darf man sich als rechtspfleger diplom-jurist nennen?
man macht ja ein diplom, was mit jura zu tun hat.
oder gibts da ein problem, wenn man sich z.b. bei facebook diplom-jurist nennt? weil mit rechtspfleger kann eh kein mensch was anfangen...
diplom jurist
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Nein, denn Du bist kein Dipl.-Jurist. Diplom Jurist ist ein akademischer Grad und fällt unter § 132a StGB.
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@ fesdu: in dem link steht nichts konkretes zu meiner frage
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... doch , dass Diplom-Jurist was anderes ist, als das was Du bist.
Du bist (nach Ende der Prüfungen- ist ja klar) mEDiplom-Rechtspfleger (FH) und Fachjurist
Was anderes würde ich nicht schreiben.
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Lass das Diplom weg und nenn dich: Jurist, diese Bezeichnung ist nicht geschützt....
kannst dann dein Dipl. Rechtspfleger (FH) ergänzend angeben. -
Es darf nur der Titel / Akademische Grad geführt werden, den man verliehen bekannt. Und das ist bei Rechtspflegern eben der Dipl.-Rechtspfleger (FH)
Aber ich glaube, die Frage zielte eher darauf ab, wie die Berufsbezeichnung ist. In der Berufsbezeichnung hat das Dipl. nichts zu suchen.
Die richtige Berufsbezeichnung ist nur Rechtspfleger.Wenn man den Beruf nicht angeben möchte, weil den angeblich niemand kennt, besteht noch die Möglichkeit "Beamter" anzugeben.
Ich persönlich habe die Scheu in Foren nicht. Wer den Beruf nicht kennt und wissen will, was ich mache, kann ja fragen.
Im übrigen ist "Jurist" für mich auch nicht aussagekräftig. Dazu gibt es zu viele Berufszweige, die Jura studiert haben, z. B. Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Mitarbeiter in Rechtsabteilungen von Unternehmen, bei der Polizei (in einigen Bundesländern). -
Dipl. Rechtspfleger (FH)? Jurist? Dipl. Jurist? Dipl. Rechtspfleger? Ich geb als Beruf immer Rechtspfleger an, hab aber schon oft erstaunte Gesichter geerntet wenn bekannt wurde, dass ich ein Dipl. habe.
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Wie kann ich nur als Rechtspflegerin weiterleben, so ganz ohne Diplom?
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Rechtspfleger ist eine Funktionsbezeichnung, also nur im Zusammenhang mit Tätigkeiten verwendbar, die dem Rechtspfleger nach dem Rechtspflegergesetz zugewiesen sind (3x Rechtspfleger in einem Satz, da muss doch was hängen bleiben).
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Dipl. Rechtspfleger (FH)? Jurist? Dipl. Jurist? Dipl. Rechtspfleger? Ich geb als Beruf immer Rechtspfleger an, hab aber schon oft erstaunte Gesichter geerntet wenn bekannt wurde, dass ich ein Dipl. habe.
geht mir genauso..
Ich denke mir immer Diplom hin oder her.. es gibt heute keine Rpfl mehr ohne Dipl. (zumindestens in meinem Alter).. und die anderen konnten es damals gegen Verwaltungsgebühr nachträglich erwerben..
oder gibt es Rpfl noch ohne Dipl???
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Rechtspfleger ohne Diplom gibt es, das sind die sogenannten Bereichsrechtspfleger. Das sind Rechtspfleger die nur in einzelnen Rechtsgebieten Abschlüsse haben und demzufolge auch nur in diesen speziellen Gebieten eingesetzt werden können.
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Rechtspfleger ohne Diplom gibt es, das sind die sogenannten Bereichsrechtspfleger. Das sind Rechtspfleger die nur in einzelnen Rechtsgebieten Abschlüsse haben und demzufolge auch nur in diesen speziellen Gebieten eingesetzt werden können.
Nicht nur. Auch Vollausgebildete können kein Diplom haben, denn zB in Sachsen wird man mit bestandener Prüfung nicht automatisch Dipl.-Rpfl., sondern kann - freiwillig - eine Diplomarbeit schreiben. Wenn nicht, ist auch nicht schlimm - kräht kein Hahn danach...
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Nicht nur. Auch Vollausgebildete können kein Diplom haben, denn zB in Sachsen wird man mit bestandener Prüfung nicht automatisch Dipl.-Rpfl., sondern kann - freiwillig - eine Diplomarbeit schreiben. Wenn nicht, ist auch nicht schlimm - kräht kein Hahn danach...Ist in LSA genauso.
Ich bin auch von Beruf Rechtspfleger. Der Dipl.- Rpfl. (FH) ist mein akademischer Grad.
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Auch Vollausgebildete können kein Diplom haben, denn zB in Sachsen wird man mit bestandener Prüfung nicht automatisch Dipl.-Rpfl., ...
Diese nennen sich dann "Vollausgebildete Bereichtsrechtspfleger" und können wie die Dipl.-Rpfl. in allen Rechtsgebieten eingesetzt werden. -
Rechtspfleger ohne Diplom gibt es, das sind die sogenannten Bereichsrechtspfleger. Das sind Rechtspfleger die nur in einzelnen Rechtsgebieten Abschlüsse haben und demzufolge auch nur in diesen speziellen Gebieten eingesetzt werden können.
das war mir so nicht bekannt.
Aber dabei gibt es in meiner Familie sogar ne Bereichsrechtspflegerin (Hallo Mama unica.donna ;)) ... hätte ich also eigentlich wissen müssen!dann ziehe ich meinen Post teilweise zurück...
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gibt es aktuell noch das Studium zum Bereichsrpfl?
Dachte das war nur nach der Wende für ne Bestimmte Zeit..
die neuen Bundesländer bilden doch jetzt auch nur noch "Voll"Rpfl aus.. oder steh ich hier auch wieder auf dem Schlauch..???? -
Auch Vollausgebildete können kein Diplom haben, denn zB in Sachsen wird man mit bestandener Prüfung nicht automatisch Dipl.-Rpfl., ...
Diese nennen sich dann "Vollausgebildete Bereichtsrechtspfleger" und können wie die Dipl.-Rpfl. in allen Rechtsgebieten eingesetzt werden.Sie sind indes wirklich selten. Ein Kollege ist mir bekannt, der vollausgebildet ist und kein Diplom gemacht hat. Er nennt sich Rechtspfleger (FH).
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gibt es aktuell noch das Studium zum Bereichsrpfl?
Nein, schon länger nicht mehr.ZitatDachte das war nur nach der Wende für ne Bestimmte Zeit..
die neuen Bundesländer bilden doch jetzt auch nur noch "Voll"Rpfl aus.. oder steh ich hier auch wieder auf dem Schlauch..????
Ja schon, aber die "Anderen" leben und arbeiten doch noch.... -
Ob jemand "Dr." ist oder einen "Dipl." hat, ist zweitrangig. Wichtig ist alleine, dass er etwas weiß. Wenn er eine fachliche Niete ist, nützt auch der Titel nichts.
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