Anhörung Staatskasse vor Vergütungsfestsetzung nach § 55 RVG

  • Als UdG bin ich bisher davon ausgegangen, dass ich einen Antrag auf Vergütungsfestsetzung nach § 55 RVG bearbeite, ohne die Staatskasse zu beteiligen. Die entsprechende AV (bei Hartmann unter StaatskVerg abgedruckt) sieht dies auch nicht vor. Nachdem immer mehr Stimmen laut werden, wonach die Staatskasse Dritte im Sinne von § 14 Absatz 1 Satz 4 RVG sei bzw. als solche zu behandeln sei, werde ich unsicher. Müsste ich einen Festsetzungsantrag, in dem Rahmengebühren verlangt werden (z.B. RVG VV 3102), nicht dem Bezirksrevisor vorlegen, damit dieser eine eventuelle Unbilligkeit geltend machen kann?

  • Also, wenn ich das mache, jeden PKH-Vergütungsantrag meinem BezRev vorlege, erschlägt der mich. Deshalb lasse ich es (ich habe zwei Kinder zu ernähren...;)). Nur in Problemfällen (ob z.B. eine Gebühr entstanden ist), gebe ich ihm die Akte zur Stellungnahme - aber auch dann werde ich schon mal angemault mit der Aufforderung, so etwas zu unterlassen.
    Bei meinem OLG dagegen wird jeder PKH-Vergütungsantrag dem BezRev vorgelegt. Aber die haben da ja auch kaum was zu tun. :teufel:

  • Also, wenn ich das mache, jeden PKH-Vergütungsantrag meinem BezRev vorlege, erschlägt der mich. ...Nur in Problemfällen (ob z.B. eine Gebühr entstanden ist), gebe ich ihm die Akte zur Stellungnahme ...

    :genauso:
    Sonst könnte der Bezi ja auch gleich mit festsetzen und ich hätte eine Akte weniger auf dem Tisch (was nicht das Schechteste wäre).
    Unsere Bezi meinte dazu mal, dass sie als Vertreterin der Landeskasse erst im Erinnerungsverfahren zu beteiligen ist.

    In diesem Fred findest Du zu der Problematik auch noch was.

    and the night is full of hunters
    (The Beauty of Gemina - Hunters)

  • Ich glaube, hier würde man nicht nur erschlagen, sondern davor noch geteert und gefedert werden :D.

    Bei 6 Amtsgerichten + Landgericht würden der Bez.-Rev. und seine Mitarbeiter nicht mehr die Tür vom Büro aufbekommen. Allein die Massen in Familiensachen, wo in so gut wie jeder zweiten Akte VKH bewilligt wurde.

    Und bei mind. 90 % der Angelegenheiten gibt es doch keine Probleme mit der Festsetzung. VG, TG und evtl. EG, dazu Postpauschale und Umsatzsteuer, fertig. Verzwickte Sachen legt man schon mal vor zur Stellungnahme, aber das ist eher selten. Das betrifft dann eher schon die Ausnahme von einer Ausnahme.

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Das kann ich nur bestätigen - ich reagiere gereizt, wenn P. sich mal wieder keine Gedanken machen will und mir deshalb die Akte m.d.B. um Stellungnahme vorlegt..... ;):D

    Das gilt allerdings nur bei normaler PKH, bei der ja keine Rahmengebühren festgesetzt werden. Sollen Rahmengebühren ausgezahlt werden, zB in Strafsachen bei einem Freispruch, werden die Akten immer den BezRev vorgelegt, damit geprüft werden kann, ob die Höhe angemessen ist.

  • Vielleicht habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt: Es geht um Festsetzung von Rahmengebühren und die Beteiligung der Staatskasse als Dritte im Sinne von § 14 RVG und dass ich eventuell meine Kompetenzen überschreite, wenn ich weiterhin eigenständig die Gebühren kürze. Tatsächlich wird hierüber bereits hier diskutiert (danke sumi-e für den Hinweis). Aber wie ich mich künftig richtig (rechtens) verhalte, habe ich den Beiträgen auf die Schnelle nicht entnehmen können.
    Nach den ersten Antworten auf meine Frage erweitere ich diese: Muss ich Rücksicht auf die Belastung und das Befinden meines Bezirksrevisors nehmen?

  • Das kann ich nur bestätigen - ich reagiere gereizt, wenn P. sich mal wieder keine Gedanken machen will und mir deshalb die Akte m.d.B. um Stellungnahme vorlegt..... ;):D

    Das gilt allerdings nur bei normaler PKH, bei der ja keine Rahmengebühren festgesetzt werden. Sollen Rahmengebühren ausgezahlt werden, zB in Strafsachen bei einem Freispruch, werden die Akten immer den BezRev vorgelegt, damit geprüft werden kann, ob die Höhe angemessen ist.

    OT: Sherlock skugga kombiniert und... Achwas? DU bist also der hiesige Bösewicht, der an unseren Anträgen rummosert? ;)

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Müsste ich einen Festsetzungsantrag, in dem Rahmengebühren verlangt werden (z.B. RVG VV 3102), nicht dem Bezirksrevisor vorlegen, damit dieser eine eventuelle Unbilligkeit geltend machen kann?


