Hallo zusammen :),
habe einen Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek. Es war alles in Ordnung bis ich auf die Idee kam, ins elektronische Handelsregister zu schauen. Und siehe da, die im Titel und Antrag genannte XYZpartner GmbH in Musterhausen heißt in Wahrheit XYZpartner Irgendwasarbeit + Sowiesoagentur GmbH in Musterhausen. Die Firma lautet seit dem Jahr 2003 unverändert so. Die titulierte Forderung datiert von 2010, der Titel von 2011.
Was muss ich jetzt tun, das Ganze ignorieren und ungerührt so eintragen wie beantragt und im Titel (eine Überprüfung durch Einsichtnahme ins HR ist ja nicht vorgeschrieben)? Ob die später mal die Hypothek aus dem Grundbuch bekommen, kann mir egal sein?? Wenn ich was beanstande, muss der Titel umgeschrieben werden?? Oder reicht ein geänderter Antrag des RA aus? Dann müsste man wohl zurückweisen oder???
Danke für Antworten!!