Insolvenzrecht im Rahmen des Heilbronner Rechtstages

  • @Manja:

    Abgesehen davon, dass Du Dich im Ton vergreifst, ist Dr. G. nun einmal eine Person, über die man sehr geteilter Meinung sein kann, so dass ich mir meine Meinung über ihn nicht verbieten lasse.

    Die Tatsache, ob ein Kommentarschreiber "den Durchblick hat", liegt doch wohl im Auge des Betrachters. Wenn dich Dr. G. nicht überzeugt, brauchst du evtl. Fortbildungen nicht besuchen bzw. den Kommentar nicht kaufen....
    Ich denke, dass man Menschen, die ehrenamtlich Aufsätze, Kommentare etc. schreiben, mit gebührenden Respekt behandeln sollte. Egal was im Kommentar drinne steht.
    Ich arbeite mit dem Buch und dem Online-Kommentar Graeber/Graeber. Für mich ist das endlich mal ein brauchbarer praxistauglicher Kommentar, der die zahlreichen BGH-Entscheidungen übersichtlich und anwenderfreundlich aufzeigt.

  • Irgendwie missbrauchen wir den Ausgangsthread ja jetzt ein bisschen ;), naja, C'est la vie.

    Ehrenamtlich macht er das sicherlich nicht. Durch die Vorträge lassen sich bestimmt ein paar € verdienen. Und der Kommentar wird ein übriges bringen. Auf der anderen Seite: ich möchte das nicht neben meinem Hauptamt noch machen. Gerade der Kommentar, wenn man ihn online auch noch absolut aktuell halten möchte, ist bestimmt sehr sehr zeitintensiv.

    Also ich sehe den Kommentar ebenfalls als praxistauglich an. Oder mal anders ausgedrückt: ich wüsste jetzt nicht, welcher tauglicher ist?

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Mmmmmh, wie war das hier:
    Für BDR-Mitglieder kostenlos!
    Für Rechtspfleger kostet die Teilnahme 40,00 EUR,
    für alle anderen 135,00 EUR.

    Es reisen 2 Richter an...

    Stimmt, der Vortrag lässt die Kassen bei den Richtern bestimmt klingen. Wahrscheinlich können es sich die Richter auch locker leisten 2 Tage Sonderurlaub zur Vorbereitung zu nehmen. :wechlach::wechlach::wechlach:

  • Dass G.den Kommentar ehrenamtlich aus lauter Lust an der Freude schreibt, glaube ich aber wirklich kaum.

    Bin auch grad leicht irritiert. Glaube schon, dass der da gut dran verdient. Ist ja online auch nicht ganz kostenfrei der Kommentar..... :gruebel:

  • Mmmmmh, wie war das hier:
    Für BDR-Mitglieder kostenlos!
    Für Rechtspfleger kostet die Teilnahme 40,00 EUR,
    für alle anderen 135,00 EUR.

    Es reisen 2 Richter an...

    Stimmt, der Vortrag lässt die Kassen bei den Richtern bestimmt klingen. Wahrscheinlich können es sich die Richter auch locker leisten 2 Tage Sonderurlaub zur Vorbereitung zu nehmen. :wechlach::wechlach::wechlach:

    :gruebel: Kommt doch auf die Kalkulation des Vortragenden und des Veranstalters an, was bei ihm ankommt auf dem Konto. Raumkosten, Teilnehmerzahl, Vorbereitungszeit, Papierverbrauch für Skripte etc. Für lau und aus Spaß macht der das sicherlich nicht. Der Dozent bestimmt am Ende, was er haben will für seinen Vortrag und der Veranstalter muss gucken, wie er sich das hinrechnet mit Teilnahmegebühren, dass nach Abzug der Kosten genau das beim Doz ankommt.

  • Ich denke, dass man Menschen, die ehrenamtlich Aufsätze, Kommentare etc. schreiben, mit gebührenden Respekt behandeln sollte.

    Ehrenamtlich? :wechlach:Die Honorare für meine bisherigen Zeitschriftenaufsätze waren dann wohl Fehlüberweisungen. Gut, dass ich mich entreichert habe, falls das jemand merkt. :cool:

    Dass G.den Kommentar ehrenamtlich aus lauter Lust an der Freude schreibt, glaube ich aber wirklich kaum.

    Für Gerichte soll die Online-Version kostenfrei sein. Ansonsten macht er Fortbildungen sowohl für Gerichte als auch Verwalter bzw. Mitarbeiter. Bei den Gerichtsveranstaltungen sollte man im Auge behalten, dass er die Ansicht vertrat/vertritt (ob das inzwischen verschriftlicht wurde oder noch aktuell ist, weiß ich nicht), dass Rechtspfleger aus seiner Sicht nicht qualifiziert sind, um Vergütungsfestsetzungen vorzunehmen.

