Ich würde zu folgendem Fall mal gerne ein Meinungen von Euch einholen:
Zuschlag ist aus dem September 2011, Verteilungstermin ist im November 2011. Der Schuldner erscheint im Verteilungstermin und kündigt u.a. die Einlegung der Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss und Einlegung einer Verfassungsbeschwerde an. Der Zuschlag war im VT bereits rechtskräftig. Die Kollegin hat den Termin nach 570 II ZPO ausgesetzt. Das Landgericht hat die Beschwerde zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich noch nicht gelmeldet. Die Beschwerde wurde aber eingereicht. Ich habe das Verfahren jetzt übernommen. 570 II ZPO hat seine Grenzen bei der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts. Die habe ich ja nun. Die Verfassungsbeschwerde greift die RK der Entscheidung nicht an, trotzdem kann das BVerfG den Zuschlag aufheben. Wenn ich jetzt fertig verteile und das Geld auszahle, und in 2 Jahren sagt das BVerfG "Ällebäh - alles auf Anfang", ist meine Knete weg. Kann ich den 570 II ZPO auch auf die Beschwerde beim BVerfG erweitern?