    Das frage ich mich inzwischen auch.


    Sonst könnte der Bezi ja auch gleich mit festsetzen und ich hätte eine Akte weniger auf dem Tisch (was nicht das Schechteste wäre).


    Das wäre so manchem lieb, aber gemäß § 55 RVG ist eindeutig der UdG zuständig. :cool:

    Ich glaube, hier würde man nicht nur erschlagen, sondern davor noch geteert und gefedert werden :D.

    Bei 6 Amtsgerichten + Landgericht würden der Bez.-Rev. und seine Mitarbeiter nicht mehr die Tür vom Büro aufbekommen. Allein die Massen in Familiensachen, wo in so gut wie jeder zweiten Akte VKH bewilligt wurde.

    Und bei mind. 90 % der Angelegenheiten gibt es doch keine Probleme mit der Festsetzung. VG, TG und evtl. EG, dazu Postpauschale und Umsatzsteuer, fertig. Verzwickte Sachen legt man schon mal vor zur Stellungnahme, aber das ist eher selten. Das betrifft dann eher schon die Ausnahme von einer Ausnahme.

    LG Grottenolm


    Ist das ein rechtlich haltbares Argument?
    Ps.: Lucie war schneller!

  • OT: Sherlock skugga kombiniert und... Achwas? DU bist also der hiesige Bösewicht, der an unseren Anträgen rummosert? ;)

    Das bin ich nicht allein - es gibt ja mehrere BezRevs hier am LG.... :D

    Lucie: Nach der Kommentierung zu § 14 ist die Staatskasse Dritter - zumindest in Strafsachen. Ansonsten kann ich dir nur raten, deinen BezRev einfach mal anzurufen, oder ne Mail zu schreiben um das zu klären. Die BezRevs sind nämlich auch ganz normale Rechtspfleger (zumindest die meisten *g*), mit denen man durchaus auf dem kurzen Dienstweg viele Dinge klären kann. Und um deine "Erweiterungsfrage" zu beantworten: nein, du musst natürlich keine Rücksicht nehmen. Aber dann kanns dir natürlich auch passieren, dass der BezRev dann auch nix mehr für dich macht - zB bei schwierigen Fragen helfen. Die Fälle, in denen die Staatskasse tatsächlich angehört werden muss, sind nämlich recht überschaubar, alles andere machen die BezRevs freiwillig....

  • Wenn du Rahmengebühren in Sozialgerichtssachen als Udg festsetzt, musst du die m.E. auch dem Bezi hören. Beim Sozialgericht Hamburg wurde, bzw. wird dies zumindest so gehandhabt. Das gleiche gilt ja auch für Wahlanwaltsgebühren die du als Rechtspfleger in Strafsachen bei Freispruch festsetzt. Auch dann muss der Bezi gehört werden, weil eben § 14 RVG maßgebend ist und die Staatskasse hier "Dritter" im Sinne dieser Vorschrift ist.
    Falls du dir aber nicht sicher bist, wie das bei euch gehandhabt wird (evtl. hat der Bezi aus welchen Gründen auch immer, auf Anhörung generell verzichtet), frag einfach beim Bezi nach.
    Ich bekomme zumindest als Bezi beim AG alle Wahlanwalts-Strafakten auf meinen Tisch um dort Stellung zu nehmen. Und das sind nicht wenige ...

  • OT: Sherlock skugga kombiniert und... Achwas? DU bist also der hiesige Bösewicht, der an unseren Anträgen rummosert? ;)

    Das bin ich nicht allein - es gibt ja mehrere BezRevs hier am LG.... :D

    Ich dachte immer, es gibt bei jedem LG nur den Bezirksrevisor
    und u.U. mehrere Mitarbeiter!:gruebel:

    Bei uns gibts 3 ernannte BezRevs und keine weiteren beigeordneten Mitarbeiter. An anderen Gerichten gibts weniger BezRevs, dafür aber beigeordnete Beamte. Keine Ahnung, warum das unterschiedlich gemacht wird.... Beförderungstechnisch hat es bis jetzt (leider) keinen Unterschied gemacht, dass ich ernannt bin und nicht nur beigeordnet.

  • Ich glaube Herr Zwackelmann meint, dass die Institution ja "Der Bezirksrevisor" heißt. Steht bei uns auch im Kopfbogen. Aber bei der Institution "Der Bezirksrevisor" arbeiten dann mehrere Bezirksrevisoren. Die können dann sogar Bezirksrevisorin heißen :teufel:.

  • Wenn du Rahmengebühren in Sozialgerichtssachen als Udg festsetzt, musst du die m.E. auch dem Bezi hören. Beim Sozialgericht Hamburg wurde, bzw. wird dies zumindest so gehandhabt.


    Weißt Du das sicher?

