Hilfe...
... ich habe einen sehr renitenten Schuldner, der gegen mich ständig neue Befangenheitsanträge stellt. Sind diese dann vom Richter am AG entschieden, wird Beschwerde eingelegt. Selbst das LG hat nun in einer Sache entschieden, dass ich nicht befangen bin und auch hiergegen wurde Beschwerde eingelegt.
Nun habe ich eine Akte vom LG bekommen, in der ich noch nicht tätig war und dementsprechend auch kein Befangenheitsantrag seitens des Schuldners gegen mich gestellt wurde. Ich habe mich auf den Standpunkt gestellt, dass ich Befangenheitsanträge "bearbeite", wenn diese auch in der jeweiligen Akte gestellt wurden. Leider hat der Schuldner mehrere Grundstücke und somit auch mehrere Akten. Der Schuldner stellt sich nun auf den Standpunkt, dass die Begründung von mir, dass in dem nunmehr von mir bearbeiteten Verfahren kein Befangenheitsantrag gestellt wäre, nicht ziehe. Vielmehr bezieht sich der Befangenheitsantrag gegen mich als Person und ist nicht auf ein Verfahren beschränkt.
Leider klingt das sehr logisch, aber wenn ich dem nachgebe, legt der Schuldner mich ja durch ständig neue Befangenheitsanträge in irgendeiner anderen Akte für jede meiner Akten lahm. Das kann doch so auch nicht gewollt sein!!!!
Bin ich nun in jedem Verfahren befangen, weil er in einem anderen einen Befangenheitsantrag gestellt hat????
Vielen Dank schon jetzt.
LG Suse