Hallo !
Mir liegt ein Antrag eines Betreuers auf Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung für die Kündigung eines Pachtvertrages vor.
In dem Vertrag ist geregelt,dass das Pachtverhältnis am 01.08.2006 beginnt und am 31.12.2006 endet.Es verlängert sich danach um jeweils ein Jahr,wenn es nicht sechs Monate vor Ablauf der Laufzeit des Vertrages gekündigt wird.
Der Betreute hat sein Einverständnis zur Kündigung erklärt.
Brauche ich hierfür eine Genehmigung ?