    Das gleiche gilt ja auch für Wahlanwaltsgebühren die du als Rechtspfleger in Strafsachen bei Freispruch festsetzt. Auch dann muss der Bezi gehört werden, weil eben § 14 RVG maßgebend ist und die Staatskasse hier "Dritter" im Sinne dieser Vorschrift ist. ...


    Ich dachte der Bezirksrevisor wird beteiligt, weil das Nr. 145 der RiStBV verlangt?

  • Das gleiche gilt ja auch für Wahlanwaltsgebühren die du als Rechtspfleger in Strafsachen bei Freispruch festsetzt. Auch dann muss der Bezi gehört werden, weil eben § 14 RVG maßgebend ist und die Staatskasse hier "Dritter" im Sinne dieser Vorschrift ist. ...


    Ich dachte der Bezirksrevisor wird beteiligt, weil das Nr. 145 der RiStBV verlangt?


    Das dachte ich bislang auch. Wäre zu überlegen, warum das in 145 RiStBV so steht.

    Es könnte sich um eine "besondere Bestimmung" im Sinne von StaatskVerg I A Nr. 1.4.1 handeln. Fraglich ist aber, wenn (wie Du selbst in #1 erwähnt hast) es eine solche Bestimmung für Deine Fälle nicht gibt. Heißt das dann für den Festsetzer, die Staatskasse ist niemals zu beteiligen? Oder heißt das, die Staatskasse ist immer zu beteiligen?

    Eine weitere Möglichkeit einer besonderen Bestimmung im Sinne von Nr. 1.4.1 StaatskVerg sehe ich auch in StaatskVerg II Nr. 2 Satz 2. Danach kann der Dienstvorgesetzte des Bezirksrevisors bestimmen, dass die Festsetzung vor Vollzug dem Bezirksrevisor zuzuleiten sind. Wenn es diese Bestimmung nicht gibt, dann wird der Bezirksrevisor im Rahmen der stichprobenartigen Prüfung allenfalls zufällig auf aus seiner Sicht "erinnerungswürdige" Festsetzungen stoßen.
    Mit anderen Worten: ohne eine solche Bestimmung kannst Du mit der Festsetzung auch gleich die Auszahlung veranlassen. Ist das Geld aber beim Anwalt, dann dürfte das Erinnerungsrecht der Staatskasse nach § 56 RVG pfutsch sein!

    Wenn Du Dir also unsicher bist und Dein Bezirksrevisor dazu nichts handfestes sagt, dann leg ihm die Anträge lieber vor Deiner Festsetzung zwecks Stellungnahme vor. Wenn er keine Stellungnahme beabsichtigt, insbesondere die Unbilligkeit der Höhe der Rahmengebühr nicht vorträgt, dann setzt Du eben fest. Zumindest kann Dir der Bezirksrevisor später keinen Vorwurf machen.

  • Ja, dass beim HH Sozialgericht in PKH Sachen vorher angehört wird, weiß ich sicher.

    In den Strafsachen steht die Anhörungspflicht zudem meiner Meinung nach in § 145 RiSTBV aufgrund der Regelung des § 14 RVG.

  • Ja, dass beim HH Sozialgericht in PKH Sachen vorher angehört wird, weiß ich sicher.

    Ok, wenn das einzige SG eines Bundeslandes dann auch noch zusammen mit dem LSG im selben Gebäude untergebracht ist, dann würde ich das auch so machen. :)

    In einigen anderen Bundesländern ist sicher schon der Organisationsaufwand (Aktenversendung, neue Mitarbeiter für den Bezi...) eine gewisse Hemmung, sich der BGH-Meinung anzuschließen.

  • Ja, dass beim HH Sozialgericht in PKH Sachen vorher angehört wird, weiß ich sicher.

    In den Strafsachen steht die Anhörungspflicht zudem meiner Meinung nach in § 145 RiSTBV aufgrund der Regelung des § 14 RVG.


    Weißt Du auch, ob es dafür eine entsprechende Anordnung gibt? Oder machen das die UdG von sich aus (z.B. weil es so einfach ist, wie Garfield sagt).

    Ich kann einfach nicht glauben, dass die Anhörung eines am Verfahren beteiligten davon abhängig gemacht wird, welcher Aufwand dafür zu betreiben ist. Kein Bauer würde tote Hühner an seine Kühe verfüttern, nur weil er die gerade in der Hand hatte, das frische Heu dagegen noch vom Schober holen müsste!

  • Ich kann einfach nicht glauben, dass die Anhörung eines am Verfahren beteiligten davon abhängig gemacht wird, welcher Aufwand dafür zu betreiben ist. Kein Bauer würde tote Hühner an seine Kühe verfüttern, nur weil er die gerade in der Hand hatte, das frische Heu dagegen noch vom Schober holen müsste!

    Hm, gerade die jüngeren UdG-Kolleginnen und Kollegen sind aber weniger von der eigenen sachlichen Unabhängigkeit überzeugt als davon, dass sie Probleme bekommen, wenn sie der Bezi - gegen deren Willen - einfach hunderte von Anträgen (und von dieser Dimension reden wird hier durchaus) vorlegen. Das ist zumindest mein aktueller Eindruck.

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