Es ist wirklich nicht so, dass mir das Herz in die Hose rutscht, aber von vornherein zu wissen, dass ich totalen Mist aufnehme, widerstrebt mir einfach (und das nach 3 Jahren RAST :D). Ich werde auf jeden Fall einen Vermerk aufnehmen, dass er das so wollte und dann ist es gut.
Ich werde ihm also sagen, dass meiner Meinung nach die ganzen Feinheiten mit in den Antrag bzw. Erbschein müssen und wenn er dann noch immer auf seinem Alleinerben besteht, dann kann ich ihm auch nicht helfen.
Das Problem ist hier vielleicht nicht der Antragsteller, sondern dessen Anwalt ...