  • Ich denke, dass man Menschen, die ehrenamtlich Aufsätze, Kommentare etc. schreiben, mit gebührenden Respekt behandeln sollte.

    Ehrenamtlich? :wechlach:Die Honorare für meine bisherigen Zeitschriftenaufsätze waren dann wohl Fehlüberweisungen. Gut, dass ich mich entreichert habe, falls das jemand merkt. :cool:


    Pssssss, verrat´ doch nicht alles. Muss doch unter uns Schreiberlingen bleiben, dass man dafür Geld bekommt. :cool:

  • Das Thema drifftet ab, trotzdem:


    Krämerseelen, hier geht es doch nicht um den schnöden Mammon.

    Allerdings hat es auch wenig mit Altruismus zu tun.

    Warum haben Bundestagsausschüsse so griffige Bezeichnungen wie: Untersuchungskommision zur Feststellung unlauteren Zusammenwirkens raffgieriger Insolvenzverwalter und fauler Insolvenzgerichte unter besonderer Berücksichtigung des Tiedenhubs und dem Fettgehalt der Sonne? Richtig, weil das keiner sagt sondern vulgo heißt: Heinzelmann-Kommission, nach dem Vorsitzenden.

    Die Druckausgabe wird eine Auflage von 1.000 Stück gehabt haben, was mal gerade die Druckkosten und die Anschubfinanzierung für die Internetseite gedeckt haben dürfte.

    Aber hier geht es ja auch nicht um Geld, sondern um ein Denkmal (manche Politiker brauchen dafür einen ganzen Flughafen). Wenn, wie oben beschrieben, die Insolvenzgerichte auch noch einen kostenlosen Zugang bekommen, ist doch das Ziel erreicht. Über die Vergütung wird so entsprechend diskutiert, in den Beschlüssen taucht es auf. Gesprächsstoff für die nächsten zehn Jahre...

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

    Einmal editiert, zuletzt von La Flor de Cano (21. November 2014 um 11:15) aus folgendem Grund: m

  • LFdC: Das hast du aber schön geschrieben....

    Es gibt doch viele Dinge die zum Kommentar/Aufsätze schreiben anregen. Geld steht bei mir weiter unten. Leidenschaft und übermäßiges Interesse steht bei mir ganz oben. Wer weiß, was Herrn Dr. G. dazu bewogen hat. Ich dachte bisher die Zahlungen für Aufsätze/Vorträge/Kommentare entschädigen mal gerade den zeitlichen Aufwand und die Fahrtkosten. So habe ich es bisher von Dozenten gehört.
    Mir ging es auch mehr darum, dass man sich respektvoll gegenüber stehen sollte.

    Die Tatsache, dass nicht jeder Rpfl. nach BGH Vergütungen festsetzt, kann ich bestätigen. Es soll doch tatsächlich Rpfl. geben die immer antragsgemäß festsetzen und salopp auf das Beschwerderecht der Beteiligten verweisen. Ja, sowas gibt es tatsächlich. Deshalb ziehe ich mir den Schuh, dass unsere Berufsgruppe nicht qualifiziert ist, aber noch lange nicht an.

  • Harry Potter

    Neh nicht Du auch noch :eek:.
    Wobei grundlegende Kenntnisse aus dem Harry Potter Universum (Hexerei i und Hellsehen) für die Arbeit im Gebiet der Insolvenzverwaltung gar nicht schlecht sind.

    Dann würde jede Antwort auf ein Anfechtungsschreiben als Heuler verschickt und im Anfechtungsprozess laut: "Spuck Schnecken!" gebrüllt. :eek:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Na so lange ihr nicht die "Unverzeihlichen" bemüht.

    Im Übrigen hast Du Recht, manche Antwortschreiben meiner Anfechtungsgegner sind einfach nur "zum Heulen :(".

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Nochmal zurück zur ca. 5.Abweichung dieses Threads, an der ich Schuld war, und nun vielleicht dann doch etwas allgemeiner gestellt und ohne irgendwelche Vorurteile, Tonverfehlungen etc.. Mich würde es halt interessieren:

    hat hier irgendjemand andere Vergütungslehrveranstaltungen besucht, die er/sie auch für praxistauglich hielt ? Oder die man vielleicht empfehlen kann ? Es muss nicht unbedingt der Harry Potter des Vergütungsrechts sein, mich würden bloß mal echte Alternativen interessieren.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

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