Kann für Ehegatten, die in Errungenschaftsgemeinschaft nach mexikanischem Recht (Provinz Estado de Mexiko) leben, eine Grundschuldlöschungsvormerkung als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB eingetragen werden?
Die Auflassungsvormerkung als Berechtigte zu je 1/2 gedenke ich abzulehnen, umso mehr, als weiter hinten in der Urkunde bereits der Antrag enthalten ist, mit Vollzug der Urkunde das Grundbuch dahin zu berichtigen, dass die Erwerber Eigentümer in Errungenschaftsgemeinschaft nach mexikanischem Recht (Provinz Estado de Mexiko) seien.