Hallo,
habe hier folgendes Problem und würde mich für eine entsprechende Lösung aus Euren Bezirken interessieren:
Folgendes Schreiben erreicht mich als Mitarbeiter der Dienstaufsicht:
Betr. Beschwerde gegen OGV...
Am ... fand meine Mitbewohnerin ein an mich adressiertes Schreiben, es handelt sich um eine "letzte Haftvorladung", offen und sofort erkennbar in unserem gemeinsamen Briefkasten vor.
Da ich als Berufssoldat sehr häufig nicht an meinem Wohnsitz bin, halte ich diese Art der Zustellung für zweifelhaft. Diesen Speziellen Falle werte ich als Eingriff in meine Privatsphäre, da deutlich erkennbar war, dass auf dem Briefkasten zwei Nachnamen aufgeführt ...
Wir haben uns überlegt, dass man es sich als Lebensgemeinschaft schon zurechnen lassen muss, dass der Partner von den finanziellen Verhältnisse Kenntnis hat. Eine strikte Trennung und das sich berufen auf den Datenschutz läuft dem Zusammenleben in eheähnlicher Gemeinschaft schon zuwider.
Die Gerichtsvollzieher tüten bei uns Schriftstücke nicht gesondert ein, wenn in deren Augen eine Lebensgemeinschaft (gleichwelcher Art) besteht und/oder ihnen die Verhältnisse dort bekannt sind.
Wie wird in ähnlichen Fällen bei Euch damit umgegangen?