haben?
    Man kann ja sagen, 5 Akten abgenommen, dafür einmal das Mittagessen gezahlt.
    Man muß bei sowas nur kreativ sein.
    henry

  • Ich habe des Öfteren das Gefühl, Du willst hier nur provozieren oder (schlimmer noch) vera****en.

    Vielleicht kannst Du mit Deiner tollen VAZ noch zehn Minuten eher gehen und dafür nicht so'n Blödsinn schreiben? :gruebel:

  • Ich habe bisher nix mit Cash gemacht.:confused:
    Sprechzeitenregelung funktioniert hier auch ohne weil jeder mal den andern vertritt und alle das gleiche Interesse haben.
    Nur warum soll Grundbuchguru den anderen was abnehmen ohne eigenen Anreiz zu haben?
    Man kann ja sagen, 5 Akten abgenommen, dafür einmal das Mittagessen gezahlt.
    Man muß bei sowas nur kreativ sein.
    henry

    Das ist nicht kreativ, sondern einfach nur daneben. Natürlich wäscht eine Hand die andere. Wenn ich hier Kollegen helfe, dann weiß ich auch, dass diese mir bei Überlastung auch helfen werden.

  • @ promotro:
    AUf sowas antworte ich gar nicht. Du bist von jetzt auf meiner Spamliste.

    Dirk:
    Ja, das wäre ok wenn sich das ausgleichen würde (wie bei mir jetzt).
    Aber wenn ich bisher mein Dezernat immer glatt habe wie Grundbuchguru und dann aushelfe ist es ok wenn der andere sich revanchiert.
    Er kann ja zur Not auch meine Hecke schneiden (Spaß!) :wechlach:
    Irgendeine Gegenleistung halt.
    henry

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